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Wochenblatt VG Montabaur

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der Bücherei beteiligen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch 1 ^

Daubach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags. von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden am Rathaus bekanntgemacht.

Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen.

Nachruf

Die Ortsgemeinde Daubach nimmt Abschied vom ehe­maligen Ortsbürgermeister

Herrn Josef Frink.

Er ist am Samstag. 24.05. 2008 im gesegneten Alter von 88 Jahren für immer von uns gegangen ist. Viele Jahre seines Lebens hat sich Josef Frink in den Dienst der Orts­gemeinde Daubach gestellt. Von 1959 bis 1984 gehörte er dem Gemeinderat an. In dieser Zeit lenkte er 15 Jahre als Ortsbürgermeister die Geschicke unseres Dorfes. Für seinen vorbildlichen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde erhielt er 1984 die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz. Josef Frink hat in seiner Amtszeit das Erscheinungsbild und die Entwicklung der Gemeinde entschieden mit geprägt. Durch seinen vielfältigen Ein­satz im Gemeinde- und Vereinsleben, seine Offenheit und Hilfsbereitschaft bis ins hohe Alter werden ihn vie­le Menschen fange in guter Erinnerung behalten. Wir nehmen Abschied von einem liebenswürdigen Men­schen, der hier geboren wurde und zeitlebens seine Hei­matverbundenheit mit Daubach zum Ausdruck brachte. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere Anteilnahme eilt seiner Familie.

Für die Ortsgemeinde Daubach Raimund Hahn. Ortsbürgermeister

Für die Verbandsgemeinde Montabaur Edmund Schaaf. Bürgermeister

50-jähriges Jubiläum des Blasorchesters Daubach

Festprogramm vom 13. bis 15. Juni 2008

Das Blasorchester Daubach feiert vom 13. bis 15. Juni 2008 mit einem großen Fest seinen 50. Geburtstag. Die Bürgerinnen und Bürgeraus Dau­bach und aus den umliegenden Gemeinden, alle Freunde der Blasmusik aus nah und fern sind herzlich eingeladen, ein abwechslungsreiches Fest­programm zu erleben. Eine herzliche Einladung auch an alle ehemaligen Musikerinnen und Musiker des Blasorchesters.

Am Freitag beginnen die Feierlichkeiten mit einer „Ü 30 Jukebox-Party“ (Eintritt: 6 ,— EUR). Der durch SWR 1 Night-Fever bekannte DJ Johan­nes Held legt ab 21.00 Uhr auf, eine Stunde zuvor ist Einlass. Die Gäste erwartet auch eine Cocktailbar. Karten hierzu erhalten Sie bei: Susanne Mies (0 26 02/99 99 797), Gerti's Wäschelädchen (0 26 02/29 92), Wester­wald-Touristikservice e. V. (0 26 02/30 01-0) sowie per Email: karten@bla- sorchester-daubach.de.

Am Samstag eröffnen die Schützen aus Langenscheid um 18.30 Uhr mit einem Böllerschießen den Kommersabend „Blasmusik in der Verbands­gemeinde“. Musikalische Gäste des Blasorchesters sind die Musikverei­ne Heiligenroth, Holler, Horressen, Nentershausen und die Big-Band Boden, die im Anschluss an den Kommers bis in die Morgenstunden Tanz und Unterhaltung bietet. Der Eintritt an diesem Abend beträgt 4,— EUR. Der Sonntag findet seinen Auftakt mit einem Gottesdienst um 10.30 Uhr im Festzelt. Daran schließt sich ein musikalischer Frühschoppen mit befreundeten Chören und Musikvereinen mit Unterhaltung für die ganze Familie an. Auch an Kinderbelustigung ist gedacht.

An allen Tagen wird den Gästen eine breite Auswahl an Speisen und Getränken geboten. Alle Veranstaltungen finden statt im und um das Fest­zelt auf dem Kirmesplatz in Daubach. Weitere Informationen finden Sie unterwww.blasorchester-daubach.de.

