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Wochenblatt VG Montabaur

Verein oder auch privat), kann durch einen link auf den SWR. http. www.swr.de/landesschau-rp/hammerdorf mithelfen. Denn einen Bonus kassieren die Gemeinden, die im Internetangebot der Landesschau die attraktivsten und aktivsten virtuellen Dörfer zustande bringen. Hier kann man im Internettagebuch (blog) seine Meinung sagen oder Nachrichten aus dem Dorf lesen oder verbreiten.

Ansprechpartner sind: Bereiche Technik/Bau (Hans Handwerker, Hans Jürgen Reusch, Christian Merz, Christof Stradl), Kreativität/Kostüme (Inka Weisser, Sonja Klaus und Theresia Noll) und Information (Internet. Wer­ner Reusch, Film: Alfred Neuhaus, Pressearbeit: Roger Weimar, Walter Heinz). Weitere Helfer werden gebraucht. Dafür sind unsere jungen Leu­te genauso wichtig wie die Senioren. Das nächste Vorbereitungs­treffen findet für alle Interessierten am 1. Juli um 20 Uhr im Bürger­haus statt.

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Übung findet am Sonntag, 22.06.08 um 09.30 Uhr statt.

Musikverein „Musikalische Löwen“ Nentershausen e.V.

Am Samstag, 21.06.2008 findet die letzte Probe vor der Sommerpause für das Erwachsenen- und das Jugendorchester mit anschließendem Grill­fest statt. Wir treffen uns um 15.00 Uhr im Proberaum des Bürgerhauses. Dafür entfallen die üblichen Proben am Donnerstag, bzw. Freitag.

Das Erwachsenenorchester beginnt ab Donnerstag, 10.07.2008 wieder mit der Probenarbeit, das Jugendorchester ab Freitag, 01.08.2008, jeweils zu den üblichen Zeiten.

Fahrradtour 2008 des Schi-Clubs Nentershausen

Am Sonntag, den 29. Juni, laden wir alle Mitglieder, Freunde und Famili­en zu unserer diesjährigen eintägigen Fahrradtour ein. Wir treffen uns um 10.00 Uhr am Bürgerhaus Nentershausen, Eppenröder Str. Von dort führt der Weg Richtung Herthasee, Holzappel. Hier werden wir pausieren und uns stärken. Dann geht’s weiter durch Wälder und Täler, so dass wir gegen Abend wieder in Nentershausen zurück sind. Wir freuen uns, wenn alle mitradeln, die Lust dazu haben.

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224

Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/1541

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westerwald-Osteifel

Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Flurbereinigungsverfahren

Dreikirchen K158

Aktenzeichen: 81018-HA10.3.

Vorläufige Besitzeinweisung

§65 Flurbereinigungsgesetz(FlurbG) und

Überleitungsbestimmungen

§§ 62 Abs. 3 und 66 FlurbG

I. Anordnung

1. Mit Wirkung vom 01. September 2008 werden die Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke) eingewiesen.

2. Mit den in den Überleitungsbestimmungen vom 09.06.2008 bestimm­ten Zeitpunkten werden der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke tatsächlich auf den in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger übergeleitet.

Die Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Anordnung.

II. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung und der Über­leitungsbestimmungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungs­gerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geän­dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. IS. 1359), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschie­bende Wirkung haben.

III. Hinweise

1. Allgemeine Hinweise

Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in rechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. Soweit an Erzeug­nissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnisse beste­hen können, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen Grundstücke. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG spä­testens 3 Monate nach Erlass dieser Anordnung beim DLR Westerwald- Osteifel zu stellen.

