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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 02/2008

- EGAO 1977-vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuersat­zung der Ortsgemeinde Heilberscheid in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung). Die Ortsgemeinde Heilberscheid erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteuer für die

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grund­stücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abga­ben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

Spende für den guten Zweck

Die dörfliche Weihnacht im Hettenstein hat auch in diesem Jahr wieder viele Besucher angelockt und bei winterlichen Temperaturen auf die bevor­stehenden Weihnachtstage eingestimmt. Neben dem Spaß den Groß und Klein hatten konnten wir einen stattlichen Betrag einnehmen, der einem sozialen Zweck zu Gute kommt. Alle Mitwirkenden hatten sich abgespro­chen, einen kleinen Teil für die Anschaffung eines Heizstrahlers für kom­mende Veranstaltungen zu verwenden und den Haupterlös von 550,- EUR für das Haus Pumuckl in Hattert zu spenden. Diese Einrichtung gibt eltern­losen Kindern ein Zuhause, in dem ihnen Pflege und Geborgenheit geschenkt wird. Die Mädchen und Jungen, darunter behinderte Kinder, wachsen bis zur Schulzeit dort auf und werden liebevoll umsorgt.

Noch einmal herzlichen Dank allen Helferinnen und Helfern, aber auch allen Besuchern, die sich für die gute Sache eingesetzt haben.

Axel Braun, Ortsbürgermeister

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.12.2007

Vorstellung des Forstwirtschaftsplanes

Durch Herrn Revierförster Kloft wurde der Forstwirtschaftsplan 2008 ein­gehend dargestellt und erläutert. Neben den Einnahmen aus Holzein­schlägen erwartete die Ortsgemeinde eine erste Zahlung des Landesbe­triebes Mobilität für Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des Straßenbaus an der B 255. Dem gegenüber stehen natürlich Aufforstungen und zweck­gebundene Maßnahmen für die erwähnten Zahlungen, die insgesamt aber ein leichtes Plus im Forsthaushalt erwarten lassen. Die Preise für priva­ten Holzeinschlag werden nur leicht steigen. Bei den derzeitigen Abnah­memengen werden alle Interessenten aus Heilberscheid auch Holz aus dem gemeindeeigenen Wald erhalten.

Unterstützung der „Tafel“

Nach ausgiebiger Diskussion hat sich der Ortsgemeinderat für eine Unter­stützung des Hilfsprojektes entschieden. Die Ortsgemeinde wird den För­derverein mit 100,- EUR unterstützen. Derzeit werden an einer Ausga­bestelle in Montabaur Lebensmittel ausgegeben, die zuvor von ehren­amtlichen Helferinnen und Helfern bei den Supermärkten eingesammelt werden. Dieses Angebot kann von jedem in Anspruch genommen wer­den, wobei der Nachweis der Bedürftigkeit erbracht werden muss. Das Projekt wurde von der Verbandsgemeinde und der Diakonie ins Leben gerufen und ist eines von zahlreichen Projekten gleicher Art in ganz Deutschland.

Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Haushalt 2008

Im Vorfeld der Erstellung des Haushaltsplanes wurde beraten, dass für die Anschaffung einer Kehrmaschine als Anbaugerät die notwendigen Mit­tel bereitgestellt werden.

Des weiteren ist eine Renovierung des Saales im DGH dringend erfor­derlich. Hierfür wurden ebenso Finanzmittel bereitgestellt wie für not­wendige Arbeiten im Außenbereich der gemeindeeigenen Gaststätte.

Jugendraum

Nach dem nicht erfreulichen Verlauf einer öffentlichen Jugendparty hat sich der Ortgemeinderat mit der derzeitigen Situation im Jugendraum beschäf­tigt. Zunächst wird festgelegt, dass bis auf Widerruf keine öffentlichen Ver­anstaltungen stattfinden werden. Der Jugendraum steht den Jugendlichen weiterhin zur Verfügung, jedoch wird eine Einbindung der Eltern in das Geschehen als dringend erforderlich angesehen. In einem ersten Schritt wer­den die Jugendlichen und die Eltern zu weiteren Gesprächen eingeladen

Axel Braun, Ortsbürgermeister

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heilberscheid e.V.

Aus gegebenem Anlass muss die für 11. Januar 2008 anberaumte Jah­reshauptversammlung kurzfristig abgesagt werden.

Ein neuer Termin hierfür wird frühzeitig bekannt gegeben.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

“Jugendfeuerwehr Heilberscheid”

Hallo Jungs und Mädels! V

Wie besprochen wollen wir unsere Winterwanderung zum Kegeln nach Lan­genscheid nachholen. Wir treffen uns am Samstag den 12.01. um 13.30 Uhr im Gerätehaus. Bitte denkt an die Turnschuhe für die Kegelbahn.

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Nentershausen 8

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

im Bürqerhaus, Eppenroder Straße 18 (Eingang Waldstraße)

Tel.:.06485/223

Fax:.06485/183305

E-Mail. ognentershausen@freenet.de

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973

- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersat­zung der Ortsgemeinde Nentershausen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Nentershausen erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt. Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzel­nen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: gez. Stein Erster Beigeordneter

Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 21.12.2007

- Forstwirtschaftsplan 2008 beschlossen

- Verlängerung der Lahnstraße gewidmet Forstwirtschaftsplan 2008

Dem Rat wurde vom zuständigen Revierförster Kloft der Planentwurf 2008 vorgestellt. Nach den Vorausberechnungen ist ein Holzeinschlag von 890