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Wochenblatt VG Montabaur

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Planinhalt

Im Rahmen der erneuten Offenlage sollen insbesondere die Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung überarbeitet und für Teile des Gebietes neu gefasst werden. So wird der Bereich zwischen Aubach und Bahnallee von Kern - in Gewerbegebiet umgewandelt und die Ausnut­zungsmöglichkeiten diesen geänderten Rahmenbedingungen angepas­st. Auch die vorgesehene innere Erschließung wird erheblich reduziert und auf den nun notwendigen Umfang reduziert.

Des Weiteren wurden die Regelungen zur Grünordnung, Werbung und den zulässigen Einzelhandelsnutzungen angepasst und die Planbegrün­dung um den Umweltbericht erweitert.

Planbereich

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Montabaur, 25.01.2008

Öffentliche Bekanntmachung

II. Änderung des Bebauungsplanes “Himmelfeld“ der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß §§13 i.V.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.11.2007 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich aus­zulegen. Die Planunterlagen liegen somit gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

11.02.2008 -14.03.2008 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag­steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Eine Umweltprüfung / Umweltbericht braucht nicht durchgeführt oder erstellt zu werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und kein UVP - pflichtiges Vorhaben vorbereitet oder begründet und kei­ne Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der § 1 VI Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter besteht.

Planinhalt:

Die überbaubaren Flächen in Richtung der Bundes- und Landesstraßen sollen zur Errichtung von Nebenanlagen bzw. für bauliche Erweiterungen der bestehenden Gebäude um Räume, die nicht zum dauernden Aufent­halt von Menschen bestimmt sind, ausgedehnt werden, um damit den Betroffenen eine sinnvolle Nutzung der straßenseitigen Flächen zu ermög­lichen und für einen eigenen Lärmschutz zu sorgen:

Plangebiet

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Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruc

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Datum: 31.01.2007' Ä

56410 Montabaur

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Montabaur, 28.01.2008

Klaus Mies, Stadtbürgem

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des Bebauungsplanes “Beulköpfchen” der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäßpjj i.V.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.01.20084 Beschluss gefasst, gemäß §§ 13 i.V.m. 3 II BauGB auf die vorgezogfl Burgerbeteiligung zu verzichten und den Entwurf zur I. Änderungdessj a. Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.

Eine Umweltprüfung / Umweltbericht braucht nicht durchgeführto erstellt zu werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt wer und kein UVP-pflichtiges Vorhaben vorbereitet oder begründet undk Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der § 1 VI Nr. 7 BauGB f"

ten Schutzgüter besteht.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in derzeit«

II. 02.2008 -14.03.2008 (einschließlich) ,

bet der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, ZimmetJ onrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststuwjl (montags dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und JJ d s 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis IW Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlichasl

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeingj a ung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift votpP» werden.

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Montabaur, 25.01.2008 Klaus M ies, Stadtbürgen