Wochenblatt VG Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am Donnerstag, 26.10.2000, um 19.30 Uhr in der Stelzenbachhalle statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 21.09.2000 (öffentlicher Teil)
2. Wirtschafts- und Fällungsplan 2001
3. Anbau Stelzenbachhalle
3.1 Einweihungsfeier
3.2 Sachstandsbericht
4. Vermietung der Stelzenbachhalle
5. ehemalige Gemeindeverwaltung - Feuerwehrgerätehaus
6. Internetpräsentation "Oberelbert.de”
7. Einwohnerfragestunde
8. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 21.09.2000 (nichtöffentlicher Teil)
2. Bau-/Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
56412 Oberelbert, 16.10.2000 Jung, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am 07.09.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes erneut für die Dauer von zwei Monaten öffentlich auszulegen.
Siehe hierzu die unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruckte Veröffentlichung.
Aktion “Saubere Landschaft 2000”
Samstag, 28.10.2000
Auch in diesem Jahr wollen wir uns mit hoffentlich zahlreicher Unterstützung vieler kleiner und großer Umweltschützer an dieser Aktion des Westerwaldkreises beteiligen.
Wir treffen uns am Samstag, 28.10.2000, um 9.00 Uhr am Gerätehaus der Feuerwehr und werden dann bis gegen Mittag die wichtigsten Straßen- und Wegränder in unserer Gemarkung vom Unrat säubern, den leider immer zu viele in unserer schönen Landschaft “entsorgen”. Zum Abschluss sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann zu einem kleinen Imbiss eingeladen.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
SV Oberelbert
ALTE HERREN
Am Samstag, 21.10.2000, um 16.00 Uhr spielen wir bei unseren Sportfreunden in Girod. Abfahrt um 15.30 Uhr am Sportlerheim.
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Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstag.
Telefon und Fax: 02608/204
.von 18.30 bis 20.30 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am Dienstag, 24.10.2000, um 20.00 Uhr im Rathaus statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Errichtung Feuchtbiotop
2. Neuregelung Getränkelieferungsvertrag Kurfürstenhalle Welschneudorf
3. Zaunanlage Kindergartenspielplatz
4. Verschiedenes
5. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Bauangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheit
4. Verschiedenes
56412 Welschneudorf, 16.10.2000 Schwarz, Ortsbürgermeister
Öffentliche! ^^^Qberarbertung
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hier. Erneute oHentUche a ft » zbuches , BauGB) ,
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Kulturamt Westerburg Jahnstraße 5, 56457 Westerburg
Flurbereinigungsverfahren
Zimmerschied, Az.: VV 2475 Z HA 10.3 Öffentliche Bekanntmachung offpnlaae der neuen Feldeinteilung und Bekanntgabe
der Überleitungsbestimmungen .
, ln dpm Flurbereinigungsverfahren Zimmerschied, Rheim U-L wird den Beteiligten die neue Feldeinteilung gern. § 65 Abs» Fhfrhereiniqungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16.03.1976 -BG? ^I zSzt geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 - BGBl. I. %, 564 n^nstaa 24. Oktober 2000, sowie Mittwoch, 25. Oktober^ 301 D n« 4 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 ® rpmeindehaus in Zimmerschied, Hauptstraße 29 bekannt geget nfp Kartenunterlagen liegen in dieser Zeit für die Beteiligten aus, HP, Kulturamtes werden die neue Feldeinteilung erläute
“ÄfeÄ aul An,rag ihre
stücke einweisen.
Ab dem Tag nach diesem Termin können die Unterlagen nach Tel minvereinbarung beim Kulturamt in Westerburg eingesehen wi
Die Teilnehmer erhalten später zum Termin zur Bekanntgabe deri nisse des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin übe sen Inhalt einen Auszug, der ihre Grundstücke nach Fläche undl sowie das Verhältnis ihrer Gesamtabfindung zu dem von ihnen! brachten Grundbesitz nachweist. Zu diesem Termin wird gesondi geladen.
II. Die Überleitungsbestimmungen vom 06.10.2000, welche dietal che Überleitung in den neuen Zustand, namentlich den Übergai Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke in dem Ver_ regeln, liegen gern. § 62 Abs. 3 FlurbG ab dem 24. Oktober 2000*
- bei dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Zimmerschied um
- bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur, Bad Ems 1 Nassau
für einen Monat zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Ferner können die Überleitungsbestimmungen im gleichen Zeitraui Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5, 56457 Westerburg - währei Dienststunden - eingesehen werden.
Zur Information werden nachstehend einige wichtige Daten aus den Ub§.. leitungsbestimmungen zur Kenntnis gebracht:
Die Beteiligten verlieren den Besitz und die Nutzung an ihren grundstücken, sobald die darauf stehenden Früchte geerntet sing] testens, aber mit dem Tag des Wirksamwerdens der Überleitui Stimmungen.
Als spätester Zeitpunkt für die Aberntung bzw. Räumung der Grum gelten folgende Termine:
a) für Ackerland und Feldfutterbau.
b ) für Hackfrüchte.$
c) für Wiesen und Weiden.
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gelten die v q ZeifDuStp 9 h Chen Anderun 9 des Flurbereinigung! Hinweis: e,fpunkte ’ bez °gen auf das Jahr der Änderung.
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auf Vpimnon 0 ? _ einem Bebauungsplan als Bauland ausgewie
über Gri inHor- d |f s ^ acbbarn 0,5 m Zurückbleiben. Dies gilt nicht)
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der Grpn 70 9 mi ® es P ann oder Schlepper nicht in Betracht komn
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