22
Wochenblatt VG Montabaur
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags. von bis !"
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisters bekanntgegeben. Tel. 02602/4157, Fax 02602 / 917721 . Bürgerhaus: Tel. 02602/970867.
Erstkommunion im Jahr 2009
Wir bitten, die Kinder des Pastoralen Raumes Ruppach-Goldhausen für die Erstkommunion im Jahr 2009 ab sofort bis zum 04. Juli 2008 einschließlich im Pfarrbüro Großholbach unter der Telefonnummer 02602/17868 anzumelden.
Besuche in den Familien: für BO und RG: 29. und 30. Woche Pfr. Strü- der; für Gl: ab der 30. Woche Herr Jeschke; für GH/KH: 28. und 32. Woche Frau Wehner;
für HR: nach tel. Vereinbarung Herr Hennemann.
Heilberscheid
Gemeindeverwaltung
Sprechstunde von Ortsbürgermeister Axel Braun: montags von 18.00 bis 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 2, Tel. 06485/4455, Fax: 06485/1830523
E-Mail: gemeinde.heilberscheid@t-online.de Internet: www.heilberscheid.de Privatanschrift: Lärchenstraße 5, Tel. 06485/8696 Vermietung Bürgerhaus über: Ortsbürgermeister Vermietung Grillhütte über: Ortsbürgermeister
Gesangverein „Waldeslust“
Der Gesangverein „Waldeslust“ Heilberscheid lädt zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für Montag, 23. Juni 2008, 19.30 Uhr, ins Dorfgemeinschaftshaus ein. Zu dieser Versammlung sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen.
Nordic-Walking
Einsteigerkurs / Auffrischungstraining
Die Nordic-Walking-Gruppe bietet unter fachkundiger Anleitung von Frau Ursula Gerharz an folgenden Tagen einen Einsteigerkurs an:
Samstag, 28.06.08, 16.30 Uhr, Sonntag, 29.06.08,10.30 Uhr Treffpunkt ist jeweils an der Grillhütte. Stöcke können in begrenzter Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot ist auch diesmal kostenlos. Alle die Spaß an Bewegung in der frischen Luft haben sind herzlich eingeladen!
Ausflug des Kindergartens “Hummelhaus”
Interessante und lehrreiche Stunden verbrachten Kinder, Eltern und Erzieherinnen des Kindergartens „Hummelhaus“ aus Heilberscheid Anfang Juni auf dem Bauernhof der Familie Schönberger.
Die Kälberzucht wurde ebenso intensiv erklärt wie die Bewirtschaftung der Felder und die Milchwirtschaft. Sehr beeindruckend fanden die Kinder die riesigen Fahrzeuge, die sich auf einem Bauernhof befinden. Neben einem Traktor oder einem Mähdrescher stehend kommt man sich doch recht „klein“ vor und im Führerhaus der Fahrzeuge sitzend fühlt man sich „riesengroß“. Ein herzliches Dankeschön an die Familie Schönberger!
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 28.05.2008
Standortuntersuchung zur Windenergienutzung
Der Ortsgemeinderat beschäftigte sich mit Raumordnungsplanungen zur
Windenergie. Die entsprechenden Änderungen der gesetzlichen Vorga-
Nr. 25j
ben wurden zur Kenntnis gegeben. Die weitere Vor der Ebene der Verbandsgemeinde abgestimmt or9ehens weise
Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
ww
»Tjnsb
Im Rahmen des Planungsverfahrens um das ICE und er» den die Gemeinden der VG Montabaur angehört wf o elän <4 gemeinde Heilberscheid bestehen keine Einwände ° n Seitend el
Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der S h •
n«r rirtsnAmpinrlfirat srhlünt oinctiryimjg fegy jg .
'dankenswerte™,“»“^
#dunb
siim^
ibdruck
Der Ortsgemeinderat schlägt einstimmig Frau JennvW n hang 11, Heilberscheid, vor, die sich dankenswertem!!-^’Air zur Verfügung gestellt hat.
Zuschuss für Ferienspiele
i#
ei
«n
itstund
„andsg*
Die Ortsgemeinde unterstützt die Ferienfreizeit der Katholis
chengemeinde Nentershausen mit einem Betrag von «n c. € men mehrere Kinder aus Heilberscheid teil. ou ,*EUR.e^
A *el Braun, 0rtsbü mi
Alte Herren Heilberscheid
M Diens , Ba
Unser nächstes Heimspiel findet am Samstaa 21 ob nn UnllKarcrholH nnnan U/-,llar c*o*4 Q;*4~ _l:_.' ^-Uö, Um 16.00Uh
Heilberscheid gegen Holler statt. Bitte die geänderte Än« Än 7. ten. Treffpunkt ist um 15.30 Uhr am Sportplatz in HeilberschJd'
;jer Gen
'sichtnah
fjiitening
„s Felde
.i*"!
julvoni-
iHauptstr
jauförtl
Ostens;
ä#erden
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags von.17.00 Uhr bis 19
im Bürgerhaus, Eppenroder Straße 18 (Eingang Waldstraße)
J eL: .064I
Fax: .06485/1,
E- Mai1 .ognentershausen@freei
/Jung
(»erhalt ßnzen de jijfindu ^ sind - Stge Nac
Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westerwald-Oi Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Flurbereinigungsverfahren Dreikirchen K158 Aktenzeichen: 81018-HA10.3.
Vorläufige Besitzeinweisung
§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und
Überleitungsbestimmungen
§§ 62 Abs. 3 und 66 FlurbG
I. Anordnung
1. Mit Wirkung vom 01. September 2008 werden die Beteiligten irv Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke) eingewiei"
2. Mit den in den Überleitungsbestimmungen vom 09.06.2008 bei ten Zeitpunkten werden der Besitz, die Verwaltung und die Nutzu neuen Grundstücke tatsächlich auf den in der neuen Feldeint! benannten Empfänger übergeleitet.
Die Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Anordnuni
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung und der leitungsbestimmungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwalt gerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl IS. 686)), zulera dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. IS. 1359] angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aur bende Wirkung haben.
III. Hinweise
1. Allgemeine Hinweise .
Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in rechtlicher ezii an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. Soweit nissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsvemanni» hen können, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen _ Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dom Bgen Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung a oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 un d '. ü 71 soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - 9®ma^9 Nestel
s'RurbG ic/gsge i Seite £ 2507 (B( rang ( rellen V r Beste lerielle eJ’ältnis n steht lievorlä werde lalVerw
testens 3 Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Osteifel zu stellen.
Die nach §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurhS festfjeKjw
den Ü|
Schränkungen des Eigentums bleiben bis zur - n
bereinigungsplanes bestehen. Deshalb dürfen - so . s *. auc h wel] tungsbestimmungen nichts anderweitiges festgesetzt orc ||jj Änderungen der Nutzungsart, die über den RaiToeflitiaungbzw- gemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen (z.B- ? rän derung von j anlage von Obstbaumanlagen, Errichtung oder v werken und Einfriedungen sowie Beseitigung v ° l ?“L rfi j n jQungsb0!
nham «7,r r«i* 7. .ctimmuno der Fluroeren"»
«spru
ehern, Hecken usw. nur mit Zustimmung der vorgenommen werden.
i*ald-o
%ß(
fctab
vviyeiiuiTirnen weruttn. tcroinweisung
Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besi der Ausführung des Flurbereinigungsplanes.

