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Nr. 13/2007
Wochenblatt VG Montabaur
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595
Fax:.02608/9449805
E-Mail: gemeinde@oberelbert.de
Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603
Urlaub des Ortsbürgermeisters
ln der Zeit vom 30.3. - 5.4. bin ich in Urlaub
Die Vertretung übernimmt in diesem Zeitraum die I. Beig. Maria Labonte (Tel. 525). Die Sprechstunde am Donnerstag, 5.4. fällt aus.
In dringenden Angelegenheiten können Sie sich auch direkt telefonisch an Frau Labonte oder die Verbandsgemeindeverwaltung (Tel. 02602/126- 0) wenden.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Oberelbert für das Jahr 2007
vom 22.03.2007
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 15.03.2007 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.740.000,— €
in der Ausgabe auf.740.000,— €
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.321.000,— €
in der Ausgabe auf.321.000,— €
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—,— €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.—,— €
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.25,— €
für den zweiten Hund...38,— €
für jeden weiteren Hund.51,— €
4. Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für jeden Hund.250,— €
II. Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 2007 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 15.03.2007 i-A. Meckel
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.04.2007 -13.04.2007 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Oberelbert, 22.03.2007 (S) Jun 9
Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) 56410 Montabaur,
21.03.2007
Westerwald-Osteifel Bahnhofstraße 32 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler
Az.: 81845 HA. 10.2
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes
Der Nachtrag wurde aufgestellt,
a) zur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Flurbereini- gunsplanes,
b) zur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Bestand, sowie zur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsplanes vom Amtsgericht (Grundbuchamt) der Flurbereinigungsbehörde mitgeteilt wurden,
c) zur Vergabe des zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigten Landes,
d) zur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter.
I. Offenlage/Anhörungstermin
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, haben wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546), in der jeweils gültigen Fassung, den Termin zur Offenlage und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt.
Die Offenlage und der Anhörungstermin finden am Donnerstag, 19. April 2007 statt.
Der Nachtrag II wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler offen gelegt.
Bei dieser Offenlegung werden die im Nachtrag II festgesetzten Änderungen und Ergänzungen des Flurbereinigungsplanes erläutert, Auskünfte erteilt und auf Antrag einzelner Beteiligter werden diese in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen. Die Grenzanzeige ist dabei grundsätzlich auf die Punkte zu beschränken, die im Bodenordnungsverfahren mit Neuvermessung in die Örtlichkeit übertragen wurden.
Widersprüche hiergegen können während der Offenlegung jedoch noch nicht erhoben werden.
Anschließend findet um 11.00 Uhr, ebenfalls im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan statt.
Hierzu werden die von diesem Nachtrag Betroffenen - soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - geladen. In diesem Termin wird der Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan allgemein erläutert. Nach diesen Erläuterungen können sich die Beteiligten, die Widerspruch gegen den Nachtrag erheben wollen, in eine Widerspruchsliste eintragen.
II. Rechtsbehelfsbelehrung und Einzelverhandlung
Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur, erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim DLR Westerwald-Osteifel eingegangen sein.
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben oder einen erhobenen Widerspruch nicht ausdrücklich aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Mit den in diesem Nachtrag getroffenen Änderungen des Flurbereinigungsplanes werden alle Widersprüche der von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten als erledigt betrachtet, sofern diese nicht im Anhörungstermin (19.04.2007) oder innerhalb der zweiwöchigen Frist ausdrücklich (also bis spätestens 03.05.2007) aufrecht erhalten werden.
III. Hinweise
Alle von diesem Nachtrag Betroffenen erhalten einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan zugestellt. Es wird gebeten, diesen Auszug zu den Terminen mitzubringen. Miteigentümer erhalten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des DLR Westerwald-Osteifel an erster Stelle nachge-

