Wochenblatt VG Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung I. Änderung des Bebauungsplanes “In Hehl” der Stadt Montabaur
hier: In-Kraft-Treten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 30.05.2000 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes „In Hehl" wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur. Bauamt. Zimmer 223. Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00- 16.00 Uhr. donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur, 19.06.2000 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes
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Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs 2 BaufiR in a ^ 03.07.2000 bis 04.08.2000 (einschließlich) bei der Verhalt l ^4 Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Arien emei fllll6l 1 9 erne 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montan«; H. 9Uer ’ P| $ f US 2000 mittwochs vom 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 00 Uhrhicie nn? a ^ Ul > s«ö ahr
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Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsapm ■ ! waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift\ ^ werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten 1 Montabaur, 19.06.2000 Dr Posse| ' 0 |
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Neue Wasserleitung
Im Bereich der Karl-Walter-Straße wird in der Zeit vom 26.
31.07.2000 eine neue Wasserleitung verlegt, so dass es in diesem Bi zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen könnte.
Wir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer, sich auf die geär Verkehrssituation einzustellen.
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Schusterjungen-Volkssportclub
Am kommenden Wochenende, 24 . 06 ./ 25 .06.2000, beteiligen siel “Schusterjungen" an folgenden Volkswanderungen: ,
Katzenelnbogen mit Start ab 6.00 Uhr in der Stadthalle mit Wan j strecken von 5,10, 20 und 30 km.
Wallmenroth/Sieg mit Start ab 7.00 Uhr über 10 und 20 km Nur am 25.06.2000 in Walgirmes mit Start ab 6.30 Uhr in der Lahn le mit Strecken über 10 und 20 km sowie Volksschwim Schwimmbad. . ^
Hürth-Knapsack mit Start ab 6.00 Uhr im Feierabendhaus ni^, strecken von 5,10,20 und 42 km sowie Radfahren und vo Nur am 30.06.2000 in Burbach-Holzhausen mit Start ab 8.00 Grillhütte mit Strecken von 5 und 10 km.
Weitere Informationen unter Telefon 02602/2522.
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