Einzelbild herunterladen

4 O/200 6

3id.Tref.'

).30 Uhr 608/595 ^449805 ;

08/14931

944603 ^

09.2006 traße 32 2/9228-0 '9228-35

'ch Nach- itweiligen

liehe Wir-1

ingandie

urbereini-

tümerder

i abgelöst jungsplan ichen und soweit sief jndstücke

ffentlicliei

Virkungen 6 FlurbG). i Eigentü- lerungdes §§ 69 und i können­ass dies® 1 zu stellen.

ibs. 2 Satz sung vom les Geset- l der Folge, naben.

3 .1 FlurbG nen wurde

^aumD^

mgsbetiör-

, r Fassung -t geänden

mgsanord-

stehen ®

en.

( chte ub#

Wochenblatt VGMontabaur_

htqaeschäftliche Verfügungen werden ab dem genannten Zeitpunkt Sie neuen Grundstücke getroffen.

Pie materiellen Voraussetzungen des § 61 FlurbG zur Ausführungsan- rdnung liegen vor.

n enfortiqe Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegenden Inter- D ' 6 p der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des oprhtsbehelfs hätte zur Folge, dass der Grundstücksverkehr erheblich rtrhwert würde. In diesem Falle müssten die Teilnehmer bei der Ver­äußerung oder Belastung nach wie vor über die rechtlich noch existenten alten Grundstücke verfügen.

nip sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der A laemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.

pie Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO sind damit qegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR)

Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur

oder wahlweise bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,

- Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier

einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist.

Montabaur, 21.09.2006 i.A. Michael Kretz

Dorfladen

Wie geht es weiter?

Der Ortgemeinde liegen mehrere Bewerbungen vor. Zur Zeit sind wir dabei mit den einzelnen Bewerbern Vorauswahlgespräche zu führen, damit in der nächsten Gemeinderatssitzung am 23.10. über die Vergabe ent­schieden werden kann.

Die Fragebogenaktion, die auf eine erfreulich gute Resonanz gestoßen ist, wird z.Zt. ausgewertet. Die Auswertung der Fragebögen soll am Don­nerstag, den, 26.10. im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. Außerdem wird dann auch über den aktuellen Sachstand und den neuen Pächter/die neue Pächterin informiert. Ich bitte sich diesen Ter­min schon jetzt vorzumerken.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Jugendraum

Wie geht es weiter?

Auch über dieses Thema wurde in der letzten Sitzung des Gemeindera­tes intensiv diskutiert. Die Ortsgemeinde möchte diesen Raum, den dafür wurde er ja auch mit großem finanziellen Aufwand gebaut, gerne den Jugendlichen wieder zur Verfügung stellen.

Voraussetzung ist aber, dass es ein Interesse gibt und dass man bereit ist Verantwortung zu übernehmen.

Das heißt, dass wir uns Seitens der Ortsgemeinde freuen, wenn interes­sierte Jugendliche sich melden und konkretes Interesse an einer Nutzung dieses Raumes zeigen. Melden können sich Jugendliche ab 12 Jahren bei Jan Jung (Tel. 9437951), Wilfried Dahlem (Tel. 1371) oder Obgm. Karl Jung (Tel. 1499). Meldungen bitte bis spätestens 20.10.!

Vor Seiten des Gemeinderates wird erwartet, dass neben dem Interesse wie oben schon erwähnt auch Verantwortungsbereitschaft mitgebracht wird. Damit ist gemeint, dass man bereit ist, gemeinsam Regeln zu erar­beiten und diese hinterher auch gemeinsam einzuhalten und für die Ein­haltung zu sorgen. Wie ich in Gesprächen mit einigen Besuchern des Jugendraumes schon mehrfach besprochen habe, muss man dies von den Nutzern des Jugendraums genauso erwarten können, wie von Nut­zern des Sportplatzes, der Stelzenbachhalle oder anderen Gemeindean­lagen.

Also, auf geht's, wir warten auf zahlreiche Meldungen von engagierten, interessierten und verantwortungsbewussten Jugendlichen!

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Der Pfarrgemeinderat informiert

hema:Griechisch kochen - Termin: Mittwoch, 11.10.2006,18.30 Uhr - ~' rt: Laurentiusstuben Oberelbert - Gebühr: anteilige Verpflegungskosten. Anmeldung bis 08.10.2006 bei Brigitte Kettel, Tel. 02608/621.

SV Oberelbert

Alte Herren

Am Samstag, 07.10.2006, tragen wir unser nächstes Spiel gegen die AH- i h A SChaft Horbach aus. Anstoß 16.30 Uhr in Horbach - Abfahrt: 15.45 riri' Am u Mittw °ch, 11.10.2006, holen wir unser Spiel gegen die AH-Etters- uon nach - Spielbeginn 19.30 Uhr in Oberelbert. Treffpunkt: 19.00 Uhr.

Nr. 40/2006

Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel. und Fax 02608/204

In dringenden Fällen.Tel. und Fax 02608/810

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Tel. 02608/202

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.Tel. 06439/7710

Öffnungszeiten der KÖB - Katholisch öffentliche Bücherei

dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Verloren / Gefunden

Am Samstag, 30.09.2006, wurde auf dem Wirtschaftsweg vom Dielkopf­weg zu Mariothstraße ein Siemens Handy ohne Akku, aber mit SIM-Kar- te gefunden. Es kann während der Dienststunden im Rathaus abgeholt werden.

Thomas Schmidt, Ortsbürgermeister

SV Welschneudorf informiert

Kreisliga D-Südost WW/Wied am 08.10.2006

SG Elbert/Welschn. II - SV Niedererbach II, 12.30 Uhr in Welschneudorf

GELBACHHOHEN

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau

der Landesstraße Nr. 326 (L326) zwischen Horbach und Daubach

Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Diez hat für das o. a. Bauvorha­ben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, beantragt. Für das Bauvorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensati­onsmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Horbach, Daubach und Ruppenrod beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläu­terungen) liegt in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. November 2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer Nr. 224 während der Dienststunden montags, dienstags mittwochs von 800 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12 30 Uhr und 1400 Uhr bis 1800 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemei­nen Einsichtnahme aus.

1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungs­frist, das ist bis zum 29. November 2006 beim Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20 in 56068 Koblenz, Zi. - Nr. 303 (Anhörungsbehörde) oder bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur Ein­wendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ein­wendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 73-Absatz-4, Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz) Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte einge­reicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben

2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können in einem Termin erörtert werden, der ggfls. noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Ein­wendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benach­richtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.