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Wochenblatt

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Nr. 06/2007

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ßEunaen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften P". Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen •nri aelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Jffstande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

fff die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ' ' minuna die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzunq

vedetzt worden sind, oder

9 vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- L ' standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung Reitend machen.

56412 Niedererbach, 19.01.2007 (S.) Berthold Ortseifen,

Ortsbürgermeister

2 «atzung der Ortsgemeinde Niedererbach

zür^nderung der Friedhofsgebührensatzung vom 26.01.2007

DerlOrtsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Sitzung am 14 . 12.2006 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S/202)’die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt Jjgfpacht wird:

§ 1 j

DielSatzung der Ortsgemeinde Niedererbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 26.11.2001 wird (als 2. Änderung) wie folgt geändert:

§ 4 - Höhe der Gebühren l.flfestattungsgebühren

1. fjrdbeisetzungen

1.1 In Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschl. Kosten

der Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit.258 EUR

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit .476 EUR

1.2 In Wahlgrabstätten

1.2.1 Erstbelegung einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf

der Nutzungszeit.546 EUR

1.2.2 Zweitbelegung

1.2.2.1 bei Maschineneinsatz.366 EUR

1.2.2.2 bei Handschachtung.611 EUR

1.3 Urnenbeisetzungen

1.3.1 In Reihen- oder Wahlgrabstätten je Grabstelle

einschl. Einebnung nach Ablauf der Ruhe-/Nutzungszeit .160 EUR

1.3.2 In Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete

ruhen .105 EUR

Mj^rdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

I. 4.1 [Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein

ffijgsonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beug<undungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten ■jesetzt werden .105 EUR

II. ljebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen Ifflisbettung von Leichen

Das^usgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unter­nehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

2. ffiusbettung von Urnen

2^usbettung von Urnen aus Erdgräbern.105 EUR

3. vederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden h'egebühren nach Abschnitt I erhoben.

Il-Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten ■jrwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

• Für Verstorbne bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

J nd anmeldepflichtigen Totgeburten .52 EUR

• für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres.165 EUR

Ui ^ rnen 'Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.79 EUR

fiiriÜ! 7 , nen 'Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten

ur )ede Urne._.26 EUR

■ Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

ipWlk . ? ^inzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wahlgrabstätte «Prelle . 299 EUR

^alsürnen-Erdgrabstätte.

2 V? | n ^ rne n-Grabfeldem 129 EUR

3 V«i-r 6reitS k ele 9 te n Grabstätten für jede Urne 39 EUR

f angerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Sat­zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben. IV. Sonstige Gebühren 1. Einsegnungshalle

1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung der Leichen

in Aufbewahrungsräumen.52 EUR

1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle

1.2.1 bis zu drei Tagen .39 EUR

1.2.2 Für jeden weiteren angefangenen Tag.13 EUR

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Niedererbach, 26.01.2007 (S.) Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hinge­wiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi­gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver­letzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Niedererbach, 26.01.2007 Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister

Brennholzzuteilung im Forstrevier Eisenbach für 2007

Die Brennholzkunden im Bereich des Forstreviers Eisenbach werden hier­mit darauf hingewiesen dass - bedingt durch die Witterungseinflüsse (= schlechte Bodenverhältnisse für das Holzrücken) sowie die Auswirkun­gen des jüngsten Sturmes - die Brennholzzuteilung erst nach und nach erfolgen kann.

Hierdurch bedingt erstreckt sich der Zuteilungszeitraum von Januar bis März 2007. Alle Kunden erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, sobald ihr Holz abgeholt werden kann.

Es bedarf i. d. R. keiner telefonischen Rückfragen.

Kloft, Revierförster

Frauengemeinschaft Niedererbach

Einladung zum Kreppeikaffee

Die Frauengemeinschaft Niedererbach lädt für Dienstag, 20.02.2007, ab 15.00 Uhr ins Pfarrheim zum Kreppeikaffee ein.

Um Anmeldung wird gebeten bis zum 16.02.2007 unterTel. 06485/1372.

KÖB

KOB Niedererbach

Die Bücherei ist für Sie und Euch geöffnet:

mittwochs.:.17.00 -18.00 Uhr

samstags.16.00 - 17.00 Uhr

Trimm-Treff e.V. Niedererbach

Kinderturnen/ Kinderfit

Am Rosenmontag und Faschingsdienstag fällt das Kinderturnen bzw. Kin­derfit aus!

Wer hat Lust am Faschingsumzug mitzumachen?

Der Trimm-Treff lädt alle Interessierten für Dienstag, den 06.02.07 um 19.00 Uhr in die Dorfgemeinschaftshalle ein!

Geplant ist es, noch mal als Zigeunertruppe mitzumachen.

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Unsere Jahreshauptversammlung findet am Dienstag, den 27.02.2007 um 20.00 Uhr im Nebenraum der Dorfgemeinschaftshalle in Niedererbach statt.

Tagesordnung:

(1) Begrüßung, (2) Bekanntgabe der Tagesordnung und Genehmigung, (3) Bericht der Vorsitzenden, (4) Bericht der einzelnen Gruppen, (5) Bericht des Kassierers, (6) Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes, (7) Änderung der Satzung in folgenden Punkten: § 8 (Vor­stand) Absatz 1 und 3, §9 _ (Gesetzliche Vertretung) und Abstimmung über die Satzungsänderung, (8) Wahl des neuen Vorstandes, (9) Anträ­ge und Verschiedenes

Anträge von Vereinsmitgliedern, die auf der Mitgliederversammlung erör­tert bzw. über die abgestimmt werden soll, müssen bis zum 19.02.2007 schriftlich bei Rita Rosenbauer eingereicht werden.

Wir bitten um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder!