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Nr. 02/2008

Wochenblatt VG Montabau r

r Bericht des Kassierers, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Aussprache zu den Rprichten 9- Entlastung des Kassierers und des gesammten Vorstandes, 10. Neuwahl der Kassenprüfer, 11. Ausblick Termine 2008,12. Verschiedenes.

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags. von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben.

Telefon: 06485/222

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973

- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuersat­zung der Ortsgemeinde Görgeshausen in der derzeit geltenden Fassung

sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeinde­abgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntma­chung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Aden- auer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

Kommunion und Konfirmation

Wer für die Kommunion- bzw. Konfirmationsfeier in 2009 von der Gemein­de Stühle und Tische benötigt oder wer für diesen Zweck die Löwen­steinhalle bzw. die ehemalige Schule anmieten möchte, möge sich bitte bis zum 01.02.2008 bei mir melden.

Burkard, Ortsbürgermeister

TTC Görgeshausen

Oie nächsten Spiele unserer Mannschaften:

1. Kreisklasse Herren: 12.01.2008 19:00 Uhr Eisbachtal 1 - Görgeshausen 1

2. Kreisklasse Herren

12.01.2008 14:00 Uhr Görgeshausen 3 - Görgeshausen 2 12.01.2008 17:00 Uhr Görgeshausen 2 - Niederelbert 1

3. Kreisklasse Herren: 12.01.200819:00 Uhr Görgeshausen 4 - Nordhofen 3

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt- 9®9eben. Tel. 02602/4157, Fax 02602/917721, Bürgerhaus: Tel. 02602/ 970867.

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973

BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersat­zung der Ortsgemeinde Großholbach in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Großholbach erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

MGV Großholbach

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung des MGV 1903 Großholbach e.V. findet am Freitag, den 25.01.2008 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus von Großholbach statt. Folgende Tagesordnungspunkte stehen an. 1. Eröffnung durch den ersten Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Schriftführers, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer und Aussprache, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Wahl eines Wahlleiters, 8. Neuwahl des Vorstandes, 9. Wahl der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2008 10. Termine und Verschiedenes

Änderungswünsche zur Tagesordnung sind bis zum 19.01.08 beim 1. Vor­sitzenden schriftlich einzureichen. Da in diesem Jahr die turnusmäßige Neuwahl des Vorstandes ansteht bittet der MGV Großholbach um rege Teilnahme an der Jahreshauptversammlung.

Alte Herren Großholbach

Am 25.01.08 trifft sich der Vorstand zur Vorstandssitzung um 20:00 Uhr im Vereinslokal „Hollwischer Stubb“. Am 08.02.08 um 20:00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung im Vereinslokal „Hollwischer Stubb“ statt. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

Heilberscheid!

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Gemeindeverwaltung

Sprechstunde von Ortsbürgermeister Axel Braun: montags von 18.00 bis

19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 2, Tel. 06485/4455,

Fax: 06485/1830523. E-Mail: gemeinde.heilberscheid@t-online.de

Internet: www.heilberscheid.de

Privatanschrift: Lärchenstraße 5, Tel. 06485/8696

Vermietung Bürgerhaus über: Ortsbürgermeister

Vermietung Grillhütte über: Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973

- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung