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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 02/2008

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KINDERFEST

Alle die was beitragen wollen sind willkommen

Am Sonntag, 8. Juni wollen wir Nachmittags den neuen naturnahen Spiel- niatz mit einem Kinderfest eröffnen. Dabei soll es viele Aktionen für die Kurzen“ und ihre Eltern geben. Bereits sein Kommen zugesagt hat das Chapiteau-Theater mit dem Stück „Mange frei für Pinocchio“. Vorher sol­len die Kinder selbst einen Namen für ihren Spielplatz finden. Erfreuliche, dass bereits einige Vereine und Einzelpersonen geeignete Programm­beiträge angekündigt haben. Alle die das Kinderfest im Sommer am Spiel- Dlatz mit vorbereiten wollen, Ideen dazu haben oder etwas zum Programm beitragen wollen, sind zu einem Planungsgespräch am Dienstag, 15.1. u m 19.30 Uhr im Gemeindehaus herzlich willkommen. Wenn viele mit­helfen, können wir ein tolles Fest für unsere Kleinen auf die Beine stellen!

Uli Schmidt

’ Ortsbürgermeister

SENIOREN

Vortrag über Kriminalitätsvorbeugung am 16.01.

Zum ersten Dorffrühstück im neuen Jahr treffen sich die Horbacher Seni­oren ab 60 Jahre wieder im Gemeindehaus. Am Mittwoch, 16.1. gibt es wie gewohnt ab 9.00 Uhr nicht nur ein leckeres Frühstück, sondern zum Kaffeeduft anschließend auch wieder nützliche Informationen. In einem kleinen Vortrag wird Herr Wolf Hinrich Apel als für den Westerwald zustän­diger Außenstellenleiter über den „Weißen Ring“ berichten. Dies ist die einzige bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Fami­lien. Der gemeinnützige Verein tritt auch öffentlich für die Interessen der Betroffenen ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken. Letzterer steht auch im Mittelpunkt des Kurzvortrages von Herrn Apel. Er gibt ins­besondere Tipps, wie sich ältere Menschen vor Straftaten schützen kön­nen. Wer daran interessiert ist und an dem gemeinsamen Seniorenfrüh­stück teilnehmen will, bitte wie immer rechtzeitig an- oder abmelden bei: Roswitha Pötters, Tel. 6075, Marianne Kober, Tel. 7748 oder Jutta Mörs, Tel. 6871.

Uli Schmidt, Ortsbürgermeister

DORFGESCHICHTE

600 Jahre Wüstung Willgenhausen

Teil 1: Ein dorfgeschichtliches Puzzle entsteht

Die Beschäftigung mit der Dorfgeschichte gleicht auch in Horbach einem Puzzle. Es müssen oft mühevoll passende Steinchen gesucht und in ein­ander gefügt werden. So kann ein neues, vielleicht ganz unerwartetes Bild entstehen. Nicht anders ist es auch mit der 500 Meter nordwestlich von Horbach gelegenen Wüstung Willgenhausen. An der Stelle dieser aufge­gebenen Siedlung stand einst der kleine Ort, der vor 600 Jahren zum ersten Mal urkundlich als „Wilkomszhausen“ erwähnt wurde. Die Siedlung ist wahrscheinlich zwischen dem 6.-11. Jh. entstanden. Noch Heute wird diese Flur „Willgenhausen“, im Volksmund „Willihause“ genannt. Der Name stammt nach W. Metzler von dem Personennamen „Willicho“. Ein engagierter Mitbürger hat dazu beigetragen, einige Steinchen zu finden und sie zu einem noch nicht fertigen, aber aussagefähigen, Willihause- Puzzle zusammenzusetzen.

Willihause“ am Jahresanfang 2008 .

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Der Ortsgemeinderat war der Meinung, dass einem solch geschicht­strächtigen Ereignis in unserer Gemeinde angemessen gedacht werden sollte. Mit einer dreiteiligen Artikelserie und einigen kleineren Aktionen will die Gemeinde an die frühere Siedlung, die Sage von Willgenhausen und die nahe „Altweibereiche“ erinnern. Dorfgeschichtlich interessierte Mit­bürger sind eingeladen sich daran zu beteiligen.

In der Flur befindet sich die Quelle „Siebmachers Born“, die jedoch nur noch spärlich Wasser gibt. In der Stiftsurkunde von Kirchähr (I486) wer­den die Quelle, sowie der in der Nähe liegende „Willgenhäuser Kopf“ (damals „Bremmenfrede“) erwähnt. In der alten Flurkarte von 1867, ist der »Willgenhäuser Kopf“ ebenfalls als „Bremmenfrede“ zu erkennen.

Noch bis 1589 wurde die Flur mehrfach urkundlich erwähnt:

1408 Wilkomszhausen 1420 Wilchenhausen 1454,1490 Wilchenhusen

1465-67, 1471 u. 90 Wylchenhusen 1486 Wychenhuyszen

1486 Welchenhysen (Stiftsurkunde von Kirchähr)

1489 Weilchenhusen 1491 Wilgenhusen 1521 Wilkomshausen

1454 hatte die Abtei Arnstein hier Leibeigene.

Wahrscheinlich um 1500 erlosch die Siedlung. Man sagt auch „Die Sied­lung wurde wüst“ (daher „Wüstung“). In den dreißiger Jahren wurden die letzten Mauerreste bei Flurarbeiten beseitigt. Man vermutet, dass die „Alt­weibereiche“ der frühere Mittelpunkt des Ortes war.

Uli Schmidt, Ortsbürgermeister

MGV “Cacilia” Horbach e.V.

Chorprobe am Freitag 11. Januar

Unsere erste Chorprobe im neuen Jahr beginnt für alle Stimmen am Frei­tag 11. Januar um 19.30 Uhr. Wir bitten um Vollzähligkeit.

Unsere Termine 2008:

Sa. 2. Feb. Themenball im BFZ

So. 18. Mai Volksliedenwettbewerb Kern’scher Männerchor,

Bad-Soden Salmünster

So. 8. Juni Teilnahme am Chorwettbewerb Hofolpe

Mo. 18. Aug. Kirmesfrühschoppenkonzert im Vereinslokal Sa. 20. Sep. Teilnahme am Konzert MGV Becheln

Hübingen

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20 dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.06439/901784

Telefax Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister. 06439/901807

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:

OG.Huebingen@freenet.de

Internet: www.huebingen.de

Telefon Buchfinkenlandhalle:.06439/6128

Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle/Vermietung

(Herr Ralf Müller, Hauptstraße 24):.06439/9299888

Telefon Vermietung Grillhütte

(Herr Franz-Josef Weidenfeiler, Welschneudorfer Straße 1):06439/7425

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973

- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersat­zung der Ortsgemeinde Hübingen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die