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Wochenblatt VG Montabaur ____

2. die Ausgleichs- und Ersalzmaßnahmen einschließlich ihrer Pia- nung. Fertigstellungs- und Entwicklungswege. aus ihrem Ver- Dazu gehört auch der Wert der von der Gern ste || un g

mögen bereitgestellten Flächen ,m Ze rtpunkude (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs u Festset-

schließlich deren Durchführungsdauer ergibt srch a Fe

zungen des Bebauungsplans m Verbindung m '^ena!s Anlage ar gestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kanvon den in der Anlage beschriebenen Grundsätze 9

sehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz

1 Nr. 3 BauGB.

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten (ot .^ h i; rh nn Knsten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten

ermittelt

§4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten uohakc

Die nach §§ 2. 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund­fläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksflache zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versie- gelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages

Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.

§7

Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablö­sebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwarten­den endgültigen Erstattungsbetrages.

§8

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Boden, 16.08.2000 (Dienstsiegel) Eulberg

Ortsgemeinde Boden Ortsbürgermeister

Anlage zur § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Erhebung von Kostenerstat­tungsbeträgen

Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaß­nahmen

1 . Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräu­tern und Gräsern

1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen

Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzqrube gern DIN 18916

Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfana der Sortierung 18/20

Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie

Sicherung der Baumscheibe

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Wald- manteln

Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbe­reitung nach DIN 18915

QnS!L a r? n i 9 oMn * äumen ! 0rdnun 9 m 't einem Stammumfang der

lürtfmS IS u aU T en '' 0rdnun 9 mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18 Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Strauchern je nach Art in der Sortierung 60/80,80/100 oder 100/150

' SÄi? 1 0,d " U " 9 ' 2 Bäume " 0rdnu "9' 5 ?**

- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtunaen

' o Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre 9

1.3 Anlage standortgerechter Wälder

DTÄ ad ^ mSbedln9,,ngen dU,Ch ^"vorbe.

Aufforstung mit standortgerechten Arten

3500 Stück je ha, Pflanzen 3-5 jährig, Höhe 80-120 cm

Erstellung von Schutzeinrichtungen

; .4 sÄgTn »SESäEsy * 5 Jahre

Sll a Ä Ü mÄw* hS,Urebe< " nsun 0' Bodenvorbe-

- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung det Bäu-

leÄun? 0bs,baum der Sort ' erun 9 10/12 - Einsaat Gras./Ktäu- Erstellung von Schutzeinrichtungen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.5

2.2

Anlage von naturnahen Wiesen und Kr

Schaffung günstiger Wachstu msbedinn.,n UtSäuniei ' reitung nach DIN 18915 gun 9 en durchi

Einsaat von Wiesengräsern und -kräutem nem Saatgut ern Möglichstj

Fertigstellungs- und Entwicklungspläne- 3 1 Schaffung und Renaturierung von Was«!«- 6 Herstellung von Stillgewässern erT iachen Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des ggf. Abdichtung des Untergrundes Anpflanzung standortheimischer Pflanzen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege -3 j ah Renaturierung von Still- und Fließgewässern Offenlegung und Rückbau von technischen Ufe

undStft

Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Ban«Mi sichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben neuilt 9fc

Anpflanzung standortheimischer Pflanzen Entschlammung

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

3. Begrünung von baulichen Anlagen

3.1 Fassadenbegrünung

Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen

Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzunq von Srhiitw terpflanzen""vir

eine Pflanze je 2 lfm.

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre

3.2 Dachbegrünung intensive Begrünung von Dachflächen extensive Begrünung von Dachflächen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranr«

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasservasä Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen« nagen

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5. Maßnahmen zur Extensivierung

5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünlandhli und Grünlandbrache

Nutzungsaufgabe

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des C Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensivg Grünland

Nutzungsreduzierung Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtrans Mähguts

bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnal Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-® in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zu ^ z , ^ hifl J Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes m.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zust sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von zustande gekommen.

Dies gilt nicht wenn, ^

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der

migung, die Ausfertigung oder die Bekanntma verletzt worden sind, oder n Besetz

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde ae .^^ standet oder jemand die Verletzung derVerta worwa itung-1 schritten gegenüber der Verbandsgemeinde ^ Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich u nter J e ®; n ^ Verhaltes, der die Verletzung begründen so i, 9

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 9 e,t ® n auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann dies machen.

56412 Boden, 16.08.2000 (Siegel)