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Nr. 25/2008

fi Q e Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von den h? der Vorlage des Flurbereinigungsplanes bzw. dessen besondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke fn nicht vorgegriffen. Änderungen des Flurbereinigunqs- ^ beschadet dieser Anordnung nach wie vor möglich.

I der vorläufigen Besitzeinweisung und der Überlei-

1 ^Slungen

r rk dieser vorläufigen Besitzeinweisung mit Gründen und je »äfir Oberleitungsbestimmungen liegen vom ersten Tag der , Bekanntmachung an gerechnet, einen Monat lang während Kunden bei der

IJdsgemeindeverwaitung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Ir 3 aH

rSstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald- Xu Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur sowie ß Gemeindeverwaltung der Ortsgemeinde Dreikirchen Ktnahme für die Beteiligten aus.

Porung der neuen Feldeinteilung Geldeinteilung wird den Beteiligten am Montag, den 07. und «Mi08. Juli 2008 jeweils in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Hn 1 6.00Uhrf fiüon 1330 Uhr bis 16.00 Uhr im Nebenraum der Mehrzweck- loßzeitbJJJ ,^aße 48 in 56414 Dreikirchen erläutert.

Lii örtliche Einweisung können in diesem Termin oder danach Gens zum 31.08.2008 schriftlich beim DLR Westerwald-Osteifel

werden.

IAm jiwernaii

-/zender von der vorläufigen Besitzeinweisung erfassten Grund Ändungsgrundstücke) sind - soweit sie von einer Vermessunc wind • in die Örtlichkeit übertragen.

•je Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke lie

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. slandder Teilnehmergemeinschaft wurde gemäß § 62 Abs. 2 ■ße) ' iflden Überleitungsbestimmungen sowie zu dieser Anordnung

.0648* j25 Abs. 2 FlurbG).

06485/Äje n @freeilÄ pelle Gründe

I nnung wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR "tild-Osteifel als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Zulage sind die §§ 62, 63, 65 und 66 des Flurbereinigungsge- ,(RurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), Flur- z/.jsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 JSeite 546), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom :0C7(BGBI I Seite 3150).

tjngdes Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ist erfolgt, heilen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung der vor- p-’Besitzeinweisung liegen vor.

Me Gründe

hältnis der Abfindungen zu dem von jedem Beteiligten Einge­stellt fest.

^vorläufige Besitzeinweisung soll den Beteiligten die Möglichkeit werden, ihre neuen Grundstücke schnellstmöglich in Besitz, Nut- IVerwaltung zu übernehmen. Ein Nutzungswechsel ist nur ent­fern jahreszeitlichen Bewirtschaftungsablauf möglich. Dervor- "e Zeitpunkt bietet die letzte Möglichkeit, die Bewirtschaftung »auf den neuen Grundstücken vorzunehmen. Im Übrigen haben sBeteiligten in betriebswirtschaftlicher Hinsicht bereits auf den in diesem Jahr eingestellt.

bellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung dervor- "Besitzeinweisung liegen vor.

Vollziehung dieser Anordnung einschließlich der Übertei- "hnmungen liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten des n$. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte bei der ^ Verflechtung zahlreicher Altparzellen und Abfindungsgrund- azurFolge, dass viele Beteiligte ihre Landabfindung zu den in den i jngsbestimmungen vorgesehenen Zeitpunkten nicht in Besitz ^rannten. Sie sollten möglichst bald die Vorteile der Besitzzu- %ing ausnutzen und die erforderlichen betrieblichen Umstel- ainleiten können. Die Verzögerung der Besitzübemahme hätte lemebliche Nachteile für die Beteiligten zur Folge.

% Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der ifti* Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

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neftieblichon öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des , s möglichst bald herbeizuführen.

I'i-Jssetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO in der gül- ig sind damit gegeben, j^elfsbeiehrung

Innung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag % 6n ° e, < an ntmachung Widerspruch erhoben werden.

Spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem - ,zen lrum Ländlicher Raum fpsteifel(DLR)

Straße 32 '

Montabaur J" eiSe bei der

Un d Dienstleistungsdirektion,

- Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.

