""^Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. #2007
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Christmann
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ssenSiedle,- Kompetente Beratung
^ er W^külienrecht Trennung ... und was nun?
BerechnuncBBT - Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Scheidung
Sorgen und Vorsorgen, Gestaltungsmöglichkeiten
_ Mieten und Vermieten
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■ seit 1998 zugelassene Rechtsanwältin ligelassen an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten
Katja Christmann Rechtsanwältin
Glückaufstraße 12 56130 Bad Ems Tel: 02603 5069123 fax: 02603 5069 124
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■Jwaltliche Mediation bei Trennung und Scheidung kontakt@rechtsanwaeltin-christmann.de
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• • • Diethelm Reitz
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bt Ihr Kind beim anderen ;ernteil, so können Sie die anfal- nden Fahrtkosten für die Besu- ie als „außergewöhnliche Belas- [ungen" in der Steuererklärung leitend machen, da Sie inzwi- hen laut Bundesgerichtshof im Umgang mit Ihrem Kind verfehltet sind. In dieser Sache Stelen am Bundesfinanzhof noch Hehrere Revisionsverfahren aus,
E eren Ausgang darüber entschei- en, ob die Fahrtkosten über- ■upt als außergewöhnliche Bela- lllngen angegeben werden, und h welchem Leitsatz die dafür
anfallenden Kosten berechnet werden können.
Um diesen Anspruch überhaupt geltend machen zu können, müssen Sie die Besuchsfahrten nach- weisen und den Abzug dafür als außergewöhnliche Belastung angeben. Lehnt Ihr Finanzamt diesen Antrag ab, so verweisen Sie auf die laufenden Revisionsverfahren und erwirken Sie damit das Ruhen des Verfahrens. Dann können Sie entspannt auf die Entscheidung der Richter in Karlsruhe warten und sich vielleicht über einen schönen Batzen Geld freuen.
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2007
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