Wochenblatt VG Montabaur
Keine Sprechstunde Sprechstunde.
Am Dienstag, 20.02.2007, (Fastnachtdienstag) ist ke P
ich bitte um Kenntnisnahme ßreise , Msm ermeisle r
Fastnachtszug am Sonntag, den 18.02.:
Der Verein wird mit einer Fußgruppe unter dem Mott , i Tennis" am Zug teilnehmen. Der Aufbau des Handel 0 Sa., den 10.02., bei Margit Schäfer. a 9 8r
Brennholzzuteilung im Forstrevier Eisenbach
EBrennholzkunden Im Bereich ^
den hiermit darauf hingewiesen, das * . ^ 9 . Holzrücken)
rungseinflüsse (= schlechte Bodenverhaln sseJur^da^Holzruc^^
sowie die Auswirkungen des jüngsten Sturmes d
teilung erst nach und nach erfolgen kann. his
Hierdurch bedingt erstreckt sich der Zuteilungszeit’fg™ J^htigung März 2007. Alle Kunden erhalten eme schnftliche Bena h cWg g. sobald ihr Holz abgeholt werden kann. Es bedarf i.d.R. keiner teieron,
scher Rückfragen!
Kloft. Revierförster
Möhnenclub Klatschmohn e.V. Nentershausen
Ablauf Schwerdonnerstag, 15. Februar 2007
9.00 Uhr Treffen aller Möhnen in der Gaststätte Ohly
Von dort wird „geruscht", wie in jedem Jahr für einen guten Zweck, das ist doch klar.
14.00 Uhr Treffen bei Ohly's
Von hier aus geht s noch mal fröhlich und heiter zum Pfarrer. Bürgermeister und Dreigestirn weiter. Anschließend gibt's noch Rippchen für uns all. zur Stärkung für den Möhnenball.
20.11 Uhr Großer Möhnenball in der Freiherr-vom-Stein-Halle
Nachtturnier am Samstag, den 03.03., in der Tennishaii le ist ab 18 Uhr für uns gemietet, d. h. wir beginnen zu Die Auslosung der Spiele erfolgt ab 17.30 Uhr Qlesei ^
Katholische öffentliche Bücherei
Für unsere älteren Leser haben wir schöne Heimatromane eingestellt!
Die Bücherei hat geöffnet:
.dienstags .von 16.00 bis 17.30 Uhr
1 samstags .von 17.30 bis 18.30 Uhr
Ist es Ihnen nicht möglich selbst in die Bücherei zu kommen, bringen wir Ihnen die Bücher gerne nach Hause.
Die Ausleihe ist 3 Wochen kostenlos!
Wir freuen uns auf neue Leser!
TSC Nentershausen
Termine:
Fr. 02.02. Rheingoldhalle Mainz, Prinzengarde Mainz -
Gardesitzung mit Empfang So. 04.02. Heiligenroth , Rasselbande
Sa. 10.02. Güls, Polch
So. 11.02. DVG Turnier
Do. 15.02. Möhnenball
So. 18.02. großer Fastnachtszug in Nentershausen
Di. 20.02 Kinderfasching
Übertragung der HR Sitzung : Sa. 10.02., Sa. 17.02., So 18.02.
So. 04.03. Kindertanzspektakel
( Bitte um Mithilfe beim Aufbau am Samstag, 03.03.)
sowie zwei weitere Kindertanzspektakel für die Nachwuchsgruppen des
TSC Nentershausen im März in Bannberscheid sowie Herschbach
Generalversammlung: Fr. 30.03. 2007 20.00 h -Satzungsänderung -
Nähere Info folgt
Kirmes Freunde Nentershausen e.V.
Wie schon bereits vor geraumer Zeit angekündigt beteiligt sich unser Verein in diesem Jahr am großen Fastnachtsumzug am 18.02.2007.
Die Vorbereitungen hierfür sind nun weitestgehend abgeschlossen und auch unser Wikingerschiff ist fast vollständig seetauglich.
Daher möchten wir alle die an unserer Zugnummer teilnehmen möchten für den 10.02.2007 um 15:00 Uhr zur “Schiffswerft” (Scheune von Reiner Weimar, gegenüber Eingang Edeka-Markt) einladen um die Einzelheiten der Zugteilnahme zu besprechen.
Über Euer zahlreiches Erscheinen - natürlich auch das unserer neuen Kirmesburschen - würden wir uns sehr freuen.
