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Wochenblatt

VG Montabaur

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Nr. 13/2007

, die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland­pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Der Ortsgemeinderat hat getagt

Der Ortsgemeinderat Welschneudorf hat in seiner Sitzung vom 13.03.2007 den Haushalt für 2007 beschlossen, ein Ersatzmitglied in den Dorfentwicklungs- und Umweltausschuss gewählt und über einen Antrag des SV Welschneudorf entschieden.

Der Haushalts-Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde, Claus Reusch, gab zunächst einen Überblick über das abgelaufene Haushaltsjahr 2006 Das Jahr 2006 ist positiv zu bewerten. Wir hatten zum Jahresende einen 'Rücklagenstand von 120.000 Euro. Auch sah der Haushalt 2006 eine Neu­verschuldung in Höhe von 62.000 Euro vor, die jedoch nicht eingetreten ist. Das ist eine gute Ausgangslage für 2007!“

Die Gemeinde bleibt weiterhin schuldenfrei.

Der Haushalt 2007 hat ein Gesamtvolumen von 950.000 €. Davon ent­fallen 771.000 € auf den Verwaltungshaushalt und 179.000 € auf den Ver­mögenshaushalt, aus dem die folgenden Investitionen getätigt und finan­

ziert werden:

1. Gemeindeverwaltung - Bauausgaben.3.000,— €

2. Zuweisung für Sanierung des Daches - Feuerwehr.15.000,— €

3. Kindergartengebäude - Bauausgaben.21.000,— €

4. Sportlerheim - Bauausgaben.18.000,— €

5. Dorfplatz - Bauausgaben.31.000,— €

6. Sanierung Grillhütte.1.000,— €

7. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen.1.000,— €

8. Erschließung „Erweiterung Bornwiese / Bornplatz.8.000,— €

9. Erschließung Backhauswiese.14.000,— €

10. Kurfürstenhalle - Bauausgaben.10.000,— €

11. Bauhof - Anschaffungen.5.000,— €

12. Naturpark Nassau - Bauausgaben.1.050,— €

13. Erwerb von Grundstücken.50.000,— €

14. Zuführung an Rücklagen (Planabrundungsbetrag).950,— €

Zur Finanzierung dieser Vorhaben sind nachfolgende Einnahmen als gesichert zu betrachten:

1. Zuweisung des Landes zum Bau des Dorfplatzes.54.368,— €

2. Zuweisungen vom Naturpark Nassau.620,— €

3. Investitionsschlüsselzuweisungen.5.682,— €

4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.42.000,— €

5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.76.330,— €

Nachdem der Ortsgemeinderat aufgrund der soliden Ausgangssituation kaum Diskussionsbedarf über den Haushalt hatte und diesen einstimmig verabschiedete, befasste er sich anschließend mit der Nachfolgelösung eines neuen Mitgliedes für den Dorfentwicklungs- und Umweltausschuss sowie eines stellvertretenden Mitgliedes für den Bauausschuss.

Auf Vorschlag des Ortsbürgermeister Schmidt wählte der Ortsgemeinde­rat das Ratsmitglied Achim Best als neues Mitglied in den Dorfentwick­lungs- und Umweltausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied in den Bauausschuss.

Der SV Welschneudorf steht vor einem Problem: Das Sportlerheim mus­ste wegen baulichen Mängeln geschlossen werden. Nun stellt sich für den Sportverein die Frage, wie der Spielbetrieb aufrechterhalten werden kann. „Vorübergehend wäre dies mit der Errichtung eines „Provisoriums“ mög­lich“, überlegte sich der Sportverein und stellte den Antrag, ein Garten­häuschen für die Mannschaft und einen Bauwagen zum Verkauf aufzu­stellen.

