Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung I. Änderung des Bebauungsplanes In Hehl der Stadt Montabaur

hier: In-Kraft-Treten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 30.05.2000 als Sat­zung beschlossene Änderung des BebauungsplanesIn Hehl" wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwald­kreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur. Bauamt. Zimmer 223. Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00- 16.00 Uhr. donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann ein­gesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt­machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi­gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Montabaur, 19.06.2000 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

In Hehl

Bladernheim

.. X *

V In df

14

.JattVG

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes

In den Fichten - Auf der Trift der Stadt Mont J

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlaafm ... Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) M n 9 e mäß §3

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzuna am 1

ic'o nofoect Hart ^rvf»A/iirf ti it- ÄnrJA«._ ^^'00.2000 (|

<8

^eitvon 1

Rührung

|>2 r c

lFa nrzeügv

0 alle An

... ;5 i!uation

^gemein 'if Ordnung

Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderunq des Bahan ' den Fichten - Auf der Trift öffentlich auszulegen. auun 9 s Planeji

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs 2 BaufiR in a ^ 03.07.2000 bis 04.08.2000 (einschließlich) bei der Verhalt l ^4 Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Arien emei fllll6l 1 9 erne 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montan«; H. 9Uer P| $ f US 2000 mittwochs vom 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 00 Uhrhicie nn? a ^ Ul > s«ö ahr

s, 2 ,30 Uhr und 14.00 £*^3*

nerstags von 08.00 Uhr bis

tags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich ausl'l'pi'drich 1

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsapm ! waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift\ ^ werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten 1 Montabaur, 19.06.2000 Dr Posse| ' 0 |

s %erme|

[ ' V ' " -k . ;

! * a ^ ^ < , I -v

> ..- ' I . ,. h

>

, UJY V'a <3 .Tjk-?

j.isw*

chstunc

iäieinbarur

Neue Wasserleitung

Im Bereich der Karl-Walter-Straße wird in der Zeit vom 26.

31.07.2000 eine neue Wasserleitung verlegt, so dass es in diesem Bi zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen könnte.

Wir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer, sich auf die geär Verkehrssituation einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

pderte V

Abführung JpenJah' foeugverl |en alle Ar ) 0 , 12 .OC ition ein

vOrdnunc

Schusterjungen-Volkssportclub

Am kommenden Wochenende, 24 . 06 ./ 25 .06.2000, beteiligen siel Schusterjungen" an folgenden Volkswanderungen: ,

Katzenelnbogen mit Start ab 6.00 Uhr in der Stadthalle mit Wan j strecken von 5,10, 20 und 30 km.

Wallmenroth/Sieg mit Start ab 7.00 Uhr über 10 und 20 km Nur am 25.06.2000 in Walgirmes mit Start ab 6.30 Uhr in der Lahn le mit Strecken über 10 und 20 km sowie Volksschwim Schwimmbad. . ^

Hürth-Knapsack mit Start ab 6.00 Uhr im Feierabendhaus ni^, strecken von 5,10,20 und 42 km sowie Radfahren und vo Nur am 30.06.2000 in Burbach-Holzhausen mit Start ab 8.00 Grillhütte mit Strecken von 5 und 10 km.

Weitere Informationen unter Telefon 02602/2522.

lauf de:

jf^um 30 . I\/ Maus. Se "wurde, f:

edem Jai

seiner Ar ftr Ver; i^ion. Di f%sel, i si nd ! Ba mbir