Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 13/2007
wiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.
Der Vollmachtgeber hat auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde seine Unterschrift durch die Ortsgemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Für die Durchführung der Flurbereinigung genügt die amtliche Beglaubigung, die gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei ist.
Die Inhaber von Rechten an Grundstücken erhalten einen Auszug mit dem belasteten Grundbesitz. Für das Recht haftet das im Auszug näher bezeichnete Grundstück. Die bisher haftenden Grundstücke können Sie anhand der angegebenen Grundbuchstelle und Grundbuchabteilung aus Ihren Unterlagen feststellen. Bausparnummern, Darlehensvertragsnummern oder sonstige Aktenzeichen sind hier nicht bekannt. Anfragen dieser Art können daher nicht beantwortet werden.
IV. Besitzübergang
Der Übergang des Besitzes und der Nutzung an den von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestimmungen vom 20.11.2003, jedoch bezogen auf das Jahr 2007.
Der Leiter des DLR
i.A. Theodor Burkard, Vermessungsrat
Frauengemeinschaft Oberelbert - Welschneudorf
Wir laden ganz herzlich zu unserem nächsten Treffen am Montaq 02 . 04 . 2007 , um 15.00 Uhr in die Laurentiusstuben in der Stelzenbachhalle ein.
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Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags. von 17 - 00 Uhr bis 19-00 Uhr
Gemeindeverwaltung . Tel - und Fax 02608/204
In dringenden Fällen.Tel. 02608/944230
.Fax 02608/944289
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Tel. 02608/202
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.Tel. 06439/7710
Öffnungszeiten der KÖB - Katholisch öffentliche Bücherei
dienstags. von 17.00 bis 19.00 Uhr
Nachruf!
Die Ortsgemeinde Oberelbert trauert um
Herrn Josef Balmert
der in der vergangenen Woche aus seinem irdischen — — Leben abberufen wurde.
Herr Balmert war in der Zeit von 1964 - 1969 und von 1987 - 1989 Mitglied im Ortsgemeinderat Oberelbert und hat sich für das Wohl der Allgemeinheit engagiert.
Die Ortsgemeinde Oberelbert wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner gesamten Familie.
Im Namen der Ortsgemeinde:
Karl Jung,
Ortsbürgermeister
Verkauf gemeindeeigener Bauplätze
Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens wird in Kürze mit der Erschließung der Bauplätze im Neubaugebiet „Erweiterung - Im Flürchen“ begonnen. Nach jetzigem Stand kann man davon ausgehen, dass bis August dieses Jahres die Erschließungsarbeiten mit Verlegung von Kanalund Wasserleitung und Erstellung einer Baustraße abgeschlossen sein werden und dass in der 2. Jahreshälfte mit der Bebauung der ersten Grundstücke begonnen werden kann. Im Erweiterungsgebiet werden insgesamt 20 Bauplätze neu erschlossen, von denen 9 im Besitz der Ortsgemeinde sein werden. Die Ortsgemeinde beabsichtigt in diesem Jahr evtl. 2 Bauplätze zu verkaufen. Für den Kauf eines gemeindeeigenen Grundstückes können sich Interessenten bis zum 15.4.07 schriftlich bei der Ortsgemeinde bewerben. Weiter Informationen können Interessierte bei Ortsbürgermeister Karl Jung (Tel. 02608/1499 oder gemeinde@oberelbert.de ) oder beim zuständigen Mitarbeiterder Verbandsgemeinde Herrn Stefan Heibel (Tel. 02602/126-196 oder sheibel@montabaur.de ) erfragen.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Welschneudorf für das Jahr 2007
vom 22.03.2007
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.03.2007 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.771.000,—€
in der Ausgabe auf.771.000,—€
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.179.000,—€
in der Ausgabe auf.179.000,—€
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—€
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.—,— €
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.25,—€
für den zweiten Hund.38,—€
für jeden weiteren Hund.51,—€
4. Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, nach der Landesverordnung über die Haltung gefährlicher Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für jeden Hund.500,— €
II. Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 2007 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 19.03.2007 . i.A. Meckel
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.04.2007 -13.04.2007 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Welschneudorf, 22.03.2007 (S) Schmidt Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf Ortsbürqermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

