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htqaeschäftliche Verfügungen werden ab dem genannten Zeitpunkt Sie neuen Grundstücke getroffen.
Pie materiellen Voraussetzungen des § 61 FlurbG zur Ausführungsan- rdnung liegen vor.
n enfortiqe Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegenden Inter- D ' 6 p der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des oprhtsbehelfs hätte zur Folge, dass der Grundstücksverkehr erheblich rtrhwert würde. In diesem Falle müssten die Teilnehmer bei der Veräußerung oder Belastung nach wie vor über die rechtlich noch existenten alten Grundstücke verfügen.
nip sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der A laemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.
pie Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO sind damit qegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR)
Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur
oder wahlweise bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
- Obere Flurbereinigungsbehörde - ‘ Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist.
Montabaur, 21.09.2006 i.A. Michael Kretz
Dorfladen
Wie geht es weiter?
Der Ortgemeinde liegen mehrere Bewerbungen vor. Zur Zeit sind wir dabei mit den einzelnen Bewerbern Vorauswahlgespräche zu führen, damit in der nächsten Gemeinderatssitzung am 23.10. über die Vergabe entschieden werden kann.
Die Fragebogenaktion, die auf eine erfreulich gute Resonanz gestoßen ist, wird z.Zt. ausgewertet. Die Auswertung der Fragebögen soll am Donnerstag, den, 26.10. im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. Außerdem wird dann auch über den aktuellen Sachstand und den neuen Pächter/die neue Pächterin informiert. Ich bitte sich diesen Termin schon jetzt vorzumerken.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Jugendraum
Wie geht es weiter?
Auch über dieses Thema wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderates intensiv diskutiert. Die Ortsgemeinde möchte diesen Raum, den dafür wurde er ja auch mit großem finanziellen Aufwand gebaut, gerne den Jugendlichen wieder zur Verfügung stellen.
Voraussetzung ist aber, dass es ein Interesse gibt und dass man bereit ist Verantwortung zu übernehmen.
Das heißt, dass wir uns Seitens der Ortsgemeinde freuen, wenn interessierte Jugendliche sich melden und konkretes Interesse an einer Nutzung dieses Raumes zeigen. Melden können sich Jugendliche ab 12 Jahren bei Jan Jung (Tel. 9437951), Wilfried Dahlem (Tel. 1371) oder Obgm. Karl Jung (Tel. 1499). Meldungen bitte bis spätestens 20.10.!
Vor Seiten des Gemeinderates wird erwartet, dass neben dem Interesse wie oben schon erwähnt auch Verantwortungsbereitschaft mitgebracht wird. Damit ist gemeint, dass man bereit ist, gemeinsam Regeln zu erarbeiten und diese hinterher auch gemeinsam einzuhalten und für die Einhaltung zu sorgen. Wie ich in Gesprächen mit einigen Besuchern des Jugendraumes schon mehrfach besprochen habe, muss man dies von den Nutzern des Jugendraums genauso erwarten können, wie von Nutzern des Sportplatzes, der Stelzenbachhalle oder anderen Gemeindeanlagen.
Also, auf geht's, wir warten auf zahlreiche Meldungen von engagierten, interessierten und verantwortungsbewussten Jugendlichen!
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Der Pfarrgemeinderat informiert
hema: “Griechisch kochen” - Termin: Mittwoch, 11.10.2006,18.30 Uhr - ~' rt: Laurentiusstuben Oberelbert - Gebühr: anteilige Verpflegungskosten. Anmeldung bis 08.10.2006 bei Brigitte Kettel, Tel. 02608/621.
SV Oberelbert
Alte Herren
Am Samstag, 07.10.2006, tragen wir unser nächstes Spiel gegen die AH- i h A SChaft Horbach aus. Anstoß 16.30 Uhr in Horbach - Abfahrt: 15.45 riri' Am u Mittw °ch, 11.10.2006, holen wir unser Spiel gegen die AH-Etters- uon nach - Spielbeginn 19.30 Uhr in Oberelbert. Treffpunkt: 19.00 Uhr.
Nr. 40/2006
Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel. und Fax 02608/204
In dringenden Fällen.Tel. und Fax 02608/810
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Tel. 02608/202
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.Tel. 06439/7710
Öffnungszeiten der KÖB - Katholisch öffentliche Bücherei
dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Verloren / Gefunden
Am Samstag, 30.09.2006, wurde auf dem Wirtschaftsweg vom Dielkopfweg zu Mariothstraße ein Siemens Handy ohne Akku, aber mit SIM-Kar- te gefunden. Es kann während der Dienststunden im Rathaus abgeholt werden.
Thomas Schmidt, Ortsbürgermeister
SV Welschneudorf informiert
Kreisliga D-Südost WW/Wied am 08.10.2006
SG Elbert/Welschn. II - SV Niedererbach II, 12.30 Uhr in Welschneudorf
GELBACHHOHEN
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau
der Landesstraße Nr. 326 (L326) zwischen Horbach und Daubach
Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Diez hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, beantragt. Für das Bauvorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Horbach, Daubach und Ruppenrod beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. November 2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer Nr. 224 während der Dienststunden montags, dienstags mittwochs von 800 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12 30 Uhr und 1400 Uhr bis 1800 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 29. November 2006 beim Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20 in 56068 Koblenz, Zi. - Nr. 303 (Anhörungsbehörde) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 73-Absatz-4, Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz) Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben
2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können in einem Termin erörtert werden, der ggfls. noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

