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mS°,a d Mitte) sein 25-jähriges ^ Wirth Sch seiner Ausbildung zum F' la nH mehrjähriger Tätigkeit im In- |se ^^nerr Wirth als Gemeindear- J sland nlpnst der Ortsgemeinde Rup- ?' n Gleichzeitig ist Herr Wirth ^er der Grundschule insei-
Imatg^eindeftatig^eier jm Geme jnde- ^ ene nrtsbürqermeister Gerold Spren- Ä^BleordnetederVerbandsge- * Edmund Schaaf, dem Jubilar für die fcsarnmenarbeit und Einsatzbereitschaft
tangenen 25 Jahren.
Cm sei das Bindeglied zwischen In Vereinen und Verwaltung. Er erledi- L übertragenen Aufgaben mit Orga- ■Bnsqeschick und Eigeninitiative.
pr Hoffmann schloss sich den Dan- Idpn ynd Glückwünschen im Namen des Kollegiums der Grundschule Ruppach- fcusen an.
Nr. 19/2000
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Von links nach rechts: Gemeindearbeiter M. Diefenbach, 1. Beigeordneter Edmund Schaaf, Gemeindearbeiter Edelbert Wirth, Schulleiter Günter Hoffmann, Ortsbürgermeister Gerold Sprenger
Spendenaufruf 2000
für das Deutsche Müttergenesungswerk Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
fjahre stark für Mütter' Im Jubiläumsjahr blickt die Elly- juss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk, feine lange, erfolgreiche Geschichte zurück:
4e ,3 Millionen Frauen und Kindern konnte das Mütterge- feungswerk dabei helfen, wieder gesünder und stabiler zu Irden und optimistischer in die eigene Zukunft zu blicken. Weiß, wie viel Mütter leisten. Trotzdem nehmen wir l'Leistungen unserer Mütter oftmals viel zu selbstver- i hin. Ihr Einsatz findet oft nicht die Anerkennung, |e er verdient. Werfragt schon nach den Bedingungen, Ife' denen Mütter ihr Leben einrichten und ihre Kinder pen müssen? Wer fragt nach ihren Sorgen und Nöten? pr mehr Frauen erziehen ihre Kinder ohne Partner, mer mehr Kinder wachsen in Patchwork-Familien auf. le die Alleinerziehenden sind häufig von Armut und er Isolation betroffen. Ganz selbstverständlich tragen I die alleinige Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder, purarbeiten sie in zumeist schlecht bezahlten Jobs, üben i täglichen Spagat zwischen Beruf, Haushalt und i Wenn dann noch etwas hinzukommt, wenn ein W krank wird, wenn das Geld nicht reicht oder wenn Pro- Ime in der Erziehung auftauchen, bricht manche Mutter |lerdieser Last zusammen.
lein Kind sich gesund entwickeln kann, braucht es I-"ahrung, sich auf seine Umwelt verlassen zu können, peine gesunde und starke Mutter kann ihrem Kind die Weit mit auf den Weg geben, Vertrauen in das Leben | din sich selbst zu fassen.
Mly-Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergene- P erk n ' mmt sich der Mütter und Kinder an, die es L erSSC rf Werhaben - Neben den Vorsorge- und Reha- LnlTk nabmen stehen individuelle Beratungs- und Ln 9 iinH°!f Zur Verf ügung. Sie sorgen dafür, dass die bessern kön^ er '^ re ^' tuat ' on l an gfristig und nachhaltig
p!iicht S n^ Z ki n ^ VOn Ottern und Kindern in Deutschland PChanraaf 3SSen! Spendengelder sorgen dafür, dass 'denfinanv n gesundes und fröhlicheres Leben nicht feher bitte i^To en Möglichkeiten einer Familie scheitert, pi Mütterno^ Sle berzlich: Helfen Sie mit Ihrer Spende
,|c hweiterL n f sun 9 swerk da bei, seine wichtige Aufgabe lterh, n leisten zu können.
o ,, Christina Rau,
cnirmherrin der EHy-Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk
Pflege von Angehörigen bringt Rentenansprüche
Personen, die zu Hause Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen, sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden in voller Höhe von der Pflegekasse übernommen. Rund 38,10 DM Monatsrente bringt zur Zeit ein Jahr ehrenamtlicher Pflege eines Schwerstpflegebedürftigen (Pflegestufe III, 28 Stunden Pflege wöchentlich); das entspricht einem Monatsverdienst von 3.584,00 DM. Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht ist, dass die Pflegekraft einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig regelmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Zusätzlich muss der Riegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Damit die Zeiten der Pflege bei der späteren Rente berücksichtigt werden können, muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Ausgenommen von der Rentenversicherungspflicht sind Personen, die neben der Riegetätigkeit mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig sind oder bereits eine Altersvollrente oder Altersversorgung erhalten.
Auskünfte erteilen die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen.
Die Kreisverwaltung informiert
Die aktuell schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt macht es insbesondere arbeitslosen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern schwer, einen Einstieg in das Berufsleben zu finden.
Um diesem Zustand entgegenzuwirken, will die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises neue Wege zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit gehen.
Es wurde die Möglichkeit geschaffen, Betrieben, die arbeitslose Sozialhilfeempfänger einstellen, Lohnkostenzuschüsse zu gewähren. Damit ist der Wunsch verbunden, diesem Personenkreis die Chance zu geben, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Oie Kreisverwaltung zahlt dem Betrieb für die Dauer eines Jahres je sechs Monate lang bis zu 50 % bzw. bis zu 40 % des steuerpflichtigen Bruttolohnes inklusive Sozialversicherungsanteile und Zusatzversorgung, höchstens jedoch 2.000 DM/Monat.
Vorab kann in einer einmonatigen Praktikumsphase festgestellt werden, ob die Hilfeempfängerin oder der Hilfeempfänger den Anforderungen an den neuen Arbeitsplatz gerecht wird.
Die anschließende Probezeit beträgt 3 Monate.
Voraussetzung:
Es wird ein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr abgeschlossen. Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Koordinierungsstelle „Arbeit statt Sozialhilfe”, Peter- Altmeier-Platz 1,56410 Montabaur, Tel.; 02602/124-402.
Ausführliche schriftliche Informationen können ebenfalls bei der oben genannten Adresse angefordert werden
oder bei:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Fachstelle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung”, Wolfgang Hillen, Tel 02602/126311; Katharina Fotouhi Tel. 02602/126328, Fax: 02602/126252, Postfach 1262,56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

