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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 13/2007

wiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.

Der Vollmachtgeber hat auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde sei­ne Unterschrift durch die Ortsgemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Für die Durch­führung der Flurbereinigung genügt die amtliche Beglaubigung, die gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei ist.

Die Inhaber von Rechten an Grundstücken erhalten einen Auszug mit dem belasteten Grundbesitz. Für das Recht haftet das im Auszug näher bezeichnete Grundstück. Die bisher haftenden Grundstücke können Sie anhand der angegebenen Grundbuchstelle und Grundbuchabteilung aus Ihren Unterlagen feststellen. Bausparnummern, Darlehensvertragsnum­mern oder sonstige Aktenzeichen sind hier nicht bekannt. Anfragen die­ser Art können daher nicht beantwortet werden.

IV. Besitzübergang

Der Übergang des Besitzes und der Nutzung an den von diesem Nach­trag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestim­mungen vom 20.11.2003, jedoch bezogen auf das Jahr 2007.

Der Leiter des DLR

i.A. Theodor Burkard, Vermessungsrat

Frauengemeinschaft Oberelbert - Welschneudorf

Wir laden ganz herzlich zu unserem nächsten Treffen am Montaq 02 . 04 . 2007 , um 15.00 Uhr in die Laurentiusstuben in der Stelzenbach­halle ein.

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Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags. von 17 - 00 Uhr bis 19-00 Uhr

Gemeindeverwaltung . Tel - und Fax 02608/204

In dringenden Fällen.Tel. 02608/944230

.Fax 02608/944289

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Tel. 02608/202

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.Tel. 06439/7710

Öffnungszeiten der KÖB - Katholisch öffentliche Bücherei

dienstags. von 17.00 bis 19.00 Uhr

Nachruf!

Die Ortsgemeinde Oberelbert trauert um

Herrn Josef Balmert

der in der vergangenen Woche aus seinem irdischen — — Leben abberufen wurde.

Herr Balmert war in der Zeit von 1964 - 1969 und von 1987 - 1989 Mitglied im Ortsgemeinderat Oberelbert und hat sich für das Wohl der Allgemeinheit engagiert.

Die Ortsgemeinde Oberelbert wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner gesamten Familie.

Im Namen der Ortsgemeinde:

Karl Jung,

Ortsbürgermeister

Verkauf gemeindeeigener Bauplätze

Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens wird in Kürze mit der Erschließung der Bauplätze im Neubaugebiet „Erweiterung - Im Flürchen“ begonnen. Nach jetzigem Stand kann man davon ausgehen, dass bis August dieses Jahres die Erschließungsarbeiten mit Verlegung von Kanal­und Wasserleitung und Erstellung einer Baustraße abgeschlossen sein werden und dass in der 2. Jahreshälfte mit der Bebauung der ersten Grund­stücke begonnen werden kann. Im Erweiterungsgebiet werden insgesamt 20 Bauplätze neu erschlossen, von denen 9 im Besitz der Ortsgemeinde sein werden. Die Ortsgemeinde beabsichtigt in diesem Jahr evtl. 2 Bau­plätze zu verkaufen. Für den Kauf eines gemeindeeigenen Grundstückes können sich Interessenten bis zum 15.4.07 schriftlich bei der Ortsgemein­de bewerben. Weiter Informationen können Interessierte bei Ortsbürger­meister Karl Jung (Tel. 02608/1499 oder gemeinde@oberelbert.de ) oder beim zuständigen Mitarbeiterder Verbandsgemeinde Herrn Stefan Heibel (Tel. 02602/126-196 oder sheibel@montabaur.de ) erfragen.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde

Welschneudorf für das Jahr 2007

vom 22.03.2007

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 19.03.2007 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.771.000,—€

in der Ausgabe auf.771.000,—€

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.179.000,—€

in der Ausgabe auf.179.000,—€

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—€

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.—,— €

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde­gebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.25,—€

für den zweiten Hund.38,—€

für jeden weiteren Hund.51,—€

4. Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, nach der Landesverord­nung über die Haltung gefährlicher Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für jeden Hund.500,— €

II. Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 2007 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 19.03.2007 . i.A. Meckel

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.04.2007 -13.04.2007 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Welschneudorf, 22.03.2007 (S) Schmidt Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf Ortsbürqermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn