Einzelbild herunterladen

Nr. 05/2008

thä,f <%

! en der fr*

"f ru ng ur,

Eur ° gan;

Ksolutes Haltverbot. Die entsprechenden Verkehrszeichen werden

raß enf 0 ^

ns : T aboi

I Ihzeitig aufgestellt.

äkrhoarker müssen aus Sicherheitsgründen abgeschleppt werden, um ! Durchfahrt des Zuges zu ermöglichen.

Sa Joie Linienbushaltestellen ;ahnhofstraße reisverwaltung und

ni f 31 ö.oj] ss ©n mit26i

Jn 2,5 Mio r 2007 %

:aseme

rankenhaus (Peterstorstraße)

nnen in der Zeit von 13.00 bis 16.30 Uhr nicht angefahren werden, es »hen nur die Haltestellen, am Konrad-Adenauer-Platz und die Bedarfs­itestelle in der Hunsrückstraße (Standortverwaltung) zur Verfügung. än 'St. Das ? f »Die Bewohner der Straßen, die im Verlauf des Zuges abgesperrt wer- rla 9en%| en müssen (z.B. Am alten Sportplatz, Gelbachstraße, Joseph-Kehrein- I Iraße, Bahnhofstraße, Tiergartenstraße und Gerichtsstraße, Teilbereich a 9>7000# erzog-Adolf-Straße und Kaiserstraße) werden gebeten, ihr Fahrzeug’ ^vorzusJ ußerhalb der Zugstrecke abzustellen, wenn sie es in dieser Zeit benut- FraktioneJj sn wollen. Wir bitten alle Einwohner und Besucher der Stadt Montabaur mmen. ] m Beachtung

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Ordnungsamt

VG Montabaur

t der Umzug wie gewohnt reibungslos und sicher ablaufen kann, ist ^ndes zu beachten:

. Rahnhofstraße wird von der Einmündung Wallstraße bis zum Klei- Markt ab 12 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt

o I n der Bahnhofstraße, in Teilbereichen der Tiergartenstraße der Her 2 ' -Adolf-Straße in der Kaiserstraße und in der Gerichtsstraße gilt ab 12

ächlich ml sin Profe .etztlich ge 5 6 7 8 * * 11 wer zu sick 'erden... tft, nicht nc

veranlwoi <lung ner Zukunft der Ansiet 1 konsolidif • Der Haus ng der Lebd

r offensicht Jenabbau d der Vei i. Diese illziehbar, Euro aus

Einspaw nden erer Stadl rtzukremi il zu erzielf -latzmann e von 2,5 (reis und U 1 2008 jestellt, nische über Eim gsinstw

isdiegei oraussichl I Invesi mit 31,! von 101 sondern iderAi lushait:

perrung eines Teilbereiches ler Elisabethenstraße

Zur Durchführung von Baumfällarbeiten ist es notwendig die Elisa- fethenstraße am Dienstag den 12.02.2008 in der Zeit 7.00 Uhr bis ca. 11.00 Uhr ab der Einmündung Kirchstraße bis Haus ehemals Sanitäts­laus Kremers für den Fahrzeugverkehr zu sperren.

Für die Anlieger bedeutet das, dass Sie in der Zeit der Sperrung die o. g. itraßen nur über die Judengasse die Sauertalstraße und die Fußgän- [erzone erreichen bzw. verlassen können.

ir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Beachtung dergeän- lerten Beschilderung.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Ordnungsamt

öffentliche Bekanntmachung

[Einzelhandelsentwicklung der Stadt Montabaur

)er Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.01.2008 geschlossen, die künftige Einzelhandelsentwicklung der Stadt Mon- abaur auf Grundlage des nachstehenden städtebaulichen Entwick­lungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Einzelhan- gelskonzept) zu steuern:

’1. Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs erfolgt auf der ^iasis des (fortgeschriebenen) Einzelhandelsgutachtens des Büro Aco- iella - siehe Anlage -.

2, Die künftige Einzelhandelsentwicklung im Bereich der zentrenrelevan- len Sortimente wird auf den abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich ]owie unter Berücksichtigung der FOC - typischen Besonderheiten und ’sntsprechend den mit der Betreiber/Investor abzuschließenden städte- )aulichen Vertrag ausnahmsweise auf den Bereich des ICE - Bahnhofs, für die Ansiedlung eines FOC's, festgelegt.

!3. Die Stadt Montabaur wird sämtliche städtebaulichen und baupla- lungsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um an einem dieser beiden inerstädtischen Standorte (Parkplatz Kalbswiese oder Wall-, Wilhelm - langeis-, Bahnhofstraße) ein hochwertiges Einzelhandelszentrum zur [Verbesserung der Attraktivität und Vitalität des zentralen Versorgungs- lereiches von Montabaur zu entwickeln und anzusiedeln.

[4. In den Bereichen außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs sind iur nicht zentrenrelevante Sortimente zulässig.

|5. Für die Abgrenzung zwischen Zentren- und nicht zentrenrelevanten Sor- jmenten wird die beigefügte „Montabaurer Liste“ beschlossen.

'lontabaur, 25.01.2008 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

lontabaurer Sortimentsliste (- zentrenrelevant - - nicht zentrenrelevant -

,1- Bastei-, Geschenkartikel 1. Bad-, Sanitäreinrichtungen und -zubehör

nachtsdie

i0 Uhr in d

jhrwirdsi sm Jahrv hnhofstra iße, Kai»

/erkehrs

|2. Bekleidung aller Art |3. (Schnitt-)Blumen [4. Bücher |5. Computer,

IKommunikationselektronik |6. Campingartikel P Drogeriewaren 8- Foto, Video ?• Ga rdinen und Zubehör

2. Bauelemente, Baustoffe

3. Beleuchtungskörper, Lampen

4. Beschläge, Eisenwaren

5. Bodenbeläge, Teppiche, Tapeten

6. Büromaschinen - ohne Computer -

7. Elektrogroßgeräte

8. Erde, Torf

- . 9. Fahrräder

Glas, Porzellan, Keramik 10. Fahrzeuge aller Art und Zubehör 1. Haus-, Heimtextilien, Stoffe 11. Farben, Lacke • Hausrat, Küchenkleingeräte 12 . Fliesen 1 ■ Kosmetika und Parfümerieartikel 13. Gartenhäuser, -geräte

■ Kunstgewerbe/ Bilder und -rahmen 14. Gitter

15. Nähmaschinen

16. Kurzwaren, Handarbeiten, Wolle

17. Leder- und Kürschnerwaren

18. Musikalien

19. Nahrungs- und Genussmittel

20. Optik und Akustik

21. Papier-, Schreibwaren, Schulbedarf

22. Pharmazeutika

23. Reformwaren

24. Sanitätswaren

25. Schmuck, Gold- und Silbenwaren

26. Schuhe und Zubehör

27. Spielwaren

28. Sportartikel einschl. Sportgeräte

29. Tonträger

30. Uhren

31. Unterhaltungselektronik

32. Waffen, Jagdbedarf

33. Wasch- und Putzmittel

34. Zeitungen, Zeitschriften

35. Zooartikel

15. Holz

16. Installationsmaterial

17. Küchen - inklusive Einbaugeräte

18. Möbel - inklusive Büromöbel -

19. Pflanzen und -gefäße

20. Rollläden und Markisen

21. Werkzeuge

22. Zäune

<u c -o

■J- TJ 3

r—* (Q

£ JEm *H

e

• -4 ■

V.

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “In der Au“ der Stadt Montabaur

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.01.2008 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “In der Au“ erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

11.02.2008 - 22.02.2008 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei­len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfas­sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rah­men der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.