1 4/200? I Wochenblatt VG Montabaur
23
Nr. 14/2007
■■25,-« •38,—^ -51,-«
Q emein.
100 ,- €
IS Haus-
Aufträge j i Meckel
04.200? ng, 2im- der Ker- und von Uhr und ') öffent-
lombom
rmeister
schritten lommen in gültig
Geneli-,
Satzung
rde den ahrens- ig unter den soll,
so kann i Verlet- einland' 3).
of
■ Benut- :h sein, meste- <
-meisten
nitiative |
neinde-
•, die all ielleiclt^ <am ein ‘
ar 2006 "■
f-m-JL\
Schonen wir die Umwelt und scheuen Sie sich auch nicht, Wahrnehmungen über wilde Ablagerungen zu melden.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Kath. öffentliche Bücherei
Die Kath. öffentliche Bücherei in Nomborn ist für Sie und Euch geöffnet:
donnerstags.von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Die Ausleihe ist für drei Wochen kostenlos.
Kindergottesdienst am Ostermontag
Am Ostermontag den 09.04.2007 findet um 10.30 Uhr ein Kindergottesdienst im Jugendheim statt. Hierzu laden wir alle Kinder herzlich ein. Ebenfalls singen wir auch noch einige Osterlieder.
Anschließend könnt Ihr Euch auf die Ostereiersuche freuen.
Einladung zur ersten Kirmessitzung 2007
Ostersonntag, den 8. April 2007 ist es wieder soweit, die Kirmesburschen sagen „Hallo“ und treffen sich zur traditionellen 1. Kirmessitzung. Wir freuen uns in diesem Jahr wieder viel Nachwuchs begrüßen zu können. Jeden männlichen Jugendlichen der an Kirmes mindestens 16 Jahre alt ist, heißen wir gerne Willkommen.
Wirtreffen uns um 14:00 Uhr im Sportlerheim Nomborn. Die Altkirmesburschen ziehen bitte die Hemden von 2006 an, unsere neuen Mitglieder bitten wir in weißen T-Shirts zu kommen. Auch in diesem Jahr steht der Beitrag bei 55€ für Polo und Hemd, welcher direkt an der Sitzung zu entrichten ist. Solltet ihr im Vorfeld schon Fragen haben, könnt ihr jeden aktuellen Kirmesburschen ansprechen. Sollte jemand an dem Termin nicht da sein, bitten wir um entsprechende Info.
ELBERTGEMEINDEN
Niederelbert
l P „ r ,!™ StUnden d6S OrtSbÜrger l ei 1 8 t 00 r Uhr bis 20.00 Uhr
E-Mail: gemeinde@ niederelbert.de Internet: www.niedereibert.de
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595
Fax: . 02608/9449805
E-Mail: gemeinde@oberelbert.de
Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Kleingarten Festerling“ der Ortsgemeinde Oberelbert;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 8.3.2007 den Bebauungsplan „Kleingarten Festerling“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Kleingartengebiet östlich des Baugebietes „Festerling“ gemäß nachstehend abgedrucktem Lageplan.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00-12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00-12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
_ qLm
berelb
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr.
1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, § 215 Abs. 1 BauGB.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver-

