Einzelbild herunterladen

""^Wochenblatt VG Montabaur

49

Nr. #2007

eg

Christmann

ise n. Selbst "liarbei zudj

gezählt 3

ssenSiedle,- Kompetente Beratung

^ er W^külienrecht Trennung ... und was nun?

BerechnuncBBT - Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Scheidung

Sorgen und Vorsorgen, Gestaltungsmöglichkeiten

_ Mieten und Vermieten

ti

seit 1998 zugelassene Rechtsanwältin ligelassen an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten

Katja Christmann Rechtsanwältin

Glückaufstraße 12 56130 Bad Ems Tel: 02603 5069123 fax: 02603 5069 124

Mp. ...

Jwaltliche Mediation bei Trennung und Scheidung kontakt@rechtsanwaeltin-christmann.de

: ür getrennt lebende Eltern: : ahrtkosten berechnen

r

Diethelm Reitz

Steuerberater

Steuerberatung Jahresabschlüsse und Steuererklärungen Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung Betriebswirtschaftliche Beratung

Südstraße 3 56422 Wirges

Telefon: 02602/9367-0 Telefax: 02602/9367-25 E-Mail: dreitz@online.de

rir von A-Z

irunj

iger Tätigkeil (z.B. Vermii 0 bei Zi

i bei:

bt Ihr Kind beim anderen ;ernteil, so können Sie die anfal- nden Fahrtkosten für die Besu- ie alsaußergewöhnliche Belas- [ungen" in der Steuererklärung leitend machen, da Sie inzwi- hen laut Bundesgerichtshof im Umgang mit Ihrem Kind ver­fehltet sind. In dieser Sache Ste­len am Bundesfinanzhof noch Hehrere Revisionsverfahren aus,

E eren Ausgang darüber entschei- en, ob die Fahrtkosten über- upt als außergewöhnliche Bela- lllngen angegeben werden, und h welchem Leitsatz die dafür

anfallenden Kosten berechnet werden können.

Um diesen Anspruch überhaupt geltend machen zu können, müs­sen Sie die Besuchsfahrten nach- weisen und den Abzug dafür als außergewöhnliche Belastung angeben. Lehnt Ihr Finanzamt diesen Antrag ab, so verweisen Sie auf die laufenden Revisions­verfahren und erwirken Sie damit das Ruhen des Verfahrens. Dann können Sie entspannt auf die Ent­scheidung der Richter in Karlsru­he warten und sich vielleicht über einen schönen Batzen Geld freu­en.

sind Zusdiä als Lohn . Im zwei die Zahlt'] als Bestand Rechtsverh Dienstverrl

er schließ r eine Art 1 ! ArbeitsziT|

en die rimer kc iten von 1 lünften i urig: irten ng des f ^ n, gelten^ Hl des Wj omitH

BerimcI NEUROTh

STEUERbERATER

Ihr Leistungsanspruch - unser Leistungsspektrum

Steuerberatung/Gestaltung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Finanz- und Lohnbuchhaltung b Unternehmensberatung

Firmenberatung bei Generationswechsel

Existensgründungsberatung

Finanzierungsangelegenheiten Basel II ^ Erbangelegenheiten jeglicher Art

Mit unserer Arbeit wollen wir Sie überzeugen. Unsere Internet-Präsenz informiert Sie ausführlich darüber, was Sie von uns erwarten können.

56410 Montabaur Telefon 0 26 02.93 33.0 Hohe Straße 50 Telefax 0 26 02.93 33 30

E-MaiI: info@steuerberatung-neuroth.de www.steuerberatung-neuroth.de

Ihr Erfolg

'""Ziel!

, i-*T .. ! ' ,':>T ,.

ISO 9001

V

Marx & Jansen

REVISI0NS- UND TREUHAND-GMBH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Prüfer für Qualitätskontrolle (§ 57a WP0)

V

<2

Stark durch Kooperation mit:

Marx Jansen Thelen

KORTS

Sfeucrtserafyngsgtsefisdisft mbH

Rheinstraße 64-66 56235 Ransbach-Baumbach Fon 02623/8808-0 Fax 02623/8808-30 thelen@marx-jansen.de www.marx-jansen.de

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht

M. I. Tax-Master of International Taxation, MBA Hültzstraße 26 50933 Köln www.korts.de

Dierdorfer Straße 4 56276 Großmaischeid Fon 02689/9850-0 # ^ Fax 02689/9850-19 info@marx-jansen.de - www.marx-jansen.de

Steuern

2007

******