Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 02/2008
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KINDERFEST
Alle die was beitragen wollen sind willkommen
Am Sonntag, 8. Juni wollen wir Nachmittags den neuen naturnahen Spiel- niatz mit einem Kinderfest eröffnen. Dabei soll es viele Aktionen für die Kurzen“ und ihre Eltern geben. Bereits sein Kommen zugesagt hat das Chapiteau-Theater mit dem Stück „Mange frei für Pinocchio“. Vorher sollen die Kinder selbst einen Namen für ihren Spielplatz finden. Erfreuliche, dass bereits einige Vereine und Einzelpersonen geeignete Programmbeiträge angekündigt haben. Alle die das Kinderfest im Sommer am Spiel- Dlatz mit vorbereiten wollen, Ideen dazu haben oder etwas zum Programm beitragen wollen, sind zu einem Planungsgespräch am Dienstag, 15.1. u m 19.30 Uhr im Gemeindehaus herzlich willkommen. Wenn viele mithelfen, können wir ein tolles Fest für unsere Kleinen auf die Beine stellen!
Uli Schmidt
’ Ortsbürgermeister
SENIOREN
Vortrag über Kriminalitätsvorbeugung am 16.01.
Zum ersten Dorffrühstück im neuen Jahr treffen sich die Horbacher Senioren ab 60 Jahre wieder im Gemeindehaus. Am Mittwoch, 16.1. gibt es wie gewohnt ab 9.00 Uhr nicht nur ein leckeres Frühstück, sondern zum Kaffeeduft anschließend auch wieder nützliche Informationen. In einem kleinen Vortrag wird Herr Wolf Hinrich Apel als für den Westerwald zuständiger Außenstellenleiter über den „Weißen Ring“ berichten. Dies ist die einzige bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien. Der gemeinnützige Verein tritt auch öffentlich für die Interessen der Betroffenen ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken. Letzterer steht auch im Mittelpunkt des Kurzvortrages von Herrn Apel. Er gibt insbesondere Tipps, wie sich ältere Menschen vor Straftaten schützen können. Wer daran interessiert ist und an dem gemeinsamen Seniorenfrühstück teilnehmen will, bitte wie immer rechtzeitig an- oder abmelden bei: Roswitha Pötters, Tel. 6075, Marianne Kober, Tel. 7748 oder Jutta Mörs, Tel. 6871.
Uli Schmidt, Ortsbürgermeister
DORFGESCHICHTE
600 Jahre Wüstung Willgenhausen
Teil 1: Ein dorfgeschichtliches Puzzle entsteht
Die Beschäftigung mit der Dorfgeschichte gleicht auch in Horbach einem Puzzle. Es müssen oft mühevoll passende Steinchen gesucht und in einander gefügt werden. So kann ein neues, vielleicht ganz unerwartetes Bild entstehen. Nicht anders ist es auch mit der 500 Meter nordwestlich von Horbach gelegenen Wüstung Willgenhausen. An der Stelle dieser aufgegebenen Siedlung stand einst der kleine Ort, der vor 600 Jahren zum ersten Mal urkundlich als „Wilkomszhausen“ erwähnt wurde. Die Siedlung ist wahrscheinlich zwischen dem 6.-11. Jh. entstanden. Noch Heute wird diese Flur „Willgenhausen“, im Volksmund „Willihause“ genannt. Der Name stammt nach W. Metzler von dem Personennamen „Willicho“. Ein engagierter Mitbürger hat dazu beigetragen, einige Steinchen zu finden und sie zu einem noch nicht fertigen, aber aussagefähigen, Willihause- Puzzle zusammenzusetzen.
Willihause“ am Jahresanfang 2008 .
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Der Ortsgemeinderat war der Meinung, dass einem solch geschichtsträchtigen Ereignis in unserer Gemeinde angemessen gedacht werden sollte. Mit einer dreiteiligen Artikelserie und einigen kleineren Aktionen will die Gemeinde an die frühere Siedlung, die Sage von Willgenhausen und die nahe „Altweibereiche“ erinnern. Dorfgeschichtlich interessierte Mitbürger sind eingeladen sich daran zu beteiligen.
In der Flur befindet sich die Quelle „Siebmachers Born“, die jedoch nur noch spärlich Wasser gibt. In der Stiftsurkunde von Kirchähr (I486) werden die Quelle, sowie der in der Nähe liegende „Willgenhäuser Kopf“ (damals „Bremmenfrede“) erwähnt. In der alten Flurkarte von 1867, ist der »Willgenhäuser Kopf“ ebenfalls als „Bremmenfrede“ zu erkennen.
Noch bis 1589 wurde die Flur mehrfach urkundlich erwähnt:
1408 Wilkomszhausen 1420 Wilchenhausen 1454,1490 Wilchenhusen
1465-67, 1471 u. 90 Wylchenhusen 1486 Wychenhuyszen
1486 Welchenhysen (Stiftsurkunde von Kirchähr)
1489 Weilchenhusen 1491 Wilgenhusen 1521 Wilkomshausen
1454 hatte die Abtei Arnstein hier Leibeigene.
Wahrscheinlich um 1500 erlosch die Siedlung. Man sagt auch „Die Siedlung wurde wüst“ (daher „Wüstung“). In den dreißiger Jahren wurden die letzten Mauerreste bei Flurarbeiten beseitigt. Man vermutet, dass die „Altweibereiche“ der frühere Mittelpunkt des Ortes war.
Uli Schmidt, Ortsbürgermeister
MGV “Cacilia” Horbach e.V.
Chorprobe am Freitag 11. Januar
Unsere erste Chorprobe im neuen Jahr beginnt für alle Stimmen am Freitag 11. Januar um 19.30 Uhr. Wir bitten um Vollzähligkeit.
Unsere Termine 2008:
Sa. 2. Feb. Themenball im BFZ
So. 18. Mai Volksliedenwettbewerb Kern’scher Männerchor,
Bad-Soden Salmünster
So. 8. Juni Teilnahme am Chorwettbewerb Hofolpe
Mo. 18. Aug. Kirmesfrühschoppenkonzert im Vereinslokal Sa. 20. Sep. Teilnahme am Konzert MGV Becheln
Hübingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20 dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister.06439/901784
Telefax Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister. 06439/901807
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:
OG.Huebingen@freenet.de
Internet: www.huebingen.de
Telefon Buchfinkenlandhalle:.06439/6128
Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle/Vermietung
(Herr Ralf Müller, Hauptstraße 24):.06439/9299888
Telefon Vermietung Grillhütte
(Herr Franz-Josef Weidenfeiler, Welschneudorfer Straße 1):06439/7425
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973
- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Hübingen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die

