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Agöchenblatt VG Montabaur

Sonderveröff

austot

reparie

47

Nr. 2/2007

Steuern

2007

Arbeitnehmer, Beamte, Rentner i«-< Ytrrit-irtc _petreuen wir von A - Z LotmsuaerMf* e.V.

im Rahmen einer Mitgliedschaft Lohnsteuerhilfeverein

bei der Einkommensteuererklärung,

, Bvenn sie Einkünfte ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit haben und die Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften (z.B. Vermietung) die Einnahmegrenze von insgesamt 9.000 bzw. 18.000 nicht übersteigen.

Beratungsstelle: # #

Ansprechpartnerin: Anja Gemenig

Töpferstr. 6, 56206 Hilgert, Telefon 02624/9417%

Vorsicht bei Leasing

- Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Unternehmen aller Rechts­formen und Einzelpersonen

- Finanz- und Lohnbuchhaltung

- betriebswirtschaftliche und handelsrechtliche Gestaltungen

- Existenzgründungsberatung

- Nachfolgeregelungen bei Unternehmen und Privatvermögen

- Unternehmensberatung

Dipl.-Volksw.

Norbert Schütz

Steuerberater

Rheinstraße 28 56410 Montabaur

Telefon: 02602-902 50 E-Mail: norbertschuetz@tiscali.de

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je^Leasingverträgen richten sich Üie Steuersätze jeweils nach dem S@de des Berechnungszeitraumes das heißt, wenn Ihre Abrech- lung beispielsweise immer nach drei Monaten erfolgt und nun die nächste Rechnung im januar fäl- ig (Wäre, vereinbaren Sie mit

Ihrem Händler eine Zwischenab­rechnung im Dezember. Somit wird wirklich erst im Januar der höhere Mehrwehrsteuersatz von 19 Prozent für Ihre Leasingraten fällig, und nicht schon rückwir­kend für November oder Dezem­ber.

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Dipl. Betriebswirt (FH)

Armin Rosentreter

Steuerberater

Peterstorstraße 8 * 56410 Montabaur IH 'Telefon 02602/839476-0 * Telefax 02602/839476-40 E-Mail: Armin. Rosentreter@t-online.de

Steuerbescheide anfechten

Ifenn Sie Ihren Steuerbescheid knechten wollen, brauchen Sie lafür keinen Rechtsanwalt ein- luschalten, sondern können das luch leicht selber machen. Vor­aussetzung für einen gerecht- Vtigten Einspruch ist, dass Sie Bnachteiligt, alsobeschwert" irden. Das gilt für nicht aner- Innte Freibeträge oder Auf­lindungen, wenn Sie vergessen fcaben solche geltend zu ma- Ihen oder wenn Ihr Finanzamt pne andere Rechtsauffassung ^rtritt. Achten Sie bei Ihrem Ein­bruch auf die Wahrung der Frist: Einspruch erheben können Sie Inerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des Steuerbe- neids. Fällt das Ende dieser Frist |uf ein Wochenende oder einen

gesetzlichen Feiertag, so verlän­gert sich die Frist bis einschließ­lich des nächsten Werktages. Der Einspruch muss schriftlich erfol­gen, also per Brief, Fax oder Mail. Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen, wer Einspruch erhebt und gegen was. Ausführ­liche Be-gründungen und Bewei­se können Sie bereits anführen, müssen Sie aber nicht. Zuständig für die Bearbeitung des Einspru­ches ist immer die Finanzbehör­de, die den Bescheid ausgestellt hat, selbst wenn Sie zwi­schendurch umgezogen sind und nun ein anders Finanzamt für Sie zuständig ist. Die Adresse des betreffenden Finanzamtes ist auf dem Steuerbescheid ange­geben.

Pflegeheim als

außergewöhnliche Belastung

Wenn Sie als naher Angehöriger für die Unterbringung Ihrer Mut­ter oder Ihres Vaters die Kosten für ein Pflegeheim übernehmen, kön­nen Sie diese alsaußergewöhnli­che Belastung" in der Steuerer­klärung angeben. Geltend

gemacht werden diese Belastun­gen allerdings nur dann, wenn sie die so genannte individuelle zumutbare Überlastung über­schreiten. Eigene Einkünfte Ihrer Eltern werden dabei ebenfalls mit den Kosten verrechnet.

UTE LENZEN

Steuerberater!n

Altstraße 2 56410 Montabaur

Umfassende Beratung für private Alten- und Pflege­heime, Pflegedienste und soziale Einrichtungen

Telefon 02602 /18724 Telefax 0 2 6 02/9 05 62 E-Mail: ul@steuerberatung-lenzen.de

Klaus Schenkelberg & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Klaus Schenkelberg

vereidigter Buchprüfer und Steuerberater

Reinhilde Klein

Steuerberater

Dipl.-Kfm. Klaus Menges

Steuerberater

r

Hohlstraße 6 56235 Ransbach-Baumbach

Telefon: 02623/98970 Telefax: 02623/989796 E-Mail: info@schenkelberg -p artner.de www.schenkelberg-partner.de