(jfienblatt
VG Montabaur
Nr. 06/2007
1
1 Abend (3 Zeitstunden) Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen Rainer Pappen
7,50 € (zuzüglich Lebensmittelkosten)
imevalistiscij, in der
ren. Musita!^ mten Kapel
> die
sht's um I5.il;,
fastnachtin* nnt
Dauer:
Ort:
lit den Dort- ri Mireilleiiii lind wieder at SroßenHüfcj arrenschard- ifinkenlaulik aus
cht alles verbal IFredimföj
inger jVrt|
Dauer:
Ort:
Leitung:
G§JÜhren:
i7 85 Osterbrunch
‘ ‘ |i e b e j denen es für ein Frühstück zu spät und für ein Mittagessen FU fri h ist Machen Sie doch mal was Extravagantes und laden Sie zum ■gerbrunch ein. Sie bekommen Tipps und Ideen für kleine herzhafte und
fmir? 362131113 * 60 Samstag, 24. März 2007, 10.00 Uhr Ter 1 Vormittag (3 Zeitstunden)
Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen
(Leitung: R ainer Pa PP ert
Gebühren: 7,50 € (zuzüglich Lebensmittelkosten)
Leider keine Plätze mehr frei!
51 81 Windows XP kennenlernen:
Einstellungen und Arbeiten mit dem Betriebssystem, Zubehörprogramme Multimedia-Anwendungen
Be g inn Montag, 26. Februar 2007,18.00 Uhr
Dauer: 5 Abende
Q rt . Freiherr-vom-Stein Schule, Nentershausen
Leitung: Michael Gilles
HBbühren: 25,-€
5.1.82 Bilder, Musik und Film am PC
B ’ fzfiime aus Bildern erstellen und vertonen, Musikdateien erstellen und handeln, Bildbearbeitung
ißeginn: Montag, 26. Februar 2007, 19.40 Uhr
Dauer: 5 Abende
Ort; Freiherr-vom-Stein Schule, Nentershausen
(Leitung: Michael Gilles
■Gebühren: 25,-€
fNähere Informationen und Anmeldung unter 02602/126-321! Beachten ? Sie)iuch unser Kursangebot in Montabaur! (Siehe Veröffentlichung unter ‘“'"lachsenenbildung)
trsmdrn sehen ms
Girod
gutem Kuß
rechstunden des Ortsbürgermeisters
mo|ags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
doijprstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
peindeverwaltung.Tel. 06485/4696
~ ürgermeister.Tel. 06485/793
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde
Die jachste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Girod fin- detam Dienstag, 13. Februar 2007, um 19.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
(esordnung [entliehe Sitzung
i Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Girod 2007 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und den verbandsangehörigen Gemeinden Beratung und Beschlussfassung über einen Straßennamen für die Straße im Baugebiet „In der Bornwiese“
Mitteilungen und Anfragen !!■ Nichtöffentliche Sitzung !■ (Grundstücksangelegenheit Mitteilungen und Anfragen entershaus? öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz-
r
n-Stein-ScW
ir Küche e* :epten Gmiä Pürieren ves denen mare d ohne Fefl eiten sowieS
10 Uhr
telkosten)
3.
5.
>'ch fingeladen.
56412 Girod, 9. Februar 2007
Fend, Ortsbürgermeister
) Uhr
2-Satzung der Ortsgemeinde Girod
wirlhne^ der Friedhofsgebührensatzung
vom An-Q er j,. 1 007
meinen"- aru *f^ s 9 em e |n derat von Girod hat in seiner Sitzung am 12.12.2006 auf- es § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der JSSS 70 " 131 01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2,7 und 8 des Kom- i oeänri^ abe u 9esetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt lgendP 8 a ? UrCh Alt 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die fol- § ^ 'zung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
^° Ste ^ ■ für da^F^u 6 * Grtsgemeinde Girod über die Erhebung von Gebühren
5BS ,,^‘temn 9 )ÄSS ,tl ' n9SWeSen Wm 24 ' 1a2001 Wi,d (alS 2 '
Erhält folgende Fassung:
§ 4 - Höhe der Gebühren I. Bestattungsgebühren 1 ■ Erdbeisetzungen
1-1 In Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
(einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit).258,— EUR
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung 5. Lebensjahr
(einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit und Erdmitnahme).560,— EUR
1.2 In Wahlgrabstätten
1.2.1 Zweitbelegung Maschineneinsatz
(einschl. Erdmitnahme).450,— EUR
1.2.2 Zweitbelegung Handschachtung
(einschl. Erdmitnahme).695,— EUR
1.3 Urnenbeisetzungen
1.3.1 Im Reihen- oder -wahlgrab im Urnenfeld
(einschl. Kosten der Einebnung).160,— EUR
1.3.2 Im Reihen- oder -wahlgrabgrab, in denen
bereits Erdbestattete ruhen.105,— EUR
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen
Vorschriften kein besonderes Grab erforderlich ist
oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden.105,— EUR
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch ein gewerbliches Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.54,— EUR
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
und anmeldepflichtigen Totgeburten.55,20 EUR
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.276,00 EUR
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldem.... 91,20 EUR
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne.30,00 EUR
2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
2.1 Für ein Urnendoppelgrab im Urnengrabfeld ....268,80 EUR 2.1.2 in bereits belegten Grabstätten für jede Urne.... 45,60 EUR
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
IV. Sonstige Gebühren 1. Einsegnungshalle
1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung der Leichen in
Aufbewahrungsräumen.75,60 EUR
1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle
1.2.1 bis zu drei Tagen.61,20 EUR
1.2.2 Für jeden weiteren angefangenen Tag.18,— EUR
§ 5 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
(S) Girod, 26.01.2007 Karl-Heinz Fend, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
, 56412 Girod, 26.01.2007 (S.) Karl-Heinz Fend, Ortsbürgermeister
Teilabbau einer Sitzbank
Im letzten Jahr hat eine Privatperson eine Sitzbank am „Grünen Weg“ aufgestellt. Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Sitzplanken abgeschraubt und

