■Agöchenblatt VG Montabaur
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Nr. 2/2007
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Steuern
2007
Arbeitnehmer, Beamte, Rentner i«-< Ytrrit-irtc _petreuen wir von A - Z LotmsuaerMf* e.V.
im Rahmen einer Mitgliedschaft Lohnsteuerhilfeverein
bei der Einkommensteuererklärung,
, Bvenn sie Einkünfte ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit haben und die Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften (z.B. Vermietung) die Einnahmegrenze von insgesamt 9.000 bzw. 18.000 € nicht übersteigen.
Beratungsstelle: # #
Ansprechpartnerin: Anja Gemenig
Töpferstr. 6, 56206 Hilgert, Telefon 02624/9417%
Vorsicht bei Leasing
- Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Unternehmen aller Rechtsformen und Einzelpersonen
- Finanz- und Lohnbuchhaltung
- betriebswirtschaftliche und handelsrechtliche Gestaltungen
- Existenzgründungsberatung
- Nachfolgeregelungen bei Unternehmen und Privatvermögen
- Unternehmensberatung
Dipl.-Volksw.
Norbert Schütz
Steuerberater
Rheinstraße 28 56410 Montabaur
Telefon: 02602-902 50 E-Mail: norbertschuetz@tiscali.de
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je^Leasingverträgen richten sich Üie Steuersätze jeweils nach dem S@de des Berechnungszeitraumes das heißt, wenn Ihre Abrech- lung beispielsweise immer nach drei Monaten erfolgt und nun die nächste Rechnung im januar fäl- ig (Wäre, vereinbaren Sie mit
Ihrem Händler eine Zwischenabrechnung im Dezember. Somit wird wirklich erst im Januar der höhere Mehrwehrsteuersatz von 19 Prozent für Ihre Leasingraten fällig, und nicht schon rückwirkend für November oder Dezember.
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Dipl. Betriebswirt (FH)
Armin Rosentreter
Steuerberater
Peterstorstraße 8 * 56410 Montabaur IH 'Telefon 02602/839476-0 * Telefax 02602/839476-40 E-Mail: Armin. Rosentreter@t-online.de
Steuerbescheide anfechten
Ifenn Sie Ihren Steuerbescheid knechten wollen, brauchen Sie lafür keinen Rechtsanwalt ein- luschalten, sondern können das luch leicht selber machen. Voraussetzung für einen gerecht- Vtigten Einspruch ist, dass Sie Bnachteiligt, also „beschwert" irden. Das gilt für nicht aner- Innte Freibeträge oder Auflindungen, wenn Sie vergessen fcaben solche geltend zu ma- Ihen oder wenn Ihr Finanzamt pne andere Rechtsauffassung ^rtritt. Achten Sie bei Ihrem Einbruch auf die Wahrung der Frist: Einspruch erheben können Sie Inerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des Steuerbe- neids. Fällt das Ende dieser Frist |uf ein Wochenende oder einen
gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist bis einschließlich des nächsten Werktages. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, also per Brief, Fax oder Mail. Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen, wer Einspruch erhebt und gegen was. Ausführliche Be-gründungen und Beweise können Sie bereits anführen, müssen Sie aber nicht. Zuständig für die Bearbeitung des Einspruches ist immer die Finanzbehörde, die den Bescheid ausgestellt hat, selbst wenn Sie zwischendurch umgezogen sind und nun ein anders Finanzamt für Sie zuständig ist. Die Adresse des betreffenden Finanzamtes ist auf dem Steuerbescheid angegeben.
Pflegeheim als
außergewöhnliche Belastung
Wenn Sie als naher Angehöriger für die Unterbringung Ihrer Mutter oder Ihres Vaters die Kosten für ein Pflegeheim übernehmen, können Sie diese als „außergewöhnliche Belastung" in der Steuererklärung angeben. Geltend
gemacht werden diese Belastungen allerdings nur dann, wenn sie die so genannte individuelle zumutbare Überlastung überschreiten. Eigene Einkünfte Ihrer Eltern werden dabei ebenfalls mit den Kosten verrechnet.
UTE LENZEN
Steuerberater!n
Altstraße 2 ■ 56410 Montabaur
Umfassende Beratung für private Alten- und Pflegeheime, Pflegedienste und soziale Einrichtungen
Telefon 02602 /18724 ■ Telefax 0 2 6 02/9 05 62 E-Mail: ul@steuerberatung-lenzen.de
Klaus Schenkelberg & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Klaus Schenkelberg
vereidigter Buchprüfer und Steuerberater
Reinhilde Klein
Steuerberater
Dipl.-Kfm. Klaus Menges
Steuerberater
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Hohlstraße 6 • 56235 Ransbach-Baumbach
Telefon: 02623/98970 • Telefax: 02623/989796 E-Mail: info@schenkelberg -p artner.de www.schenkelberg-partner.de

