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Wochenblatt VG Montabaur

mitgenommen wurden. Also, die Bank h . wur 2 e rn r Jaenommen. S ° ndem &n zelteile scheinbar gezielt abgeschraubt und 9 Sitzbank

Wer kann mir Hinweise auf eine Person geben, die sich an der Sitzban

zu schaffen machte?

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Brennholzzuteilung im Forstrevier Eisenbach

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Hierdurch bedingt, erstreckt sich der Zuteilungszeitraum vor. Januar b* März 2007. Alle Kunden erhalten eine schriftliche Benachrichtg g. sobald ihr Holz abgeholt werden kann.

Es bedarf i.d.R. keiner telefonischen Rückfragen.

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Schützenverein Punkt 12 e.V. Kleinholbach

Jahreshauptversammlung 2007

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 10.03.2007 um 20.00 Uhr im Schützenhaus statt. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich ein­geladen.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung durch den 1. Vor­sitzenden; 2. Totenehrung: 3. Bericht des Schriftführers. 4. Bericht des Schießmeisters; 5. Bericht des Jugendwartes; 6. Bericht des Kassierers; 7. Bericht der Kassenprüfer; 8. Entlastung des Vorstandes; 9. Verschie­denes.

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. Telefon: 06485/222

Glühwein in der Brunnenstraße

am 18.12.2006

Den Bewohnern der Brunnenstraße für die geleistete Arbeit und den Besu­chern des Glühweinnachmittages für ihren Besuch und ihre großzügigen Spenden, ein herzliches Dankeschön.

Den Erlös von 600,— € haben die Bewohner der Brunnenstraße an den Kinderhospiz “Bärenherz” in Wiesbaden gespendet. Der Kinderhospiz begleitet unheilbar schwerstkranke Kinder und deren Familien.

Brennholzzuteilung im Forstrevier Eisenbach für 2007

Die Brennholzkunden im Bereich des Forstreviers Eisenbach werden hier­mit darauf hingewiesen, dass - bedingt durch die Witterungseinflüsse (= schlechte Bodenverhältnisse für das Holzrücken) sowie die Auswirkun­gen des jüngsten Sturmes - die Brennholzzuteilung erst nach und nach erfolgen kann.

Hierdurch bedingt erstreckt sich der Zuteilungszeitraum von Januar bis März 2007. Alle Kunden erhalten eine schriftliche Benachrichtigung sobald ihr Holz abgeholt werden kann.

Es bedarf i.d.R. keiner telefonischen Rückfragen!

Kloft, Revierförster

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags von 19.00 bis 20.00 Uhr

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Kappensitzung 2007

Auf geht's zur Kappensitzung am Samstag, 10 02?nnv Großholbach. Einlass ist ab 19:00 Uhr, Beginn ist um an ter-Eilts-Grätsch-Club lädt ein zu ein paar vergnüglichen'e ^ tenreden. Sketchen und Tanz. Eintrittskarten sindnr**'

kasse erhältlich. ° nocha "fe,

Aufbau für alle DEGC 'ler: Freitag, 09.02.2007 ab 17 oniih besteht für alle Aktiven die Möglichkeit zur Generalprobe"

Heilberscheii

Gemeindeverwaltung

Sprechstunde von Ortsbürgermeister Axel Braun: montags von 18.00 bis 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 2

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2 . S«

zur Äi vom 2 Der C 06.12. (Gem( 7und S. 175 S.202 gemac §1

Die Sc Gebüh

Tel. 06485/4455, Fax: 06485/1830523 E-Mail: gemeinde.heilberscheid@t-online.de Internet: www.heilberscheid.de Privatanschrift: Lärchenstraße 5 Tel. 06485/8696

Vermietung Bürgerhaus über: Ortsbürgermeister Vermietung Grillhütte über: Ortsbürgermeister

(als 2.

§4ert §4-H I.

1 .

1.1

1 . 1.1

2. Satzung

der Ortsgemeinde Heilberscheid

zur Änderung der Satzung über das Friedhofs-und

Bestattungswesen

vom 29.01.2007

1 . 1.2

1.1.3

1.2

1 . 2.1

Der Ortsgemeinderat von Heilberscheid hat am 06.12.20(M § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fass 31.1.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2udi des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 3.4.1983 (GVBI. S. 69)df Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemachtw: §1

Die Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid über das Friei: Bestattungswesen vom 17.2.1987 wird (als 2. Änderung) wiefe dert:

1 . 2.2

1Ä2.2

s*

1.2.2.3

1.2.2.4

§ 16, Wahlgrabstätten für Erdbestattungen 13

1. § 16 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: j 31

“Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antrag einS: recht für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehenwf

2. § 16 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

“Wahlgrabstätten werden als zweistellige Grabstätten (DoppfJ 1.4 geben. Eine Doppelgrabstätte kann nur erworben werden,*? 1,4.1 Erwerb der Grabstätte der Verstorbene das 60. Lebensjahre?

Bei Eheleuten können auf Wunsch des überlebenden Ehepas nahmen zugelassen werden."

3. §16 Abs. 3 entfällt. 1,5

4. Die Reihenfolge des § 16 Absätze 4 bis 9 ändert sich ^

- Abs. 4 wird Abs. 3, ^

- Abs. 5 wird Abs. 4

- Abs. 6 wird Abs. 5

- Abs. 7 wird Abs. 6

- Abs. 8 wird Abs. 7

- Abs. 9 wird Abs. 8 ,

5. Aufgrund der Änderung in der Reihenfolge der Abs ergeben sich folgende Anpassungen: .

In § 15 Abs. 3 Satz 1 wird „§ 16 Abs. 7“ geändert in .§16»' in § 16 Abs. 6 Satz 1 wird „Abs. 7 “geändert in „Abs. 6, in § 16 Abs. 8 wird „Abs. 7“ geändert in „Abs. 6“, in § 16 Abs. 9 wird „Abs. 4“ geändert in „Abs. 3“, in § 17 Abs. 1 Buchstabe b) wird „§ 16 Abs. 6“

§ 2 - Inkrafttreten . „ j

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung^ Heilberscheid, 29.01.2007 (S.) Axel Braun,

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153),

Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf W" . Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- odejj ^ dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes z sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

2 .

2.1

3.

1.1

1.2

1.3

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