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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 02/2008

Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

Brille gefunden

ln den ersten Januartagen wurde eine Brille mit Metallgestell (natürlich von Fielm....) gefunden. Der Besitzer kann das Nasenfahrrad gerne bei mir abholen.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Weihnachtsrätsel -

Abgabe nur noch bis Donnerstag

Spätester Abgabetermin für unser Weihnachtsrätsel ist der 10.01.2008. Wenn's bis Donnerstag, 24.00 Uhr, im Briefkasten ist, reichts noch zur Teilnahme.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Sternsinger für gute Sache unterwegs

Pünktlich zum Fest der Heiligen Drei Könige waren sie, die Sternsinger, in unserer Gemeinde unterweges und stellten sich wieder einmal in den Dienst einer guten Sache. Zehn Kinder und Jugendliche aus unserer Gemeinde teilten sich in diesem Jahr die Sternsingertour durch Hübingen und haben Häuser und Wohnungen gesegnet.

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Die von den Jugendlichen gesammelten Spenden kommen u.a. Kindern zugute, die an Aids erkrankt sind und eine optimale und dauernde Behand­lung benötigen. Sternsinger in diesem Jahr waren (von links): Erik und Manuel Silbernagel, Hendrik Balagny, Francis Faust und Kwanchan Schul­te. Der zweiten Sternsingergruppe gehörten an: Anna und Simon Noll, Leon Simon, Fabien Noll und Kimberly Dorn.

Den engagierten jungen Hübingern ein großes Dankeschön.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Tennisverein Hübingen e.V.

23. Jahreshauptversammlung

Am 09.02.2008 findet um 20.00 Uhr unsere diesjährige Jahreshauptver­sammlung in unserem Vereinshaus statt.

Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch den Ersten Vorsitzenden; 2. Totengedenken; 3. Rück- und Ausblick auf das Vereinsgeschehen: 4. Bericht/Chronik des Schriftführers; 5. Bericht des Jugendwartes; 6. Bericht der Kassiererin; 7. Bericht der Kassenprüfer; 8. Entlastung des Vorstan­des; 9. Wahl der Kassenprüfer; 10. Anträge; 11. Terminbekanntgabe für das Jahr 2007; 12. Sonstiges / Aussprache Anträge können bei allen Vorstandsmitgliedern abgegeben werden.

Der Vorstand hofft auf eine rege Teilnahme aller Aktiven upd Inaktiven Mitglieder, damit die anstehenden Entscheidungen und evtl. Verbesse­rungsvorschläge von einer breiten Mehrheit getragen werden. Insbeson­dere sollte die Mitgliederversammlung auch zu einem Gedankenaus­tausch vor der eigentlichen Sommersaison genutzt werden.

EISENBACHGEMEINDEN

Girod

...

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags .von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696

Ortsbürgermeister.Tel: 06485/793

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 2008 0 ^

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein. führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.197 6 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Girod in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitra- qes qem § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grund- stücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abga- ben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Bekanntmachung

gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB)

• neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. IS. 2414), in der geltenden Fassung

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet “In der Bornwiese” der Ortsgemeinde Girod gemäß § 66 BauGB durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 05.11.2007 aufgestellt worden. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskar­te und dem Umlegungsverzeichnis. Der Umlegungsplan kann bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Wester­burg, Zimmer 306, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre Rechte betreffender Aus­zug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Montabaur, den 03.01.2008 (Siegel)

Der stellvertr. Vorsitzende des Umlegungsausschusses

der Ortsgemeinde Girod Rainer Klode

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Rückenfit ins Frühjahr (Wirbelsäulengymnastik) morgens für Männer und Frauen

Kursbeschreibung:- Herz-Kreislauf-Training, - Verbesserung der Beweg­lichkeit, Aufbau der Körpermuskulatur, Koordinationschulung und kleine Entspannungseinheiten.

Beginn: Mittwoch, 16. Januar, 8.45 Uhr Sporthalle Girod

Kursdauer: 15x60 min

Kosten: Mitglieder 10,00 Euro, Nichtmitglieder 25,00 Euro

Info: Kursleiterin Dorothe Thome-Müller, 06485/911265

Fahrt zur Herrensitzung in Herschbach

Hinweis für alle angemeldeten Mitfahrer aus Girod zur Herrensitzung in Herschbach: Abfahrt ist am Sonntag, 13.01.2008 um 8.15 Uhr an der Bushaltestelle Girod.

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Frauenfastnacht 2008

Hallo Ihr Narren, bei uns ist was los! Wir erwarten Euch alle, Männlein und Weib­lein, zu unserer diesjährigen Kappensitzung am 26.01.2008. Wo: Turnhalle Girod. Beginn: 20.11 Uhr. Einlass: 19.00 Uhr: Eintritt: 5,00 EUR. Anschließend Musik und Tanz mit „Mikado“. Mitzubringen sind gute Laune und viel Durst.

MGV Concordia Girod

Terminänderung der Jahreshauptversammlung

a ** e Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am 12.01.08 um 17 Uhr ins Blaue Haus ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung des GF-Vorstandes, 2. Totenehrung, 3. Bericht des GF-Vorstandes, 4. Bericht des Chorleiters, 5. Bericht des Schriftführers,

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