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Nr. 34/2000

' v g Montabaur^

Heiligenroth

. pn des Ortsbürgermeisters

hstunaen u* . von 17 00 bis 19 30 Uhr

.nach Vereinbarung

jjjiisi Fa«: 02602/917396

kha Bekanntmachung

Ortsqemeinde Heiligenroth über die

f ,lo von Kostenerstattungsbetragen Lna von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach f*ßSc BauGB vom 15.08.2000

c ttt r Bauqesetzbuch in der Fassung der Bekanntma- j ^L iqQ7(BGBI I s. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung ^Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Orts- Sende Satzung beschlossen:

, von Kostenerstattungsbeträgen

Munasbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus- nd Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des cnes (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

der erstattungsfähigen Kosten

lunqsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus- d Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord-

r

iiführungskosten umfassen die Kosten für Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und tzmaßnahmen,

Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, istellungs- und Entwicklungspflege.

tauch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen Uten Flächen im Zeitraum der Bereitstellung.

'Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein- hderen Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen uungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anla- iebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent- d für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

ng der erstattungsfähigen Kosten

lungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten

ng der erstattungsfähigen Kosten

J|2,3erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. K Z /(Mo r A!! eten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen toni\ t ° S- ^.B a .uNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund- ^t' wirc L^® überbaubare Grundstücksfläche zugrunde Räßh 0 !i 'Inständige versiegelbare Flächen gilt die versie­ge als uberbaubare Grundstücksfläche.

ung von Vorauszahlungen

wler l ® ri / ndstücke > für die eine Kostenerstattungspflicht ^desvnraii e V °!fi rTI ^ m ^ an 9 entstanden ist, Vorauszahlungen e Gfundsti>i<a SSIC (!l IChen Kostener stattungsbetrages anfordern, ^ genutzt werden dürfen Ein ^ riffe zu erwarten sir| d, baulich oder

^j« Kostenerstattungsbetrages

.«»»""SSbettagwira einen Monat nach Bekanntgabe der

keiiBt sichna^H ^ ann au * Antrag abgelöst werden. Der Ablc

Erstattungsbetrage USS ' Cflt ' iChen 0165 zu erwarter

"^"*3 tritt i*

^ J5.08.2000 naCh der öff e ntlichen Bekanntmachung in K (DS) P. Zerfas, Ortsbürgermeh

Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Erhebung von Kostenerstat­tungsbeitragen

men^ 3 ^ 26 ^ ^' e Aus ge s ta ltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-

^' Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Grasern

1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vege- tationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916

- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfanq der Sor­tierung 18/20

- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Siche­rung der Baumscheibe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Wald­mänteln

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitunq nach DIN 18915

- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sor­tierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortie­rung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch

- je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher

- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

1.3 Anlage standortgerechter Wälder

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Aufforstung mit standortgerechten Arten

- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.4 Schaffung von Streuobstwiesen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume

- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12

- Einsaat Gras-/Kräutermischung

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem Saatgut

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen

2.1 Herstellung von Stillgewässern

- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens

- ggf. Abdichtung des Untergrundes

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen*

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern

- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen

- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksich­tigung ingenieurbiologischer Vorgaben

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Entschlammung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

3. Begrünung von baulichen Anlagen

3.1 Fassadenbegrünung

- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen

- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletter­pflanzen

- eine Pflanze je 2 lfd. M

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre

3.2 Dachbegrünung

- intensive Begrünung von Dachflächen

- extensive Begrünung von Dachflächen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen

- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge

- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten

- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung

- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr