Wochenblatt VG Montabaur
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I.
Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der Körperschaft o.a.)
Anlage j
Bestätigung
über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine den § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
Art der Zuwendung: Mitgliedsbeitrag / Geldzuwendung
Name und Anschrift des Zuwendenden.
XXX
„XXX
Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung XXX././. xxx
Es handelt sich (nicht) um den V erz icht auf Erstattung von Aufwendungen.
\
n
Wir sind wegen Förderung (begünstigter Zweck) durch Bescheinigung des Finanzamtes.
StNr.. vom.vorläufig ab.als gemeinnützig anerkannt /nad
dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts..
StNr.. vom.für die Jahre.nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass (es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und) die Zuwendung nur zur Förderung (begünstigter Zweck) (im Sinne der Anlage 1 - zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung- Abschnitt A / B Nr....) (im Ausland) verwendet wird.
Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, da- Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken ve werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beimZuwen entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG). *
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom15.12.1994 - BStBl I S. 884).

