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Wochenblatt VG Montabaur

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags. von bis !"

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisters bekanntgegeben. Tel. 02602/4157, Fax 02602 / 917721 . Bürgerhaus: Tel. 02602/970867.

Erstkommunion im Jahr 2009

Wir bitten, die Kinder des Pastoralen Raumes Ruppach-Goldhausen für die Erstkommunion im Jahr 2009 ab sofort bis zum 04. Juli 2008 einsch­ließlich im Pfarrbüro Großholbach unter der Telefonnummer 02602/17868 anzumelden.

Besuche in den Familien: für BO und RG: 29. und 30. Woche Pfr. Strü- der; für Gl: ab der 30. Woche Herr Jeschke; für GH/KH: 28. und 32. Woche Frau Wehner;

für HR: nach tel. Vereinbarung Herr Hennemann.

Heilberscheid

Gemeindeverwaltung

Sprechstunde von Ortsbürgermeister Axel Braun: montags von 18.00 bis 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 2, Tel. 06485/4455, Fax: 06485/1830523

E-Mail: gemeinde.heilberscheid@t-online.de Internet: www.heilberscheid.de Privatanschrift: Lärchenstraße 5, Tel. 06485/8696 Vermietung Bürgerhaus über: Ortsbürgermeister Vermietung Grillhütte über: Ortsbürgermeister

Gesangverein „Waldeslust“

Der Gesangverein „Waldeslust“ Heilberscheid lädt zu einer außerordent­lichen Mitgliederversammlung für Montag, 23. Juni 2008, 19.30 Uhr, ins Dorfgemeinschaftshaus ein. Zu dieser Versammlung sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen.

Nordic-Walking

Einsteigerkurs / Auffrischungstraining

Die Nordic-Walking-Gruppe bietet unter fachkundiger Anleitung von Frau Ursula Gerharz an folgenden Tagen einen Einsteigerkurs an:

Samstag, 28.06.08, 16.30 Uhr, Sonntag, 29.06.08,10.30 Uhr Treffpunkt ist jeweils an der Grillhütte. Stöcke können in begrenzter Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot ist auch diesmal kostenlos. Alle die Spaß an Bewegung in der frischen Luft haben sind herzlich ein­geladen!

Ausflug des Kindergartens “Hummelhaus”

Interessante und lehrreiche Stunden verbrachten Kinder, Eltern und Erzie­herinnen des Kindergartens „Hummelhaus“ aus Heilberscheid Anfang Juni auf dem Bauernhof der Familie Schönberger.

Die Kälberzucht wurde ebenso intensiv erklärt wie die Bewirtschaftung der Felder und die Milchwirtschaft. Sehr beeindruckend fanden die Kin­der die riesigen Fahrzeuge, die sich auf einem Bauernhof befinden. Neben einem Traktor oder einem Mähdrescher stehend kommt man sich doch recht „klein“ vor und im Führerhaus der Fahrzeuge sitzend fühlt man sich „riesengroß“. Ein herzliches Dankeschön an die Familie Schönberger!

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 28.05.2008

Standortuntersuchung zur Windenergienutzung

Der Ortsgemeinderat beschäftigte sich mit Raumordnungsplanungen zur

Windenergie. Die entsprechenden Änderungen der gesetzlichen Vorga-

Nr. 25j

ben wurden zur Kenntnis gegeben. Die weitere Vor der Ebene der Verbandsgemeinde abgestimmt or9ehens weise

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

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Im Rahmen des Planungsverfahrens um das ICE und er» den die Gemeinden der VG Montabaur angehört wf o elän <4 gemeinde Heilberscheid bestehen keine Einwände ° n Seitend el

Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der S h •

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Zuschuss für Ferienspiele

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Die Ortsgemeinde unterstützt die Ferienfreizeit der Katholis

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Heilberscheid gegen Holler statt. Bitte die geänderte Än« Än 7. ten. Treffpunkt ist um 15.30 Uhr am Sportplatz in HeilberschJd'

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Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags von.17.00 Uhr bis 19

im Bürgerhaus, Eppenroder Straße 18 (Eingang Waldstraße)

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Fax: .06485/1,

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Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westerwald-Oi Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Flurbereinigungsverfahren Dreikirchen K158 Aktenzeichen: 81018-HA10.3.

Vorläufige Besitzeinweisung

§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und

Überleitungsbestimmungen

§§ 62 Abs. 3 und 66 FlurbG

I. Anordnung

1. Mit Wirkung vom 01. September 2008 werden die Beteiligten irv Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke) eingewiei"

2. Mit den in den Überleitungsbestimmungen vom 09.06.2008 bei ten Zeitpunkten werden der Besitz, die Verwaltung und die Nutzu neuen Grundstücke tatsächlich auf den in der neuen Feldeint! benannten Empfänger übergeleitet.

Die Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Anordnuni

II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung und der leitungsbestimmungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwalt gerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl IS. 686)), zulera dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. IS. 1359] angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aur bende Wirkung haben.

III. Hinweise

1. Allgemeine Hinweise .

Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in rechtlicher ezii an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. Soweit nissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsvemanni» hen können, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen _ Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dom Bgen Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung a oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 un d '. ü 71 soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - 9®ma^9 Nestel

s'RurbG ic/gsge i Seite £ 2507 (B( rang ( rellen V r Beste lerielle eJ’ältnis n steht lievorlä werde lalVerw

testens 3 Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Osteifel zu stellen.

Die nach §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurhS festfjeKjw

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Schränkungen des Eigentums bleiben bis zur - n

bereinigungsplanes bestehen. Deshalb dürfen - so . s *. auc h wel] tungsbestimmungen nichts anderweitiges festgesetzt orc ||jj Änderungen der Nutzungsart, die über den RaiToeflitiaungbzw- gemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen (z.B- ? rän derung von j anlage von Obstbaumanlagen, Errichtung oder v werken und Einfriedungen sowie Beseitigung v ° l ?“L rfi j n jQungsb0!

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ehern, Hecken usw. nur mit Zustimmung der vorgenommen werden.

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Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besi der Ausführung des Flurbereinigungsplanes.