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Nr. 06/2007
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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Setzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
'56412 Heilberscheid, 29.01.2007 (S.) Axel Braun, Ortsbürgermeister
2 .(Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid
z ür Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 29.01.2007
Der Ortsgemeinderat von Heilberscheid hat in seiner Sitzung am 06 12.2006 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (SemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBL S. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI S. 202) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt «macht wird:
§ i
DielSatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.12.2001 wird (als 2. Änderung) wie folgt geändert:
§4 erhält folgende Fassung:
§4-Höhe der Gebühren I. Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1 In Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (einschl.
Einebnungskosten nach Ablauf der Ruhezeit).258 EUR
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres (einschl
Einebnungskosten nach Ablauf der Ruhezeit).560 EUR
1.1.3 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres (einschl.
Einebnungskosten ohne Erdmitnahme).476 EUR
1.2 In Wahlgrabstätten
1.2.1 Erstbelegung (einschl. Einebnungskosten nach Ablauf
der Nutzungszeit und Erdmitnahme).630 EUR
Erstbelegung (einschl. Einebnungskosten nach Ablauf
der Nutzungszeit ohne Erdmitnahme). 546 EUR
1.2.2 Zweitbelegung (Maschineneinsatz)
mit Erdmitnahme. 450 EUR
12.2.2 Zweitbelegung (Maschineneinsatz)
ohne Erdmitnahme. 366 EUR
Zweitbelegung (Handschachtung)
mit Erdmitnahme. 6 g 5 EUR
ohne Erdmitnahme. 1
Urnenbeisetzungen
In Reihen- oder Wahlgrabstätten im Urnenfeld (einschl.
Einebnungskosten nach Ablauf der Nutzungszeit).160 EUR
In Reihen- oder Wahlgrabstätten,
in denen bereits Erdbestattete ruhen.105 tu
Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits "
henden Grabstätten beigesetzt werden.••••! V 5 T UH _
Soweit für Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen Mehrkosten entstehen, sind diese der Ortsgemeinde zu erstatten Gebühren für Ausgrabungen und Wi e derbeisetzunge n Ausbettung von Leichen .
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind. Ausbettung von Urnen |R
Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.105 tun
Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben. Nutzunasaebühren - Rechte an Grabstätten Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
und anmeldepflichtigen Totgeburten. 55 tUH
für Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.
als Umen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.. 75 tu
als Umen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne... *5 BUH
Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
für jede Einzel-Wahlgrabstätte 1R
und jede weitere Wahlgrabstätte. 330
als Umen-Erdgrabstätte .
! n Urnen-Grabfeldern je Grabstelle. R . 1R
ln bereits belegten Grabstätten für jede Urne. 33 b
2 .
2.1
3.
1.1
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
IV. Sonstige Gebühren
1. Einsegnungshalle
1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung
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der Leichen in Aufbewahrungsräumen.55 EUR
1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle
1.2.1 bis zu drei Tagen.35 EUR
1.2.2 Für jeden weiteren angefangenen Tag.15 EUR
§ 5 - Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Heilberscheid, 29.01.2007 (S.) Axel Braun, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Heilberscheid, 29.01.2007 (S.) Axel Braun, Ortsbürgermeister
Brennholzzuteilung im Forstrevier Eisenbach für 2007
Die Brennholzkunden im Bereich des Forstreviers Eisenbach werden hiermit darauf hingewiesen, dass - bedingt durch die Witterungseinflüsse (= schlechte Bodenverhältnisse für das Holzrücken) sowie die Auswirkungen des jüngsten Sturmes - die Brennholzzuteilung erst nach und nach erfolgen kann.
Hierdurch bedingt erstreckt sich der Zuteilungszeitraum von Januar bis März 2007. Alle Kunden erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, sobald ihr Holz abgeholt werden kann.
Es bedarf i.d.R. keiner telefonischer Rückfragen!
Kloft, Revierförster
Vereinsring Heilberscheid
Bunter Abend
Alle Mitwirkenden am Bunten Abend treffen sich am Mittwoch, 14.02.2007, um 19.30 Uhr zur Generalprobe im Dorfgemeinschaftshaus.
Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid
Erste Hilfe Lehrgang
In der Zeit vom 23.02. bis 03.03.2007 bietet die Freiwillige Feuerwehr einen Erste Hilfe Lehrgang an. Dieser wird vom DRK Westerwald im Dorfgemeinschaftshaus Heilberscheid durchgeführt. Die Kosten für den Lehrgang belaufen sich auf 36,— EUR, aktive Feuerwehrmitglieder sind gebührenfrei. Beginn des Lehrgangs ist Freitag, 23.02.2007, 19.00 Uhr. Dieser Lehrgang ist für alle Führerscheinklassen zugelassen. Wir bitten um Anmeldung hierzu beim Wehrführer Manfred Weimer, Tel. 8228, bis spätestens 15.02.2007.
“Alte Herren Heilberscheid”
Jahreshauptversammlung
Am Freitag, 02.03.07, um 19.30 Uhr findet in der Gaststätte Dorfschänke in Heilberscheid die Jahreshauptversammlung der Alten Herren statt. Da Neuwahlen anstehen, werden alle Mitglieder gebeten, an der Versammlung teilzunehmen.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
im Bürgerhaus, Eppenroder Straße 18 (Eingang Waldstraße)
Tel.:.06485/223
Fax:. 06485/183305
E-Mail. ognentershausen@freenet.de

