Wochenblatt VG Montabaur
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versucht, die AuBentür zum Jugendraum auizubrechen. die
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Grundschule eingeschlagen: , R |; t7a bleiter - und
- an verschiedenen Stellen des Schulgebäudes der Blitzableiter
das zum wiederholten Male - abgerissen.
etwa 20 Dachschindeln beschädigt: ♦ mnh*/iiiin beschä-
Spielgeräte im Außenbereich des Kindergarte
Lichtkuppeln auf dem Flachdach der Halle em 9^ hl ^ e w erbands . Diese Sachbeschädigungen werden nicht hingenommen. D "> _
gemeinde Montabaur ist ebenfalls informiert; Str ^ug^chtinten. Schädigung ist gestellt. Wir bitten alle Eltern und Erzi 9 _ de j n
ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass Schule und Kind QI nl ;p hess j nc |
der Ferienzeit - kein Spielgelände. Abenteuerspielplatz: ode .ähnliches ,sm. Für sachdienliche Hinweise auf die Verursacher der Scha • verständlich vertraulich behandelt werden, sind wir sehr dankoar.
Treffen mit Jugendlichen im Jugendraum
Am Freitag. 14.07.2000. möchten sich die beiden Ortsbürgermeister um 18.30 Uhr mit den Jugendlichen des "Freitag-Treffs" im Jugendraum trer- fen. Wir laden Euch hierzu herzlich ein. Interessierte Eltern sind ebentans herzlich wilikommen.
Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister Winfried Wilhelmi. Ortsbürgermeister
Kindergartengelände ist kein Hundeklo
Immer wieder müssen Hausmeister und Erzieherinnen feststellen, dass unverantwortliche Hundehalter ihre Vierbeiner auf dem Gelände des Kindergartens Gassi führen und die Hunde dort ihr großes und kleines Geschäft verrichten lassen. Einmal abgesehen von den möglichen gesundheitlichen Gefährdungen für die spielenden Kinder ist dies schlicht und einfach eine Sauerei! Ich fordere die betroffenen Hundehalter auf. dieses unverantwortliche Handeln sofort abzustellen.
Ulrich Weiden feiler, Verbandsvorsitzender
Kath. Pfarramt St. Margaretha
Elternabend - Ferienspiele Horbach 2000
Am Montag, 17.07.2000, findet um 17.00 Uhr im Pfarrheim Gackenbach, der Elternabend für die Ferienspiele statt. Wir bitten die Eltern, welche die Teilnehmergebühr in Höhe von DM 60,00 je Kind (55,00 DM für Geschwisterkind) noch nicht bezahlt haben, diese spätestens an diesem Abend zu entrichten!
SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen
OV-Sitzung
Unsere letzte öffentliche Ortsvereinssitzung vor der Sommerpause findet am Donnerstag, 20.07.2000, 19.30 Uhr in der Gaststätte “Zum Grünen Baum" in Horbach statt. Weitere Infos: Jörg Harle, Tel.: 02602/10157-120.
Kath. Pfarramt St. Bartholomäus Gackenbach
Vier Kontinente - ein Programm Internationales Jugendkulturcamp 2000
20 Jugendliche aus Argentinien, Kamerun, Deutschland und von den Philippinen sind zusammengekommen und haben im Kloster Arnstein ein interkulturelles Bühnenprogramm mit Musik, Tanz und Akrobatik erarbeitet, in das typische Elemente aus allen Kulturen einfließen.
Regie: Rochus Schneider, Volxtheater
Das Projekt ist eine Kooperation des BDKj der Diözese Limburg und der Jugendbegegnungsstätte Kloster Arnstein.
Aufführungen sind:
26.07.2000, 20.30 Uhr Westernohe, Bundeszentrum der DPSG 27.07.2000, 20.30 Uhr Limburg, Schlosshof 28.07.2000, 20.30 Uhr Montabaur, Rathausvorplatz 29.07.2000,20.00 Uhr Kloster Arnstein (ab 15.00 Uhr “Tag der offenen Tür”) 30.07.2000, 20.00 Uhr Lahnstein, Johannes-Gymnasium
Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.
