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Nr. 13/2007

Wochenblatt VG Montabaur

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595

Fax:.02608/9449805

E-Mail: gemeinde@oberelbert.de

Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603

Urlaub des Ortsbürgermeisters

ln der Zeit vom 30.3. - 5.4. bin ich in Urlaub

Die Vertretung übernimmt in diesem Zeitraum die I. Beig. Maria Labonte (Tel. 525). Die Sprechstunde am Donnerstag, 5.4. fällt aus.

In dringenden Angelegenheiten können Sie sich auch direkt telefonisch an Frau Labonte oder die Verbandsgemeindeverwaltung (Tel. 02602/126- 0) wenden.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde

Oberelbert für das Jahr 2007

vom 22.03.2007

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 15.03.2007 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.740.000,— €

in der Ausgabe auf.740.000,— €

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.321.000,— €

in der Ausgabe auf.321.000,— €

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—,— €

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.—,— €

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde­gebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.25,— €

für den zweiten Hund...38,— €

für jeden weiteren Hund.51,— €

4. Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für jeden Hund.250,— €

II. Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haus­haltsjahr 2007 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 15.03.2007 i-A. Meckel

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.04.2007 -13.04.2007 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Oberelbert, 22.03.2007 (S) Jun 9

Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) 56410 Montabaur,

21.03.2007

Westerwald-Osteifel Bahnhofstraße 32 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler

Az.: 81845 HA. 10.2

Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes

Der Nachtrag wurde aufgestellt,

a) zur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Flurbereini- gunsplanes,

b) zur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Bestand, sowie zur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsplanes vom Amtsgericht (Grundbuchamt) der Flurbereinigungsbehörde mitge­teilt wurden,

c) zur Vergabe des zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigten Landes,

d) zur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter.

I. Offenlage/Anhörungstermin

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, haben wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546), in der jeweils gültigen Fassung, den Ter­min zur Offenlage und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt.

Die Offenlage und der Anhörungstermin finden am Donnerstag, 19. April 2007 statt.

Der Nachtrag II wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler offen gelegt.

Bei dieser Offenlegung werden die im Nachtrag II festgesetzten Ände­rungen und Ergänzungen des Flurbereinigungsplanes erläutert, Auskünfte erteilt und auf Antrag einzelner Beteiligter werden diese in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen. Die Grenzanzeige ist dabei grundsätz­lich auf die Punkte zu beschränken, die im Bodenordnungsverfahren mit Neuvermessung in die Örtlichkeit übertragen wurden.

Widersprüche hiergegen können während der Offenlegung jedoch noch nicht erhoben werden.

Anschließend findet um 11.00 Uhr, ebenfalls im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten bzw. ergänz­ten Flurbereinigungsplan statt.

Hierzu werden die von diesem Nachtrag Betroffenen - soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - geladen. In diesem Termin wird der Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan allge­mein erläutert. Nach diesen Erläuterungen können sich die Beteiligten, die Widerspruch gegen den Nachtrag erheben wollen, in eine Wider­spruchsliste eintragen.

II. Rechtsbehelfsbelehrung und Einzelverhandlung

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungs­termin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach die­sem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszen­trum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur, erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim DLR Westerwald-Osteifel eingegangen sein.

Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben oder einen erhobenen Widerspruch nicht ausdrücklich aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Mit den in diesem Nachtrag getroffenen Änderungen des Flurbereini­gungsplanes werden alle Widersprüche der von diesem Nachtrag betrof­fenen Beteiligten als erledigt betrachtet, sofern diese nicht im Anhörungs­termin (19.04.2007) oder innerhalb der zweiwöchigen Frist ausdrücklich (also bis spätestens 03.05.2007) aufrecht erhalten werden.

III. Hinweise

Alle von diesem Nachtrag Betroffenen erhalten einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan zugestellt. Es wird gebe­ten, diesen Auszug zu den Terminen mitzubringen. Miteigentümer erhal­ten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des DLR Westerwald-Osteifel an erster Stelle nachge-