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I Montabaur

Nr. 22/2008

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nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde

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S^SIkMnaen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden mit u,;,hßnWirKu y rbereinigungs p, anes . Durch die vorläufige Besit- W“ 1 " 1 " ’^ Widersprüchen, die von den Beteiligten bei der Vorla­dung w ' r( r V ,! jnasplanes bzw. dessen Nachträge, insbesondere if |urbere X Abfindungsgrundstücke, erhoben worden sind oder diezuge tellT ® jffen Änderungen des Flurbereinigungsplanes sind :M icM Sr Anordnung nach wie vor möglich. i^ detd 'lr vorläufigen Besitzeinweisung und der ile 9 ung hflS timmungen

’^HiPser vorläufigen Besitzeinweisung mit Gründen und je lt" Ab()rlJ ?r Überleitungsbestimmungen liegen vom ersten Tag der r Bekanntmachung an gerechnet, einen Monat lang während bei der

'Jandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz

i,56 n«!ftipistunqszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald- Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur sowie °T remeindeverwaltung der Ortsgemeinde Niederelbert

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[Einsichtnahme

für die Beteiligten aus

der neuen Feldeinteilung P MHointeilunq wird den Beteiligten in einem Termin am 11. Juni von 10 00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sitzungssaal des Rat- Hauptstraße 21 in 56412 Niederelbert erläutert.

• fnrtliche Einweisung können in diesem Termin oder danach Ostens zum 30.06.2008 schriftlich beim DLR Westerwald-Osteifel

ifiit werden.

]ründung

^verhalt ... „

wen der von der vorläufigen Besitzeinweisung erfassten Grund- e (Abfindungsgrundstücke) sind in die Örtlichkeit übertragen, jttige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke lie-

Ivorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde gemäß § 62 Abs. 2 ihGzu den Überleitungsbestimmungen sowie zu dieser Anordnung L§25Abs. 2 FlurbG). pde

[formelle Gründe

ssAnordnung wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR siwald-Osteifel als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen, .fmindlage sind die §§ 62, 63, 65 und 66 des Flurbereinigungsge- L(FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), Flur- tgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 Äl Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom [12.2007 (BGBl I Seite 3150).

[»rung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ist erfolgt.

Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung der vor- |fgen Besitzeinweisung liegen vor. i Gründe

s der Abfindungen zu dem von jedem Beteiligten Einge­hen steht fest.

Mevorläufige Besitzeinweisung soll den Beteiligten die Möglichkeit |jebenwerden, ihre neuen Grundstücke schnellstmöglich in Besitz, Nut- !und Verwaltung zu übernehmen. Ein Nutzungswechsel ist nur ent­send dem jahreszeitlichen Bewirtschaftungsablauf möglich. Der Vor­teile Zeitpunkt bietet die letzte Möglichkeit, die Bewirtschaftung Fauf den neuen Grundstücken vorzunehmen. Im Übrigen haben [fle Beteiligten in betriebswirtschaftlicher Hinsicht bereits auf den ^Übergang in diesem Jahr eingestellt.

[materiellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung der vor- pBesitzeinweisung liegen vor.

[sofortige Vollziehung dieser Anordnung einschließlich der Überlei- |tetimmungen liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten des «ns. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte bei der wo Verflechtung zahlreicher Altparzelien und Abfindungsgrund- szur Folge, dass viele Beteiligte ihre Landabfindung zu den in den fsmgsbestimmungen vorgesehenen Zeitpunkten nicht in Besitz [ i onn,en ' Sie sollten möglichst bald die Vorteile der Besitzzu- negung ausnutzen und die erforderlichen betrieblichen Umstel- M k u 11 können. Die Verzögerung der Besitzübernahme hätte il h ? Che Nachteile für die Beteiligten zur Folge.

u?^ u . n 9'' e 9* a ber auch im öffentlichen Interesse, da der äntort' !\ Hinblick au ^die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit esliertpn oh? ur C * 1en Triebe und wegen der in die Flurbereinigung fatonsm-r l 11 öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des herbeizuführen.

