Nr. 34/2000
' v g Montabaur^
Heiligenroth
. pn des Ortsbürgermeisters
hstunaen u* . von 17 00 bis 19 30 Uhr
.nach Vereinbarung
jjjiisi Fa«: 02602/917396
kha Bekanntmachung
Ortsqemeinde Heiligenroth über die
f ,lo von Kostenerstattungsbetragen L™na von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach f*ßSc BauGB vom 15.08.2000
c ttt r Bauqesetzbuch in der Fassung der Bekanntma- j ^L iqQ7(BGBI I s. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung ^Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Orts- Sende Satzung beschlossen:
, von Kostenerstattungsbeträgen
Munasbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus- nd Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des ™cnes (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
der erstattungsfähigen Kosten
lunqsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus- d Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord-
r
iiführungskosten umfassen die Kosten für •Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und tzmaßnahmen,
■Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, istellungs- und Entwicklungspflege.
tauch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen Uten Flächen im Zeitraum der Bereitstellung.
'Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein- hderen Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen uungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anla- iebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent- d für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
ng der erstattungsfähigen Kosten
lungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten
ng der erstattungsfähigen Kosten
J|2,3erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. K Z /(Mo r A!! eten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen toni\ t ° S- ^.B a .uNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund- ^t' wirc L^® überbaubare Grundstücksfläche zugrunde Räßh 0 !i 'Inständige versiegelbare Flächen gilt die versiege als uberbaubare Grundstücksfläche.
ung von Vorauszahlungen
wler l” ® ri / ndstücke > für die eine Kostenerstattungspflicht ^desvnraii e V °!fi rTI ^ m ^ an 9 entstanden ist, Vorauszahlungen e Gfundsti>i<a SSIC (!l IChen Kostener stattungsbetrages anfordern, ^ genutzt werden dürfen Ein ^ riffe zu erwarten sir| d, baulich oder
^j« Kostenerstattungsbetrages
.«»»""SSbettagwira einen Monat nach Bekanntgabe der
keiiBt sichna^H ^ ann au * Antrag abgelöst werden. Der Ablc
Erstattungsbetrage USS ' Cflt ' iChen 0165 zu erwarter
"^"*3 tritt i*
^ J5.08.2000 naCh der öff e ntlichen Bekanntmachung in K (DS) P. Zerfas, Ortsbürgermeh
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Erhebung von Kostenerstattungsbeitragen
men^ 3 ^ 26 ^ ^' e Aus ge s ta ltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-
^' Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Grasern
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vege- tationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916
- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfanq der Sortierung 18/20
- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitunq nach DIN 18915
- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch
- je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
1.3 Anlage standortgerechter Wälder
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Aufforstung mit standortgerechten Arten
- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume
- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12
- Einsaat Gras-/Kräutermischung
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem Saatgut
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen
2.1 Herstellung von Stillgewässern
- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens
- ggf. Abdichtung des Untergrundes
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen*
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern
- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen
- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Entschlammung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
3. Begrünung von baulichen Anlagen
3.1 Fassadenbegrünung
- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen
- eine Pflanze je 2 lfd. M
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre
3.2 Dachbegrünung
- intensive Begrünung von Dachflächen
- extensive Begrünung von Dachflächen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
4.1 Entsiegelung befestigter Flächen
- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten
- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung
- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

