Wochenblatt VG Montabaur
leirveröf fentlichung'
fdche
Steu
[y<>'Iv
Steuerberater Loth & Partner
Koblenzer Straße 64 • 56410 Montabaur
Diplom-Betriebswirt Hans-Josef Loth Steuerberater
Diplom-Betriebswirt (FH) Volker Ohly Steuerberater
Unser Dienstleistungsangebot lässt sich wie folgt charakterisieren:
• Steuerberatung und Steuerplanung aller Rechtsformen
• Aufstellung von Jahresabschlüssen
• Steuererklärungen
• Durchführung von monatlichen Finanzbuchhaltungen
• Einrichtung und Durchführung von monatlichen Lohnbuchhaltungen (auch Baulohn)
• Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen und sonstigen Prüfungen
• Betriebswirtschaftliche Beratungen
• Erbschaftsteuerliche Beratungen und Gestaltungen
Fon : 02602 / 99101-0 Fax : 02602 / 99101-50
www.stb-loth.de email: kanzlei@stb-loth.de
Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung
Nachdem bereits Arztkosten als außergewöhnliche Belastung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden konnten, werden nun auch die seelischen Wehwehchen berücksichtigt. Um sich die Kosten anerkennen zu lassen, müssen Sie allerdings ein amtsärztliches Attest vorlegen, das vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde. Wenn die Therapie durch die Krankenkasse bezuschusst wird,
ist auch eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ausreichend. Hierbei müssen Sie allerdings aufpassen, wenn Sie die Behandlung über den bezuschussten Zeitraum hinaus verlängern: Dann müssen Sie trotz der Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung ein Attest des Amtsarztes vorlegen, was die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung bestätigt.
Steuerberater
WALTER WITTELSBERGER
Dipl.-Betriebswirt
Service vor ORT
Tätigkeiten: Steuererklärungen (auch für Rentner) lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse
Sonnenring 35 • 56410 Montabaur Telefon 02602/8 3871 65 E-Mail: STB-Wittelsberger@t-online.de Handy: 01 77/3 440645
Unfall auf dem Arbeitsweg
Wenn Sie - egal ob verschuldet oder unverschuldet - auf dem Weg zur Arbeit oder zu einem beruflichen Termin in einen Unfall verwickelt werden, können Sie die Reparaturkosten für Ihren Wagen und gegebenenfalls den Wagen des Unfallgegners als Werbungs-
isuiimen
bungskosten gezählt.
Allerdings müssen Siedit-
Versicherung überJ Kosten für die Berechn« hen.
ei
VercüU^tc LokMte&erUille e. V.
Lohnsteuerhilfeverein
Kon
famil i
fjtrec
Mietrc
■ seit 1 !
igel. inwal
■|ug
■jnvt
-ur
ah
Arbeitnehmer, Beamte, Rentner betreuen wir von AZ F
im Rahmen einer Mitgliedschaft bei der ieals,
Einkommensteuererklärun^ite'd
wenn sie Einkünfte ausschließlich aus nichtselbstständigerTätigl und die Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften (z.B. Vermieti die Einnahmegrenze von insgesamt 9.000 bzw. 18.000 € bei Zusa^j Veranlagung nicht übersteigen.
Wir beantragen bzw. beraten dann auch steuerlich bei:
• „Riester-Bonus" (steuerl. Auswirkungen),
• Eigenheimzulage (inkl. Kinderzulage),
• Kindergeld,
• Lohnsteuerermäßigung und
• Investitionszulage (§§ 3 u. 4 InvZulG 1999).
Beratungsstelle:
Steinweg 30a * 56410 Montabaur
Termine nach Vereinbarung • Telefon 01 76 / 2331)
Kostenloses Info-Telefon: 0800 -1817616 • Inlernet: www.vlh.de • E-Mail: info-.v 1
Achtung beim Home-Office
Besonders Außendienstmitarbeiter verfügen oft über einen Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung, den Sie zusätzlich oder anstelle eines Arbeitsplatzes bei ihrem Arbeitgeber nutzen.
Dabei muss unterschieden werden zwischen einem Arbeitsplatz, der eher im Interesse des Arbeitnehmers steht, da er im Betrieb selbst noch über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt und sein Home-Office nicht zwingend notwenig wäre, und einem Arbeitsplatz, der entweder der alleinige des Arbeitnehmers ist oder er auch erkennbar im Interesse des Arbeitgebers liegt (z.B. zur Vermeidung langer Fahrzeiten mit den Dienstwagen o.ä.).
Im ersten Fall sind Zusclf Arbeitgebers als Lohnzi anzurechnen. Im wt jedoch gelten dieZahliA Arbeitgebers als Bestand gesonderten Rechtsvefh neben dem Dienstverf
der Arbeitgeber scnlie»
Arbeitnehmer eine Art trag über das Arbeitszif Hierbei können die Ktt das Arbeitszimmer to<
Werbungskosten voni
mietungseinkünften®! |
werden. Achtung:^ :
desAdj
aeltei
564