Katholische öffentliche Bücherei

Versehentlich wurde im letzten Wochenblatt wieder eine falsche Öffnungszeit der Bücherei veröffentlicht. Wir bitten dies zu ent­schuldigen. Die Öffnungszeiten sind montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr und mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr (bis zum Ende der Sommerzeit). Am Montag, den 02.06.08 findet um 20 00 Uhr im Pfarrhaus die nächste Mitarbeiterbesprechung statt. Falls Sie Inter­esse an der ehrenamtlichen Büchereiarbeit in Stahlhofen haben sind sie herzlich dazu eingeladen. Wir leihen nicht nur Medien aus, sondern führen interessante Projekte gemeinsam mit dem Kindergarten und der Schule

Förderverein der Grundschule Horbach m/

Hiermit laden wir Sie herzlich zur diesjährigen Mitolion ^ am Mittwoch, dem 11.06.2008 um 20:00 Uhr in die X 6rsa ^K nicM v0 bach ein. Tagesordnung :_1 ^Begrüßung und Bericht des v • ei "l #de ,die

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Bericht des Kassierers, 3. Bericht der

Kassenprüfer 4

Vorstands, 5. Neuwahlen, 6 . Geplante Aktionen 7 Ver iv reges Interesse würden wir uns sehr freuen. ’ ' erschl

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Dorfcafö Daubach

Wohin gehen wir am Sonntag, 01.06.08? Natürlich ins Dorf r bach. Hier erwarten Sie die besten Kuchen, selbstaeha^« nactl[l gerfrauen des MGV „Frohsinn” Daubach. y Kenv °nders,

Das Dorfcafö ist geöffnet von 14:00 -17.30 Uhr. Wanderer ein und mach eine Pause in Daubach. Es kann auch unsere a ’ besucht werden. Naturfotografie - Schlampenbilder - Holzb p

Alle Daubacher und Gäste sind zu einem Besuch herzlich eingelad

Ihr Kommen freuen sich der MGV „Frohsinn” Daubach und*»»" Heidi Angerer, Tine Dottke und Anwed Angerer, aeAusi

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Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 200dl

Gemeindeverwaltung.Tel. 02602/3508, Fax: 02602/9701

Internet: www.holler-ww.de

Vermietung Sport- und Kulturhalle:. Ortsbürgermeisi

Vermietung Grillplatz:. '..OrtsbürgermeisJ

Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westerwald-Osteifel Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Flurbereinigungsverfahren Niederelbert (Dorf)

Aktenzeichen: 81115-HA10.3.

Vorläufige Besitzeinweisung

§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und

Überleitungsbestimmungen

§§ 62 Abs. 3 und 66 FlurbG I. Anordnung

1. Mit Wirkung vom 30. Juni 2008 werden die Beteiligten in de der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke) eingewiesen.

2. Mit den in den Überleitungsbestimmungen vom 13.05.2008 bestinj ten Zeitpunkten werden der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung# neuen Grundstücke tatsächlich auf den in der neuen FeldeinteilJ benannten Empfänger übergeleitet.

Die Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Anordnung/

II. Anordnung der sofortigen Vollziehung J

Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung undderUj leitungsbestimmungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwarn gerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686 ) .zuleBSl dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. IS. umI. J angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine a f bende Wirkung haben.

III. Hinweise

1. Allgemeine Hinweise .

Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in rechtlichem an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. Sowe j nissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverna i hen können, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem .

Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung a g^ oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 -0571 FlurbG $ soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemaia 9 (e| J testens 3 Monate nach Erlass dieser Anordnung beim u J Osteifel zu stellen. «itweilP

Die nach §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurbG f® s tge s etzten |tpil

Schränkungen des Eigentums bleiben bis zur ., j n ^ öbef bereinigungsplanes bestehen. Deshalb dürfen - s .°u is .. al jch tungsbestimmungen nichts anderweitiges festgesetzt or( jnun^ Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahme gemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen (z- B - d erung vonE anlage von Obstbaumanlagen, Errichtung oder ve Beer enst werken und Einfriedungen sowie Beseitigung von cta

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