Wochenblatt VG Montabaur
12
gewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Ge-setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56410 Montabaur, 15.12.2008 (S.) Schaaf
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister
Honorarordnung
4. Änderung
der Honorarordnung der Verbandsgemeinde Montabaur für die Volkshochschule Montabaur vom 11.12.2008, zuletzt geändert durch die 3. Änderung vom 1. Januar 2002.
§1
Aufgrund des § 8 der Satzung vom 21.09.2004 und der Honorarordnung vom 01. Januar 2002 wird die Honorarordnung der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 (Honorare für Kurse und Prüfungen)
Für die Leitung von Standardkursen werden Honorare von mindestens 16,60 EUR und höchstens 35,00 EUR je Unterrichtsstunde gezahlt.
§ 4 Abs. 1 (Honorare für Vorträge)
Für Vorträge im Rahmen von Vortragsreihen und Einzelveranstaltungen können Honorare von 50,00 EUR bis 150,00 EUR je nach Veranstaltungsart gezahlt werden.
§ 8 Abs. 5 (Fahrtkosten)
Neben dem Honorar wird eine Fahrtkostenerstattung gewährt, sofern der Weg zwischen Wohnort des Kursleiters und Kurs-Ort mindestens 5 km beträgt. Die Höhe der Fahrtkostenerstattung darf die Höhe des Zuschusses nach Landesreisekostengesetz (Wegstreckenentschädigungs-VO) nicht übersteigen (zurzeit 0,30 EUR pro km).
§ 2 (Inkrafttreten)
Die geänderte Honorarordnung tritt mit Beginn des Frühjahrsemester 2009 in Kraft. Montabaur, den 12. Dezember 2008 (S.) Edmund Schaaf
Verbandsgemeinde Montabaur Bürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI. S. 57) wird auf Folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Ge-setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur, 15.12.2008 (S.) (Edmund Schaaf)
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau der Sauertalstraße und die Sanierung der Stadtmauer im Bereich der Sauertalstraße öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Straßenbau:
700 qm Asphalt aufnehmen und entsorgen
1.000 cbm Aushub Verkehrsflächen
300 qm Beton- und Natursteinpflaster herstellen 360 qm Asphalt
fläche herstellen
Mauersanierung:
70 qm Betonsteinpflaster aufnehmen und entsorgen
35 cbm Grasaushub
220 qm Mauerwerksfugen ausräumen und wiederherstellen
100 Stk Mauersteine einzeln, ersetzen
Ausführungszeitraum: Februar bis Juli 2009 Vergabestelle: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Vergabestelle, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, Tel. 02602 /126 211, Fax: 02602 / 126 253, E-Mail: Vergabestelle@montabaur.de Anforderung: Verdingungsunterlagen in elektronischer Form: Kostenlose Einsicht in die Verdingungsunterlagen ab 18.12.2008
_ .
unter www.subreport-elvis.de/E87967289
Weitere Informationen unterwww.subreport.de, per E-Mail unter felivhi. ke@subreport.de oder telefonisch unter 0221 / 985 78 38. ns '
Registrierte Nutzer laden sich gegen Gebühr sämtliche Verdinaunn*,, terlagen direkt auf Ihren PC. 9 ngsun -
Gebühr: Eine Schutzgebühr wird nicht erhoben.
Angebotsabgabe: bis 21.01.2009, Angebote, die mit einem entsprechen den Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem punkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - VergabesteZ Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen ’ Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt unter www.subreport.de. Angebotseröffnung: bis 21.01.2009, 10.00 Uhr, Verbandsgemeinde Verwaltung Montabaur - Submissionsraum, Zimmer 301 - 3. Stock Zu diesem Zeitpunkt findet auch die elektronische Eröffnung statt. Zuschlags-/Bindefrist: bis 20.02.2009
Nachweise: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen. Auftragserteilung- Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1,56410 Montabaur, Tel. 02602/124-0 Montabaur. 18.12.2008 Jürgen Klaeser, Werkleiter
Die Verwaltung informiert
Verband vgemcmde
MONTABAUR
dtecr
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
T elefon Fax E-Mail: Adresse:
Postanschrift:
Homepage:
02602/126-0 02602/126-150 info@montabaur.de Konrad-Adenauer-Platz 8 564IO Montabaur Postfach I262 56402 Montabaur www.vg-montabaur.de
\; /«
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis I2.30 Uhr
Telefon.02602 /126 -123
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne, Zimmer 220 und 224
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 1 2.30 Uhr
.und 14.00 bis 1 6.00 Uhr
Donnerstag...08.00 bis 1 2.30 Uhr
.und 14.00 bis 1 8.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 1 2.30 Uhr
Zimmer 220, Telefon.02602/126 -192
Zimmer 224, Telefon.02602/126 -194
Redaktion Wochenblatt bei der VGV Montabaur Zimmer 233 (Rathaus Neubau, Ebene 2)
Redaktionsschluss.montags 15.00 Uhr
Telefon.02602/126 -I06
Fax... 02602/126 - 251
E-Mail: .wochenblatt@montabaur.<te
in Kooperation mit der KEVAG
Auf Basis der langjährigen Zusammenarbeit bietet die Verbandsgem de Montabaur Ihren Einwohnern gemeinsam mit der KEVAG einen' teren Service im Rathaus an. Der Energiemarkt hat sich zu einem w bewerbsmarkt entwickelt. Weiterhin steigt die weltweite Energienacr ge und damit einhergehend der Energiepreis. Dies führt zu Verunsic rung beim Kunden.
AÜl? es £ r Entwicklun g entgegen zu wirken steht Ihnen ein persönlic t ? P n artner der KEVAG regelmäßig vor Ort zur Verfügung^
1. und 3. Donnerstag Im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr werden
Ab
in de
Ab derr Die Wie Beitrag Die Beit auf 5 4l (bisher Grenze bleibt m Einheitl Für die i Rente gi tragssat der Jam es ab, o andere < Beitrags Freiwilli für Selb Auch fre nen die freiwillig beitrag v Bis zum 2008 nai stens 1C Regelbei Hinzuve
sein bisher zi Lebensja eine Erwerbsr che Hinzi jahr kann
Als eine Montaba de erstel und eine einsparv gute Wei KEVAG f Nichtwof ersten für die V\ gehörige tershause Duale Obe wurde das bach-Baui die Techi Gebäude i dehülle ei gesamte E tag, Elek tassdater Seiten stai Energieau taeitistfü Skala von genan füllen d tadernisis eine we Achten, ö «ltbarim Wöffentik
* die Er 'dem offer
J*en der ^ergieau« Kenntnis!
Jgieauj
talussreic

