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Wochenblatt VG Montabaur

Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.

Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO in der gül­tigen Fassung sind damit gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR)

Bahnhofstraße 32

56410 Montabaur

oder wahlweise bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

- Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.

Montabaur, den 12.06.2008

Im Auftrag (Theodor Burkard)

Obervermessungsrat

Erstkommunion im Jahr 2009

Wir bitten, die Kinder des Pastoralen Raumes Ruppach-Goldhausen für die Erstkommunion im Jahr 2009 ab sofort bis zum 04. Juli 2008 einsch­ließlich im Pfarrbüro Großholbach unter der Telefonnummer 02602/17868 anzumelden.

Besuche in den Familien: für BO und RG: 29. und 30. Woche Pfr. Strü- der; für Gl: ab der 30. Woche Herr Jeschke; für GH/KH: 28. und 32. Woche Frau Wehner;

für HR: nach tel. Vereinbarung Herr Hennemann.

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. Telefon: 06485/222

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Weidenfeld" der Ortsgemeinde Görgeshausen; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 13.05.2008 den Beschluss gefasst, gemäß § 3 II BauGB den Entwurf zur Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltberichts lie­gen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.06.2008 - 01.08.2008 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag­steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planinhalt:

Das Bebauungsplangebiet ,lm Weidenfeld’ stellt die Erweiterung des nörd­lich vorhandenen Wohngebietes .Feldstraße’ in südlicher Richtung dar. Das Plangebiet besitzt eine Gesamtfläche von ca. 1,67 ha und befindet sich südlich der Ortslage von Görgeshausen.

Als voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mit der Bebauungsplanung vorbereitet werden, sind die bau­bedingte zusätzliche Lärmbelastung, die Immissionsbelastung durch zusätzlichen Kfz - Verkehr, der Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung und nachhaltige Umlagerung auf ca. 0,68 ha, damit verbunden ein erhöhter Oberflächenwasserabfluss und eine verringerte Grundwasserneubildungsrate sowie die erhebliche und nachhaltige Ver­änderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu nennen.

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mlchmg iom 6 ^ B % UdeSetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bel 9 vom 23. September 2004 (BGBL. I. S. 2414) in der gafft