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gliche Bekanntmachung
äderung des Bebauungsplanes lagerte Sudstraße” der Stadt Montabaur (M-Treten gemäß § 10 des Baugeset 2 buches (lau G B)
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r/jStadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am ^wp^ifnaerte Süd- Milossene Änderung des Bebauungspla ” rband s ge meinde t wurde aus dem Flächennutzungsplan der ^reisver-
tar entwickelt, so dass eine Genehmigung , Qrderlic h ist. ^des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nie Montabaur,
«unterlagen können bei der Vei 5, af ?^ S o e< 5 6 4 i o Montabaur, ft Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8 , ^ wnchs von 8.00 wider Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittvvoens ^ ^ % und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 ermann ein .
'8.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) ' gsplanes werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauung^ Verlangen.
Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. 1 Nr t
»authingewiesen, dass die Verletzung der in § dannun be- GBbezeichneten Verfahrens- und J®,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres sei‘t rden ist.
Uchnltlich gegenüber der Gemeinde geltend gema jnner -
l% Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wen h rift |j C b gegen- psieben Jahren seit dieser Bekanntmachung |5 Gemeinde geltend gemacht worden sind. p nrmv orschrit-
%rhalt,der die Verletzung von Verfahrens- an d rzu | eg en.
J en Mangel der Abwägung begründen soll, ,st 4 Bau GB
, Jschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sow» Jb^^gn Ver . I Schädigung von durch den Bebauungspla n entspre-
_achteilen sowie über die Fälligkeit und das E Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Nr. 25/2000
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
(Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablaut der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur, 19.06.2000 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
III. Änderung des Bebauungsplanes “Christches
Weiher” der Stadt Montabaur
hier: öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.05.2000 den Beschluss gefaßt, den Entwurf zur III. Änderung des Bebauungsplanes „Christches Weiher” öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.07.2000 - 04.08.2000 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden..
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Montabaur, 19.06.2000 Dr. Possei - Dölken
Bürgermeister
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