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Wochenblatt VG Montabaur

Galavorstellung-Ferienspiele

Die Teamer der Ferienspiele 2000 in Horbach laden für Sonntag, 29.10.2000. 15.00 Uhr, alle teilnehmenden Kinder, deren Eltern und Geschwister zu einem Gala-Nachmittag ins Pfarrheim Gackenbach herz­lich ein Kaffee, Kakao und Kuchen werden gegen eine Spende gereicht. Eigene Fotos können zur Ansicht und Bestellung mitgebracht werden.

Daubach

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags. von 19 00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.

AktionSaubere Landschaft

Wer durch unsere Gemarkung geht, wird feststellen, dass leider wieder allerlei Abfall entlang der Wege aufzufinden ist. Es ist deshalb notwendig, in diesem Jahr wieder an der AktionSaubere Landschaft teilzunehmen. Alle, die mithelfen wollen, treffen sich am Samstag, 28.10.2000, um 9.00 Uhr an der Grillhütte. Bitte Eimer und Handschuhe selbst mitbringen!

Ich nehme an, daß allen Bürgerinnen und Bürgern an einer sauberen Landschaft gelegen ist und hoffe auf Ihre Unterstützung. Natürlich treffen wir uns wieder nach Abschluss der Säuberungsaktion an der Grillhütte zu einem Umtrunk

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/3508

Holler

Öffentliche Bekanntmachung Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuersteilung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am 07.09.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes erneut für die Dauer von zwei Monaten öffentlich auszulegen. Siehe hierzu die unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruckte Veröffentlichung.

Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler,

Tel. 3495

Sprechzeit Gemeindereferent:

Mittwoch: .11.15 Uhr bis 12.45 Uhr

Freitag:.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung

Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mutter-Kind-Kreis:

DIENSTAG, 24.10.2000, 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr, Kulturhalle Holler

Kath. Öffentliche Bücherei:

DIENSTAG, 24.10.2000, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Pfarrheim Holler Seniorennachmittag: Donnerstag, 26.10., s. Hinweis!

Besichtigung Altäre VRK: Samstag, 21.10., 9.00 Uhr Treffpunkt Kirche Seniorennachmittag

Herzliche Einladung an alle Senioren aus Holler und Untershausen zum Seni­orennachmittag am Donnerstag, 26.10.2000, um 15.00 Uhr, ins Pfarrheim nach Holler. Wir beginnen um 15.00 Uhr mit einer Andacht, anschl. gemütliches Bei­sammensein bei Kaffee und Kuchen. Herr Metternich führt uns mit einem Video nachBrannenburg am Inn. Träger der Veranstaltung ist das kath. Bildungswerk.

Konzert der Sängergruppe II im Sängerkreis Unterwesterwald

Am Sonntag, 29.10., um 9.30 Uhr, findet in der Sport- und Kulturhalle in Holler das Konzert der Sängergruppe II im Sängerkreis Unterwesterwald statt. Neben dem MGVFrohsinn-Lyra Holler nehmen die Männgerge- sangvereineApollonia Simmern,Eitelborn 1866,Constantia Neuhäu­sel, der GesangvereinWohlgemuth Ettersdorf, die Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen und der Kinder- und JugendchorNiederelberter Dorfspatzen teil. Auch wenn das Konzert bereits um 9.30 Uhr beginnt so würden wir uns sehr freuen, wenn wir viele Gäste aus nah und fern in Holler begrüßen dürften. Der Eintritt ist frei.

SV Fortuna Holler e.V.

Alte Herren

Am Samstag, 21.10.2000, spielen wir um Abfahrt: 15.15 UhrGaststätte Heibel. 6 00 Uhr i n

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TC Holler e.V. 78

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2000

Jahreshauptversammlung des TC Hollere V am m . um 20.00 Uhr ier e.v.amio.ii.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Vorsitzenden

3. Bericht des Sportwartes

4. Bericht des Jugendwartes

5. Bericht des Schatzmeisters

6. Bericht der Kassenprüfer

7. Wahl des Versammlungsleiters

8. Entlastung des Vorstandes

9. Wünsche und Anträge

10. Verschiedenes Wünsche und Anträge zu Punkt 9 der Taaesorrimmn

30.10.2000 schriftlich beim 1. Vorsitzenden egeScSI U ? n . bis

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters donnpi

von 18.00 bis 19.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Tel.: Lindensaal

(nur während der Sprechstunde).

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Öffentliche Bekanntmachung Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanesj der Verbandsgemeinde Montabaur

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagej gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner 07.09.2000 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Fortschreibuij_ Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplaneserneij die Dauer von zwei Monaten öffentlich auszulegen.

Siehe hierzu die unter den Verbandsgemeindemitteilungen abge Veröffentlichung.

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Liebe Hallenbenutzer,

Feiern ist schön - wenn man dabei ist und Spaß hat. Aber- möchten Sie jedes Wochenende bis in die Morgenstunden feien würden Sie es hinnehmen, wenn Sie als Unbeteiligter regelmä Wochenenden durch laute Musik in Ihrer Nachtruhe gestört würr die Nachbarn unserer Halle kann eine Feier mit erheblichen RuW gen verbunden sein. Und wenn man selbst betroffen wäre, wurt* sich auch wünschen, nachts in Ruhe schlafen zu können. Ab undzi/j jeder von uns bereit, nachts Lärm in der Nachbarschaft zu ertraga 1 insbesondere die Vielzahl der Feiern in unserer Halle maditesmj sicht auf die Nachbarschaft erforderlich, dass sich alle Hallenbenr

die geltenden Bestimmungen halten:

1 .

Nach 22.00 Uhr ist ruhestörender Lärm zu vermeiden. DieMj», Saal ist nach 22.00 Uhr auf Zimmerlautstarke zu begrejp Türen und Fenster sind geschlossen zu halten, wen *., spielt oder gesungen wird. __ oIqc ist naC |2

3.

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Lärmen auf dem Außengelände des Lindensaales Uhr zu unterlassen. _ .. 7MhP p n(

Die Veranstaltungen sind grundsätzlich um 1.0° Uri det die Veranstaltung in der Nacht zum Samstag, zu einem gesetzlichen Feiertag statt, k ann s!e b!S . {

4. Das übermäßig laute Abspielen von Musik ist n 9^ Die oben genannten Regelungen ergeben sich Lnpisten Pani trag in Verbindung mit der Benutzungsordnung. Die nc i er LänI ohnehin in geltenden Rechtsvorschriften geregelt, z. n j er Verordnung. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift* nungsverwaltung mit einer Geldbuße bis zu 1.000 y ^ w(]l Ich bitte höflich um Beachtung dieser Re 9® ur ^ t auC p bete» Ihnen/Euch eine schöne Feier. Gute Stimmung schränkter Lautstärke möglich.

Mit freundlichen Grüßen

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