Nach kontroverser Diskussion ist sich der Ortsgemeinderat einig, den Antrag des Sportvereins zu unterstützten und fasst einstimmig den Beschluss, dem Sportverein zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs für 2007 einen Zuschuss in Höhe von 3000 € zu gewähren. Außerdem wird die Ortsgemeinde die erforderlichen Baugenehmigungen beantragen und das Gartenhäuschen ins Eigentum übernehmen.

Information für alle Jugendlichen!

Nutzt die kommenden Osterferien um wieder einmal ein Buch zu lesen

Speziell für Euch wurden neue Bücher in der KöB eingestellt, wie z.B.: Genesis I von Wolfgang Hohlbein, Artemis Fowl von Egoin Colfer, Dra­chenwelt von Salamander Drake oder Herzklopfen auf Rezept von Sabi­ne Both.

Die Ausleihe ist kostenlos. Die Bücherei hat auch in den Osterferien diens­tags con 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.

MGV Eintracht Welschneudorf

Wandertag

Wir erinnern an den Wandertag, der am Samstag, 31.03.07, ab 14.00 Uhr stattfindet. Hierzu sind alle Aktiven, Inaktiven, Gönner und Freunde des Vereins recht herzlich eingeladen.

Wir bieten 3 Möglichkeiten an, ans Ziel zu kommen:

1) „Vollwanderer“ gehen um 14.00 Uhr am Westerwälder Hof los.

2) „Halbwanderer" treffen sich um 15.30 Uhr auf dem Parkplatz, der sich 1500 m vom Hillscheider Stock in Richtung Hillscheid befindet (Mitfahr­möglichkeit besteht).

3) „Nichtwanderer“, die auch den Fahrdienst für die Hinfahrt benötigen, sollten sich um 17.30 Uhr am Westerwälder Hof einfinden (Anmeldung vorher erwünscht).

Für die Rückfahrt wird gesorgt.

GELBACHHÖHEN

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.

Daubach

Kath. öffentliche Bücherei

Bitte beachten Sie unseren Hinweis unter Stahlhofen, da wir Ihnen u.a. eine zusätzliche Öffnungszeit am Montag, 02.04.2007 anbieten möchten.

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) 56410 Montabaur,

21.09.2007

Westerwald-Osteifel Bahnhofstraße 32 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler

Az.: 81845 HA. 10.2

Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes

Der Nachtrag wurde aufgestellt,

a) zur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Flurbereini- gunsplanes,

b) zur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Bestand, sowie zur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsplanes vom Amtsgericht (Grundbuchamt) der Flurbereinigungsbehörde mitge­teilt wurden,

c) zur Vergabe des zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigten Landes,

d) zur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter.

I. Offenlage/Anhörungstermin

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, haben wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546), in der jeweils gültigen Fassung, den Ter- min zur Offenlage und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt.

Die Offenlage und der Anhörungstermin finden am Donnerstag, 19. April 2007 statt.

Der Nachtrag II wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler offen gelegt.

Bei dieser Offenlegung werden die im Nachtrag II festgesetzten Ände­rungen und Ergänzungen des Flurbereinigungsplanes erläutert, Auskünfte erteilt und auf Antrag einzelner Beteiligter werden diese in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen. Die Grenzanzeige ist dabei grundsätz­lich auf die Punkte zu beschränken, die im Bodenordnungsverfahren mit Neuvermessung in die Örtlichkeit übertragen wurden.

Widersprüche hiergegen können während der Offenlegung jedoch noch nicht erhoben werden.

Anschließend findet um 11.00 Uhr, ebenfalls im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten bzw. ergänz­ten Flurbereinigungsplan statt.

Hierzu werden die von diesem Nachtrag Betroffenen - soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - geladen. In diesem Termin wird der Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan allge­mein erläutert. Nach diesen Erläuterungen können sich die Beteiligten, die Widerspruch gegen den Nachtrag erheben wollen, in eine Wider­spruchsliste eintragen.

II. Rechtsbehelfsbelehrung und Einzelverhandlung

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungs­termin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach die­sem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszen­trum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur, erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten

kIoIb

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