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Nr. 52/2008

VG Montabaur

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„.künftig umfassend und kostenlos beraten. Fragen zu Energieeffizienz ! Wärmepumpe, dem Gebaudeenergieausweis oder den MöglichkeL fnries Kunden Energie zu sparen werden dabei ebenso thematisiert wie S Angebote der KEVAG-Telekom aus den Bereichen Kabel-TV, Inter- t und Telefonie. Nutzen Sie die Gelegenheit.

Ab Januar 2009 gelten neue Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung

ihdem 1- Januar 2009 gelten in der Rentenversicherung neue Werte

Sie Wichtigsten im Überblick:

Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz

nie Beitragsbemessungsgrenze steigt entsprechend der Lohnentwicklunq auf 5 400 Euro im Monat (bisher 5 300 Euro) oder 64 800 Euro jährlich (bisher 63 600 Euro). Selbst wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherunq Jleibt mit 19,9 Prozent weiter stabil.

Einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung Für die meisten Rentner in Rheinland-Pfalz wird sich der Zahlbetrag ihrer Rente geringfügig ändern. Grund ist der ab 2009 geltende einheitliche Bei­tragssatz von 15,5 Prozent zur Krankenversicherung. Er wird erstmals bei der Januarrente berücksichtigt. Von der jeweiligen Krankenkasse hängt es ab, ob manche etwas mehr auf dem Konto haben werden, während andere etwas weniger erhalten können. Die Rentner können den neuen ßeitragsanteil zur Krankenversicherung auf ihrem Kontoauszug ersehen. Freiwillige Versicherung und Versicherungspflicht für Selbständige

Auch freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Selbständige kön­nen die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung nutzen. Wer sich freiwillig versichern möchte, kann jeden Betrag zwischen dem Mindest­beitrag von 79,60 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 074,60 Euro wählen. Bis zum 31. März 2009 können auch noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2008 nachgezahlt werden, pro Monat mindestens 79,60 Euro bis höch­stens 1 054,70 Euro. Für versicherungspflichtige Selbständige steigt der Regelbeitrag auf monatlich 501,48 Euro (bisher 494,52 Euro). Hinzuverdienstgrenzen

Werseine Rente als Teilrente bezieht, kann rund 1,4 Prozent mehr als bisher zur Rente hinzuverdienen. Dies gilt für Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr und Renten wegen Erwerbsminderung.

Wird eine Altersrente, eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder voller Erwerbsminderung in voller Höhe gezahlt, gilt unverändert die einheitli­che Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich. Ab dem 65. Lebens­jahrkann dann unbegrenzt hinzuverdient werden. Auch bei Hinterbliebe­

nenrenten gelten Einkommensgrenzen; auch hier bleiben die Freibeträ­ge unverändert.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein­land-Pfalz in Speyer oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in Koblenz, Hohenfelder Straße 7-9 und in Andernach, Breite Straße 12 - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unterwww.deutsche-rentenversicherung-rlp.de .

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Spey­er betreut 1,3 Millionen Versicherte, 73 000 Arbeitgeber und zahlt 660 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsor­ge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich und Luxemburg auch bundesweit.

Energietipp

Wo kommt die Dämmung im Dach hin?

Häufig stehen Hausbesitzer während einer geplanten Dachdämmung vor der Frage, wo man am besten die Wärmedämmschicht platziert. Soll man die Dachschrägen bis in die Giebelspitze dämmen oder reicht es aus, wenn man die oberste Geschossdecke dämmt?

Dies hängt im Wesentlichen davon ab, ob man über kurz oder lang den Dachraum zum Wohnraum umbauen will oder nicht. Sollte dies der Fall sein, dann muss die Dachschräge bis zur Decke des geplanten Wohn- raums gedämmt werden. Wenn keine Decke vorgesehen ist und der beheizte Bereich bis in die Giebelspitze reicht, muss auch die Wärme­dämmung bis in die Spitze verlegt werden. Gibt es jedoch einen Spitzbo­den, dann kann die nach oben abschließende Dämmschicht auf diesem Boden verlegt werden.

Soll aber der Dachraum langfristig nicht als Wohnraum genutzt werden, reicht es aus, auf dem Fußboden eine möglichst dicke Dämmschicht ein­zubauen. Die Dämmung einer Decke ist meist einfacher und kostengün­stiger umzusetzen als die Dämmung der Dachschrägen. Grundsätzlich gilt: nicht an der Dämmstoffdicke sparen und auf eine luftdichte Kon­struktion achten. Was dies alles in der Praxis bedeutet, erläutern gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale RLP e.V. in einem kostenlo­sen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Der Energieberater hat am Donnerstag, den 08.01.09 von 15-18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zim­mer 301. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder-0.

Für weitere Informationen:

Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20 (14 Ct/Min. aus dem deut­schen Festnetz) Montags von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, Donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr.

Alles im grünen Bereich

Verbandsgemeinde Montabaur erhält die ersten Energieausweise

Als eine der ersten Verbandsgemeinden (VG) im Westerwald hat Montabaur jetzt die ersten Energieausweise für öffentliche Gebäu­deerstellt und vor Ort ausgehängt. Zunächst wurden vier Schulen und eine Turnhalle geprüft und nach den Maßgaben der Energie­einsparverordnung (EnEV 2007) zertifiziert: Alle Gebäude haben gute Werte bei der Energieeffizienz erreicht. Der Stromversorger KEVAG fördert finanziell die Erstellung der Energieausweise für Nichtwohngebäude.

Ijfl ersten Schritt ließ die Gebäudeverwaltung der VG Energieausweise für die Waldschule in Horressen und die dazu­gehörige Turnhalle, die Regionale Schule in Nen­tershausen, die Augst-Schule in Neuhäusel und die Duale Oberschule in Montabaur erstellen. Beauftragt wurde das Ingenieurbüro Will Engineering aus Rans­bach-Baumbach. Für die Energieausweise müssen üie Techniker zunächst den Energiebedarf der uebäude und den Wärmeenergieverlust der Gebäu- tehülle ermitteln. Anschließend bewerten sie die gesamte Energieanlagentechnik wie Heizung, Lüf- r'S’ Elektro, Kühlung und Beleuchtung. Aus den essdaten werden dann auf der Grundlagen der 800 eiten starken EnEV-Norm die Einstufungen für den /l er 9! ea usweis berechnet. Das Ergebnis dieser s , ® ltls ^ür die VG Montabaur positiv, denn auf einer eia von grün über gelb, orange bis rot erreichten erfn? enannten Gebäude den grünen Bereich und mJ endamit d' 6 Anforderungen der Norm für sn 0 ® rn,s ' ei ^ e Altbauten. Der Energieausweis yvird - 8u J. ne fitere Anforderung der EnEV in viel be- sichth- °^ e . n tl>chen Dienstleistungsgebäuden gut dtefi« ^ ^ in 9 an gsbereich ausgehängt. Damit soll und ri . er ™! c ^ e Rand mit gutem Beispiel vorangehen diftmu 1ner 9ieefti2ienz der Gebäude den Besu- JT" offen legen.

eJJJ der •nformation der Öffentlichkeit bieten die Erken auswe i se einen weiteren Nutzen: „Die Enernio ISS6, d ' 6 w ' r im Rahmen der Erstellung der schlüge l;lswe '? e 9 e wonnen haben, sind sehr auf- r eich. Sie erleichtern es uns, weitere zielge­

richtete Energieeinsparmaßnahmen einzuleiten.“, so Bürgermeister Ed­mund Schaaf.

In Arbeit sind derzeit die Energieausweise für das Mons-Tabor-Bad und die Joseph-Kehrein-Schule in Montabaur. Bis zum Sommer 2009 sollen insgesamt 20 Gebäude der VG zertifiziert sein, darunter auch die Stadt­halle Haus Mons Tabor in Montabaur und die meisten Bürgerhäuser und Grundschulen, Für die ersten fünf Energieausweise hat die VG Monta­baur rund 18.000 Euro investiert, wobei der Energieversorger KEVAG den gleichen Betrag beisteuert.

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Gemeinsam wurde der Energieausweis für die Duale Oberschule der Öffentlichkeit präsentiert (vlnr )■ Johannes Noll, Gebäudeverwaltung VG Montabaur, Erster Beigeordneter Andree Stein, Bürgemeister Edmund Schaaf, Helmut Schütz und Ulrich Elsenberger (KEVAG), Ingenieur An­dreas Will und Konrektor Björn Böhler.