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Die nach §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurbG festaesRt*«,,

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Schränkungen des Eigentums bleiben bis zur UnanfohL 6ltW( %n bereinigungsplanes bestehen. Deshalb dürfen - snw'• eit desFi n tungsbestimmungen nichts anderweitiges festqeset* 6 ? in den Übi Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahnen "• auch w eiti gemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen (z B Br aines 0r dna anlage von Obstbaumanlagen, Errichtung oder Verän!! 9Un9b2w i werken und Einfriedungen sowie Beseitigung von Bänm rUng v °n| ehern, Hecken usw. nur mit Zustimmung der Flurhar--' Bee N vorgenommen werden. ereini 9 Ur >gsbe|j

Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinw • der Ausführung des Flurbereinigungsplanes. nW0| sungende

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Durch die vorläufige Besitzeinweisung wird WidersDriirh Beteiligten bei der Vorlage des FlurbereinigunqsDlanSV' 6 ^ Nachträge, insbesondere gegen die zugeteilten Abfindung ° ZW ' d 4 erhoben werden, nicht vorgegriffen. Änderungen des Ri?rh 9rUndst l planes sind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vor "

2 . Auslegung der vorläufigen Besitzeinweisuna unH^Ä tungsbestimmungen 3 na der Übj

Je ein Abdruck dieser vorläufigen Besitzeinweisuna mit ein Abdruck der Uberleitungsbestimmungen liegen vom e 2 t öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, einen Monat iZ 1 Tatf der Dienststunden bei der an 9'

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- beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR1 W«t Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur sowie 5 6

- bei der Gemeindeverwaltung der Ortsgemeinde Dreikirchen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

3. Erläuterung der neuen Feldeinteilung Die neue Feldeinteilung wird den Beteiligten am Montag den 07 Dienstag, den 08. Juli 2008 jeweils In der Zeit von 09.00 Uhr bis Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Nebenraum der Mehl halle, Hauptstraße 48 in 56414 Dreikirchen erläutert.

Anträge auf örtliche Einweisung können in diesem Termin oder di bis spätestens zum 31.08.2008 schriftlich beim DLR Westerwald-i gestellt werden.

Begründung

1. Sachverhalt

Die Grenzen der von der vorläufigen Besitzeinweisung erfassten Gi stücke (Abfindungsgrundstücke) sind - soweit sie von einer Vermei betroffen sind - in die Örtlichkeit übertragen.

Endgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücl gen vor.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde gemäß §62 FlurbG zu den Überleitungsbestimmungen sowie zu dieser Anori gehört (§ 25 Abs. 2 FlurbG).

2. Gründe

2.1 Formelle Gründe

Diese Anordnung wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raui Westenwald-Osteifel als zuständige Flurbereinigungsbehörde erla; Rechtsgrundlage sind die §§ 62, 63, 65 und 66 des Flurbereiniguni setzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. IS. 546), bereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.11 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetze 20.12.2007 (BGBl I Seite 3150).

Die Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ist erfolj Die formellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung de läufigen Besitzeinweisung liegen vor.

2.2 Materielle Gründe

Das Verhältnis der Abfindungen zu dem von jedem Beteiligten brachten steht fest.

Durch die vorläufige Besitzeinweisung soll den Beteiligten die Möglii gegeben werden, ihre neuen Grundstücke schnellstmöglich in B ® s jVJ 6 c zung und Verwaltung zu übernehmen. Ein Nutzungswechsel ist sprechend dem jahreszeitlichen Bewirtschaftungsablauf mogiicn. gesehene Zeitpunkt bietet die letzte Möglichkeit, die Bewirt bereits auf den neuen Grundstücken vorzunehmen. Im UDn = sich die Beteiligten in betriebswirtschaftlicher Hinsicht bere Besitzübergang in diesem Jahr eingestellt.

Die materiellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung läufigen Besitzeinweisung liegen vor. y b |

Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung ein sc hließlic j tungsbestimmungen liegt im übenwiegenden Interesse der » Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rach’ isbe ™ . fl sq| örtlichen Verflechtung zahlreicher Altparzellen und " dbn ii stücke zur Folge, dass viele Beteiligte ihre Landabfinau :g jn 5e!

Überleitungsbestimmungen vorgesehenen ZeitpunKie der eesiffl nehmen könnten. Sie sollten möglichst bald die vone U(11S |L sammenlegung ausnutzen und die erforderlichen bei ■ rberna hme hät| lungen einleiten können. Die Verzögerung der Besitz y

deshalb erhebliche Nachteile für die Beteiligten zur ro 9 ' se Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im ö ^ e j tlic ( 5j, a « bew erbsfäh)!

Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der vv F|urbere jnjj

der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in (jjeZiele_ £ investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gei®9 Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.

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