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Wochenblatt VG Montabaur

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Steuerberater Loth & Partner

Koblenzer Straße 64 • 56410 Montabaur

Diplom-Betriebswirt Hans-Josef Loth Steuerberater

Diplom-Betriebswirt (FH) Volker Ohly Steuerberater

Unser Dienstleistungsangebot lässt sich wie folgt charakterisieren:

• Steuerberatung und Steuerplanung aller Rechtsformen

• Aufstellung von Jahresabschlüssen

• Steuererklärungen

• Durchführung von monatlichen Finanzbuchhaltungen

• Einrichtung und Durchführung von monatlichen Lohnbuch­haltungen (auch Baulohn)

• Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen und sonstigen Prüfungen

• Betriebswirtschaftliche Beratungen

• Erbschaftsteuerliche Beratungen und Gestaltungen

Fon : 02602 / 99101-0 Fax : 02602 / 99101-50

www.stb-loth.de email: kanzlei@stb-loth.de

Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung

Nachdem bereits Arztkosten als außergewöhnliche Belastung vom zu versteuernden Einkom­men abgezogen werden konn­ten, werden nun auch die seeli­schen Wehwehchen berücksich­tigt. Um sich die Kosten aner­kennen zu lassen, müssen Sie allerdings ein amtsärztliches Attest vorlegen, das vor Beginn der Behandlung ausgestellt wur­de. Wenn die Therapie durch die Krankenkasse bezuschusst wird,

ist auch eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Kran­kenversicherung ausreichend. Hierbei müssen Sie allerdings auf­passen, wenn Sie die Behandlung über den bezuschussten Zeit­raum hinaus verlängern: Dann müssen Sie trotz der Bescheini­gung Ihrer Krankenversicherung ein Attest des Amtsarztes vorle­gen, was die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung bestätigt.

Steuerberater

WALTER WITTELSBERGER

Dipl.-Betriebswirt

Service vor ORT

Tätigkeiten: Steuererklärungen (auch für Rentner) lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse

Sonnenring 35 • 56410 Montabaur Telefon 02602/8 3871 65 E-Mail: STB-Wittelsberger@t-online.de Handy: 01 77/3 440645

Unfall auf dem Arbeitsweg

Wenn Sie - egal ob verschuldet oder unverschuldet - auf dem Weg zur Arbeit oder zu einem beruflichen Termin in einen Unfall verwickelt werden, können Sie die Reparaturkosten für Ihren Wagen und gegebenenfalls den Wagen des Unfallgegners als Werbungs-

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bungskosten gezählt.

Allerdings müssen Siedit-

Versicherung überJ Kosten für die Berechn« hen.

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Arbeitnehmer, Beamte, Rentner betreuen wir von AZ F

im Rahmen einer Mitgliedschaft bei der ieals,

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wenn sie Einkünfte ausschließlich aus nichtselbstständigerTätigl und die Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften (z.B. Vermieti die Einnahmegrenze von insgesamt 9.000 bzw. 18.000 € bei Zusa^j Veranlagung nicht übersteigen.

Wir beantragen bzw. beraten dann auch steuerlich bei:

• „Riester-Bonus" (steuerl. Auswirkungen),

• Eigenheimzulage (inkl. Kinderzulage),

• Kindergeld,

• Lohnsteuerermäßigung und

• Investitionszulage (§§ 3 u. 4 InvZulG 1999).

Beratungsstelle:

Steinweg 30a * 56410 Montabaur

Termine nach Vereinbarung • Telefon 01 76 / 2331)

Kostenloses Info-Telefon: 0800 -1817616 • Inlernet: www.vlh.de • E-Mail: info-.v 1

Achtung beim Home-Office

Besonders Außendienstmitarbei­ter verfügen oft über einen Arbeitsplatz in der eigenen Woh­nung, den Sie zusätzlich oder anstelle eines Arbeitsplatzes bei ihrem Arbeitgeber nutzen.

Dabei muss unterschieden wer­den zwischen einem Arbeits­platz, der eher im Interesse des Arbeitnehmers steht, da er im Betrieb selbst noch über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt und sein Home-Office nicht zwingend notwenig wäre, und einem Arbeitsplatz, der entweder der alleinige des Arbeitnehmers ist oder er auch erkennbar im Interesse des Arbeitgebers liegt (z.B. zur Vermeidung langer Fahrzeiten mit den Dienstwagen o.ä.).

Im ersten Fall sind Zusclf Arbeitgebers als Lohnzi anzurechnen. Im wt jedoch gelten dieZahliA Arbeitgebers als Bestand gesonderten Rechtsvefh neben dem Dienstverf

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