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Wochenblatt VG Montabaur

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gewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Ge-setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56410 Montabaur, 15.12.2008 (S.) Schaaf

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister

Honorarordnung

4. Änderung

der Honorarordnung der Verbandsgemeinde Montabaur für die Volks­hochschule Montabaur vom 11.12.2008, zuletzt geändert durch die 3. Änderung vom 1. Januar 2002.

§1

Aufgrund des § 8 der Satzung vom 21.09.2004 und der Honorarordnung vom 01. Januar 2002 wird die Honorarordnung der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 1 (Honorare für Kurse und Prüfungen)

Für die Leitung von Standardkursen werden Honorare von mindestens 16,60 EUR und höchstens 35,00 EUR je Unterrichtsstunde gezahlt.

§ 4 Abs. 1 (Honorare für Vorträge)

Für Vorträge im Rahmen von Vortragsreihen und Einzelveranstaltungen können Honorare von 50,00 EUR bis 150,00 EUR je nach Veranstal­tungsart gezahlt werden.

§ 8 Abs. 5 (Fahrtkosten)

Neben dem Honorar wird eine Fahrtkostenerstattung gewährt, sofern der Weg zwischen Wohnort des Kursleiters und Kurs-Ort mindestens 5 km beträgt. Die Höhe der Fahrtkostenerstattung darf die Höhe des Zuschus­ses nach Landesreisekostengesetz (Wegstreckenentschädigungs-VO) nicht übersteigen (zurzeit 0,30 EUR pro km).

§ 2 (Inkrafttreten)

Die geänderte Honorarordnung tritt mit Beginn des Frühjahrsemester 2009 in Kraft. Montabaur, den 12. Dezember 2008 (S.) Edmund Schaaf

Verbandsgemeinde Montabaur Bürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI. S. 57) wird auf Folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Ge-setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Montabaur, 15.12.2008 (S.) (Edmund Schaaf)

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Mon­tabaur den Ausbau der Sauertalstraße und die Sanierung der Stadtmau­er im Bereich der Sauertalstraße öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Straßenbau:

700 qm Asphalt aufnehmen und entsorgen

1.000 cbm Aushub Verkehrsflächen

300 qm Beton- und Natursteinpflaster herstellen 360 qm Asphalt­

fläche herstellen

Mauersanierung:

70 qm Betonsteinpflaster aufnehmen und entsorgen

35 cbm Grasaushub

220 qm Mauerwerksfugen ausräumen und wiederherstellen

100 Stk Mauersteine einzeln, ersetzen

Ausführungszeitraum: Februar bis Juli 2009 Vergabestelle: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Vergabe­stelle, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, Tel. 02602 /126 211, Fax: 02602 / 126 253, E-Mail: Vergabestelle@montabaur.de Anforderung: Verdingungsunterlagen in elektronischer Form: Kostenlose Einsicht in die Verdingungsunterlagen ab 18.12.2008

_ .

unter www.subreport-elvis.de/E87967289

Weitere Informationen unterwww.subreport.de, per E-Mail unter felivhi. ke@subreport.de oder telefonisch unter 0221 / 985 78 38. ns '

Registrierte Nutzer laden sich gegen Gebühr sämtliche Verdinaunn*,, terlagen direkt auf Ihren PC. 9 ngsun -

Gebühr: Eine Schutzgebühr wird nicht erhoben.

Angebotsabgabe: bis 21.01.2009, Angebote, die mit einem entsprechen den Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem punkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - VergabesteZ Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen ’ Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt unter www.subreport.de. Angebotseröffnung: bis 21.01.2009, 10.00 Uhr, Verbandsgemeinde Verwaltung Montabaur - Submissionsraum, Zimmer 301 - 3. Stock Zu diesem Zeitpunkt findet auch die elektronische Eröffnung statt. Zuschlags-/Bindefrist: bis 20.02.2009

Nachweise: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen. Auftragserteilung- Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berück­sichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung des Wester­waldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1,56410 Montabaur, Tel. 02602/124-0 Montabaur. 18.12.2008 Jürgen Klaeser, Werkleiter

Die Verwaltung informiert

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MONTABAUR

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

T elefon Fax E-Mail: Adresse:

Postanschrift:

Homepage:

02602/126-0 02602/126-150 info@montabaur.de Konrad-Adenauer-Platz 8 564IO Montabaur Postfach I262 56402 Montabaur www.vg-montabaur.de

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Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr

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Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne, Zimmer 220 und 224

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.und 14.00 bis 1 6.00 Uhr

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Redaktionsschluss.montags 15.00 Uhr

Telefon.02602/126 -I06

Fax... 02602/126 - 251

E-Mail: .wochenblatt@montabaur.<te

in Kooperation mit der KEVAG

Auf Basis der langjährigen Zusammenarbeit bietet die Verbandsgem de Montabaur Ihren Einwohnern gemeinsam mit der KEVAG einen' teren Service im Rathaus an. Der Energiemarkt hat sich zu einem w bewerbsmarkt entwickelt. Weiterhin steigt die weltweite Energienacr ge und damit einhergehend der Energiepreis. Dies führt zu Verunsic rung beim Kunden.

AÜl? es £ r Entwicklun g entgegen zu wirken steht Ihnen ein persönlic t ? P n artner der KEVAG regelmäßig vor Ort zur Verfügung^

1. und 3. Donnerstag Im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr werden

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