Jahreshauptversammlung am Freitag, 04.08.2000
Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitaq, 04 08 2000 ?n nn Uhr im Vereinslokal “Zum grünen Baum” statt. ° 00, 2000
Tagesordnung: D Begrüßung, 2 . Gedenken der verstorbenen Mitaliedpr 3. Ehrungen, 4. Geschäftsbericht, 5. Berichte der einzelnen AbteHunnen Seniorenfußball, Jugend, Alte Herren, Damengymnastik Männemvmna’ stik, 6. Kassenbericht, 7. Bericht der Kassenprüfer 8 Ent astnnnSlT 3 ’ Standes 9. Wahl von Kassenprüfern, 10. Verpflichtung von Platzkassie' rern und Getrankeverkäufern, 11. Verschiedenes, 12 sSluSErt
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hauptversammlung vollendet haben, sind stimmberechtiat ° J h
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Die Mannschaft der SG Horbach/Winden trägt am Samstan 1 k n 7
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters ® ung d
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Umgestaltung des Kinderspielplatzes in einen naturnahen Erlebnisraum
Tatkräftige Mithilfe ist gefragt
Am Freitag. 30.06.2000, hatten die Eltern und Kinderdiefk im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die qen’4 men zur Umgestaltung des Kinderspielplatzes zu inforiE Ihnen nicht möglich war, an dieser Veranstaltung teilzunc"■^ rteind Sie herzlich ein. während der Dienststunden - freitags von i |nichtod 20.00 Uhr - das Vorhaben kennenzulernen und die Planur,- ur Hohe < Es besteht die konkrete Möglichkeit, dass die Maßnahme^ Säl? land-Pfalz mit einem Zuschuss in Höhe von 40 % gefr: Cn 9 Zuschussantrag ist zwischenzeitlich gestellt, wir sind zuve* über den Antrag noch im August 2000 befunden wird. ! '9 keit de Sobald der Bewilligungsbescheid über die Gewährung dg J^ ne vorliegt - erst dann darf mit der Maßnahme begonnenwe^" IB * n9 über das Wochenblatt entsprechend berichten, In einer?;' samen Aktion - Eltern, Kinder, Gemeinderat - soll danns*® 19 geräumt werden: es müssen die alten Spielgeräte,derSa festen er die Tischtennisplatte abgebaut werde, Verbundpflasterj5*ß? en Bereich des Spielplatzes sind zu entfernen. Nach entspreöa demodulation sind dann die neuen Spielgeräte aufzubauenir maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen. Eswäresö*lt-Tret uns gemeinsam gelingen würde, den neuen Spielplatz feÄfngl der kalten Jahreszeit weitestgehend fertigzustellen. IdukuA 10. heute - insbesondere im Namen Ihrer Kinder - herzlich bitter qb zu § tatkräftig zu unterstützen. munale
Ulrich Weidenfeller, 0#i pboßrär UffigeJ
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Sprechstunde des Ortsbürgermeister
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Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeiste': DIN 18
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Öffentliche Bekanntmachung iav<
Satzung der Ortsgemeinde Horbach übefC^ Erhebung von Kostenerstattungsbetrag%her für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatziw yer ur §§ 135 a -135 c BauGB vom 10.07.2000 [P*Pu
Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch in der E assun L7 , l age! chung vom 27.08.1997 (BQBI. 1 S. 2141) und§24der«:pang(
für das Land Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. • ] N18
gemeinderat folgende Satzung beschlossen: r rs t un ?
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Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von n!L gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den J mvui Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung ern *gj
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Umfang der erstattungsfähigen Kosten hf » hru ng JO qm i
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die ^uAaBäSilGr gleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 a •
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(2) Die Durchführungskosten umfassen die K ° s * en ^Mage 1- den Erwerb und die Freilegung der Fläc e
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2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein Wl vo Fertigstellungs- und Entwicklungspflege- rfea ysiWf|il Dazu gehört auch der Wert der von der ^ erne ! l l te i| U ng. bereitgestellten Flächen im Zeitraum der Bereust

