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Wochenblatt VG Montabaur
Musterverein e.V., Musterstraße 1,12345 Musterstadt
Bestätigung
über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine deri n § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
Art der Zuwendung: Geldzuwendung
Name und Anschrift des Zuwendenden.
XXX Paul Mustermann, Hauptstr. 1,12345 Musterstadt.XXX
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Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung XXX 1.000 DM/Eintausend/24.12.2000XXX
Es handelt sich nicht um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen.
wird.
Musterstadt, den 28.12.2000
(Kassierer)
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst * Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken j, werden haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zu*" entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG). • „ nnM
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerka das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt (BMF vom15.12.1994 - BStß '
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Wird sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Fid Stellungsbescheid des Finanzamts Musterstadt, StNr. 12.3456 vom 01.05.2000 für die Jail 1996 bis 1998 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschatj Steuer befreit.
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Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke verwendet l n ;ag
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