#Fas^ „!r un § en des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO in der gül- .i., 9 sind damit gegeben, fsbelehrung

I^snfchpn cm? U n ^ kann ' nne rhalb eines Monats ab dem ersten Tag pIWdersDn , Bekanntmac hung Widerspruch erhoben werden, ieisiiin« ISt sc hriftlich oder zur Niederschrift bei dem

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B * atl| W6ise bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, {

- Obere Flurbereinigungsbehörde - ]

Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier !

einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.

Montabaur, den 14.05.2008 Im Auftrag

(Theodor Burkard) Obervermessungsrat

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Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Holler fin­det am Mittwoch, dem 4. Juni 2008, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal “Alte Schule” statt.

TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung

1. III. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur -FOC-; Zustimmung der Ortsgemeinde

2. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

3. Geschwindigkeitsbeschränkung in Nebenstraßen

4. Mitteilungen und Anfragen

5. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Pachtangelegenheit

2. Mitteilungen und Anfragen

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56412 Holler, 23.05.2008 Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Schlüssel gefunden

Auf dem Hähnchen oberhalb des Bildstockes (asphaltierter Weg Richtung Holler) wurde ein Schlüssel gefunden.

Der Schlüssel hat folgende Aufdrucke:

Auf der Vorderseite „SILCA“, darunter „Italy“, auf der Rückseite „BK 15“.

An dem Schlüssel ist ein Faden befestigt. An diesem Faden hängt eine Holzskulptur, welche einen „Igel“ oder auch einen Fisch darstellen könnte. Der Schlüssel kann bei mir, in der Rheinstr. 22 abgeholt werden.

Magret Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

SV Fortuna Holler - Alte Herren

Am Samstag, 31.05.08 16.30 Uhr, spielen wir gegen die AH-Mannschaft Ebemhahn in Ebernhahn. Mittwoch, 19. 00 Uhr Training.

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Stahlhofen

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Telefon Lindensaal

(nur während der Sprechstunde).02602/917163.

sonst Telefon.02602/5650

E-Mail. hubert.diel@gmx.de

Internet:. www.stahlhofen-ww.de

Vermietung Lindensaal - Birgit Heibel.02602/180277

Vermietung Grillhütte - Klemens Haberstock.02602/18164

Agnes Pinder wird 85 Jahre alt

Am Montag 2. Juni 2008 feiert Agnes Pinder ihren 85. Geburtstag. Zu die­sem Festtag gratuliere ich im Namen der Ortsgemeinde ganz herzlich und wünsche ihr Gesundheit und alles Gute.

t Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Verkehrsbeschränkungen und Verlegung der Bushaltestelle in der Ortsgemeinde Stahlhofen anlässlich der diesjährigen Kirmesfeierlichkeiten

in der Zeit vom Freitag, 6. Juni 2008, 6:00 Uhr bis Dienstag, 10. j Juni 2008, 6:00 Uhr

Ab Freitag, 6. Juni 2007, 06:00 Uhr, kommt es in der Ortslage Stahlhofen zu folgenden Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Kirmes 2008:

1. Sperrung der Kirchstraße i

Die Kirchstraße wird von Freitag, 6 Juni 2008, 6:00 Uhr bis Dienstag, 10. Juni 2008,6:00 Uhr, von der Einmündung Ringstraße bis zur Einmündung Flachsbruch für jeglichen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Die innerörtliche Umleitung ist beschildert.

Ab Freitag, 6. Juni 2008, wird die Kindergartenbushaltestelle aus dem gesperrten Teil der Kirchstraße an das Anwesen Stendebach verlegt, j

2. zusätzliche Sperrung der Ringstraße j

Die Ringstraße wird von Samstag 7. Juni 2008,6:00 Uhr bis Dienstag, 10.j Juni 2008, 6:00 Uhr, von der Einmündung Kirchstraße bis zur Einmün-j dunq Brunnenstraße gesperrt.