Einzelbild herunterladen

*-

B

Wochenblatt VG Montabaur

Musterverein e.V., Musterstraße 1,12345 Musterstadt

Bestätigung

über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine deri n § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen

Art der Zuwendung: Geldzuwendung

Name und Anschrift des Zuwendenden.

XXX Paul Mustermann, Hauptstr. 1,12345 Musterstadt.XXX

\ /

v k ! n r

i i ! V

V

Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung XXX 1.000 DM/Eintausend/24.12.2000XXX

Es handelt sich nicht um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen.

wird.

Musterstadt, den 28.12.2000

(Kassierer)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst * Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken j, werden haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zu*" entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG). nnM

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerka das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt (BMF vom15.12.1994 - BStß '

i#

vlgportv

jiberZ

f|5Ab

bersor

lArtdei

Name

Vir sir besctii

Wird sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Fid Stellungsbescheid des Finanzamts Musterstadt, StNr. 12.3456 vom 01.05.2000 für die Jail 1996 bis 1998 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschatj Steuer befreit.

ir

Es win kufnal

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke verwendet l n ;ag

pinwei

Vervoi Piene |erden mtgeht fiese E

fes Dal

r

f