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Wochenblatt VG Montabaur

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5. Maßnahmen zur Ex 5® nsiv !® r n i g ntenS j V e m Grünland in Acker- und

5.1 Umwandlung von Acker bzw.

Grünlandbrache

Nutzungsaufgabe

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur qgf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5 3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grönland Bodenvorbereitung ggf. Abfragen und Abtransport des Oberbodens Einsaat von Wiesengräsern und Krautern Fertiastellunqs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre 5 4 SmwandLg »on intensivem Grünland in extensiv genutztes

Grünland

AushageTungdurch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mah-

^bei Feuchtgrunland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

Flinweis _

Gemäß § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153). zuletzt geändert durch Gesetz vom 22 12.1999 (GVBI. S. 470) Wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht wenn.

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung. Konrad- Adenauer-Platz. Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Flat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Heiligenroth, 15.08.2000 (DS) P. Zerfas. Ortsbürgermeister

SPD-Fraktion im VerbandsgemeinderatVor Ort

Ortsbegehung und Bürgergespräch am 04.09. in Fleiligenroth

Die SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion besucht in unregelmäßigen Abständen alle Ortsgemeinden in unserer VG Montabaur, um sich über örtliche Entwicklungen und Sorgen der Bürger. Vereine und Kommunal­politiker zu informieren. Am Montag. 04.09.. kommt die Fraktion, evtl, begleitet vom Landtagsabgeordneten FHarald Schweitzer - nach Fleiligen­roth.

Um 18.00 Uhr ist ab Gemeindehaus/Bürgermeisteramt zunächst eine Ortsbegehung mit Ortsbürgermeister Paul-Günter Zerfas, weiteren inter­essierten Ratsmitgliedern und Vertretern des örtlichen SPD-Ortsvereins vorgesehen.

Ab 19.30 Uhr stehen die SPD-Kommunalpolitiker/innen im Bürgermei­steramt zu einer Bürgersprefchstunde zur Verfügung. Hierzu sind alle Hei- ligenröther willkommen, die ein kommunales Anliegen vortragen wollen. Abschließend findet eine parteiöffentliche Fraktionssitzung zur Vorberei­tung der nächsten Ausschuss- und Verbandsgemeinderatssitzung statt. Info beim Fraktionsvorsitzenden Uli Schmidt, Tel./Fax: 02608/636 e-Mail' uli.schmidt@masg.rlp.de

SV Heiligenroth

TISCHTENNIS

Herren, 1. Kreisklasse Nord

Samstag. 02.09.2000,19.00 Uhr, Gegner: SV Marienrachdorf I, Spielort Marienrachdorf H

Schüler, 3. Kreisklasse, Jugend Mitte

genroth 9 ° 2 ' 09 ' 2000 ' 16 00 Uhr Gegner Heiligenroth 2, Spielort: Heili-

Hinweis:

Das Training hat wieder begonnen. Um Teilnahme wird gebeten.

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesVogelsana der Ortsgemeinde Heiligenroth y

für die Flurstücke 186,185/2,184/1 und 184/4-

hier: In-Kraft-Treten gern. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

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4 o no Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) vonjecw werden Jedermann kann über den Inhalt des Bebauung

u t S Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

M a darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in ES d W 9RauGB bezeichnten Verfahrens- und FormvorÄ^ un i? wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seiufe^ achtlich »st we h über der Gemeinde geltend g

ChUn9 i ripr Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich,^**

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ten oder den Mangel der Abwägung begründen!

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so» J über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan 12 mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Eifo ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen

44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungverlai in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteilet Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeilührau Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschätfa! gen beantragt.

44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhafc® ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in AbsatzSSart rieten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit^ herbeigeführt wird. ;

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz(GemO)|j

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Fotos dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande« sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von/ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,fe{j gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satz worden sind oder

2. vor Ablaut der in Satz 1 genannten Frist die AufsitW. Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verf* Formvorschriften gegenüber der GemeindeverwaltungunterBe des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,schcB gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltendgew auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann* zung geltend machen.

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Heiligenroth, 16.08.2000