PS. Die Mitglieder die sich bereits für ein Kostüm vorgemerkt haben können dieses dann auch entgegennehmen.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
fiE aj“e!ner Besprechung^ ^ ’** ^ 09 02 2007 ■ um 19 00
Tennisclub ‘87 Nentershausen e.V.
Die diesjährige Generalversammlung findet am 22 03 um 20 Uhr in der alten Wirtschaft bei Ohly,'s statt. Es stehen Neuwahlen an ’
bz^^^o^OOT/Ponft^ahnJct^ 6 ^, 6 ‘Kirmes 2008"
dzw. uisco 2007/2008 abgestimmt werden. Der Tennisverein bittet um zahlreiche Teilnahme seiner Mitglieder. "^verein Dittet um
Niedererbath
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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von
donnerstags.von 1800bk?3
Gemeindeverwaltung.
Ortsbürgermeister..-
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56412
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1. Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach
zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 26.01.2007 Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat am 23.06.2006aifr § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fa£ 31.1.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs 2uwif des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 3.4.1983 (GVBI. S.'69te Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht» 1 §1
Die Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach über das Fr» Bestattungswesen vom 27.11.1987 wird (als 1. Änderung)wie!/ dert:
1. § 11 Ruhezeit
1.1 § 11 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
“Die Ruhezeit bis zur Wiederbelegung einer Grabstätte beträgt
- für Leichen 30 Jahre und
- für Aschen (Urnen) 20 Jahre”.
1.2 § 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
“(2) Bestattungen von Aschen in belegte Erdgrabstätten sinds wenn unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestruhezeit fürUra Stätten die Ruhezeit der belegten Erdgrabstätte nach Abs, ' schritten wird".
2. § 15 Reihengrabstätten für Erdbestattungen § 15 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
“(3) Urnen dürfen unter den Voraussetzungen des § 11 Abs.2» ten Reihengrabstätten für Erdbestattungen beigesetzt werdeai sich um Angehörige nach § 16 Abs. 4 Buchst, a) bis e) handelf 3.16 Wahlgrabstätten für Erdbestattungen
3.1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
“Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Ni recht für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) verliehenwirf
3.2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
“(2) Wahlgrabstätten werden als zweistellige Grabstätten vergeis Wahlgrabstätte kann nur erworben werden, wenn beim Erweit*
Stätte der Verstorbene das 60. Lebensjahr vollendet hat".
3.3 Die Absätze 3 und 4 entfallen;
3.4 Abs. 5 wird Abs. 3 und erhält folgende Fassung:
“(3) Urnen dürfen in belegten und unbelegten WahlgrabstätteM 'beigese Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 beigesetzt werden, wenn bi H/Gebi Angehörige nach Abs. 4 handelt. In jede einzelne Wahlgrab# nicht mehr als 2 Urnen aufgenommen werden".
3.5 Abs. 6 wird Abs. 4.
3.6 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:
“Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll derEnw men, wer außer ihm in dem Grab bestattet werden soll.
3.7 Buchstabe f) wird ersatzlos gestrichen.
3.8 Abs. 7 wird Abs. 5.
3.9 In Abs. 5 Satz 1 wird “Abs. 7” In “Abs. 5” geändert.
3.10 Abs. 8 wird Abs. 6.
4. § 17 Urnengrabstätten
Abs. 3 erhält folgende Fassung: ..
“(3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, ^ rclie .? u ( . f zungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszen einer Urnenwahlgrabstätte dürfen zwei Urnen beigese
5. § 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
Folgender Abs. 5 wird neu angefügt: ..
“(5) Zur Sicherstellung der Verwesungsbedingungen is :
der Grabstätten mit Grabplatten zu maximal einen ?.f; ia 0 einschließlich Grabumrandung und Grabmal zulas !)■ (
Stätten dürfen auf der Gesamtgrabfläche mit Abae v werden".
§ 2 - Inkrafttreten . j(l K[tl
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlicnu 9 Niedererbach, 26.01.2007 (S.) Berthold Ortseim
2. Sa
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Der O 14.12.! (GemC 7 und l S. 175) S.«202) fgemaci §1
Die'Sa Gebühi (als 2.. § 4 - Hi I. Best: 1. Erdt 1.1 In F 1.1.1V derjEin
1.1.2 V einschl.
1.2 InV
1.2.1 Ei derjNut
1.2.2 Z\ 1 . 2 . 2.1
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1.3 Urn
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