Montabaur, den 12.06.2008 Im Auftrag (Theodor Burkard)

Obervermessungsrat

Ortsqemeinde Nentershausen

Hammerdorfaspirant 2008/2009

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Vorbereitungen Hammerdorf auf vollen Touren

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Obwohl noch kein Nentershäuser weiß was kommt, gibt's schon vie­le Aktionen. Die Männer und Frauen im Organisationsteam fiebern auf den 23. Oktober, 18.45 Uhr zu. Dann wird dem Dorf die Aufgabe für die Hammerwoche gestellt. Nentershausen wird Hammerdorf werden, das steht für das Team um Bürgermeister Hans-Jürgen Greiser fest! Bis Februar 2009 kämpfen die Nentershäuser mit elf ausgewählten Dörfern um den begehrten Hammerdorf-Titel des SWF. Auf unter­schiedlichste Art und Weise werden die 12 Orte aus Rheinland-Pfalz im Wettbewerb auf die Probe gestellt: Dabei geht es in erster Linie um Teamgeist, Kreativität und Spontaneität. Das macht Spass, da sind die Nentershäuser Familien und Vereine dabei!

Nachdem die Feuerwehr beim Familienwandertag in einem “harten” Wettstreit am Vatertag einen Hammerweitwurf ins Programm aufgenom­men hatte, waren kurz später unsere Nentershäuser Jungs mit ihrer Band hammererfolgreich. Die Nentershäuser Band „2 Times Wasted“ hat sich in dem von Popmotor organisierten Bandcontest gegen 63 Bands durchgesetzt und die Endausscheidung in Bonn vor über 1.300 Besuchern für sich entschieden. Mit dem gelungenen Vereinsjubiläum vom Kir­chenchor und jetzt mit einem eigenen Film über Nentershausen setzen sich die Ereignisse fort. Nicht genug damit, die Hammerdorfwerbung ist jetzt angelaufen: es gibt nun eigens Drinkbecher und ab sofort auch Polo- Shirts oder T-Shirts mit dem Hammersignet. Die kann man für 6,50/11 ,- EUR erwerben(Bestellung bei Theresia Noll - tel. 8277). Alle Haushalte erhalten einen Bestellzettel oder man bestellt über seinen Verein.

Die Kreativabteilung überlegt unterdessen nach einem Schlachtruf für den Wettkampf. Melodisch verstärkt wird das durch einen Song, der zum Ohrwurm wird. Wie wird das mit den Stoffen, Farben und dem Dekoma- terial, wen müssen wir fragen um gut vorbereitet zu sein, mobile Bühne, Essen und Trinken, Theatergarderobe und, und und?

Eine Dorfmünzerei stellt demnächst im Kindergarten die Hammertaler als Währung für die Zeit ab 23.0ktober her. Die Bauabteilung um Jürgen Reusch plant den „Hammer am Hang“ und stellt Schilder für die Ort­seingänge her. Werbebanner werden wehen und die Sache zum richti­gen Dorffest ausgebaut. Am Wochenende hat sich der TSC wieder bewie­sen und beim Dorftumier war trotz des miesen Wetters eine tolle Stim­mung. Die Ferienspiele ab 23.6. beschäftigen sich auch damit und fra­gen: warum ist Nentershausen der Hammer?

Der ist ja klasse! Die Rede ist vom neuen Film über Nentershausen - dem Film schlechthin. In zehn Minuten gibt Alfred Neuhaus ein Kurzpor- trait„Eine Gemeinde zwischen Brauchtum und Moderne“. Und diesen Film kann ab sofort jeder im Internet sehen. Die relativ niedrige Bildauflösung ermöglicht auch bei langsamer Internetverbindung eine ruckeifreie Film­betrachtung. Um das Herunterladen zu vereinfachen hat Alfred Neuhaus uns Allen den folgenden Link zur Verfügung gestellt: http://www.cdtag.de/nent/dl.htm .

Eine Summernight-Hammer Party veranstaltet der Schi-Club am 30. August ab 19 Uhr in der Grillhütte.

Auf der Internetseite der Gemeinde http://www.nentershausen-wester- wald.de sind weitere Info's zu finden. Wer selbst eine website hat (Firma,