Wochenblatt VG Montabaur
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Personalausgaben
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Verwaltungs- und Betriebsausgaben _
Zuschüsse für soziale Zwecke öder ähnliche Einnctr-
%-A nteil 06 4,79 20.83 5.66
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tungen
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2006 folgende Maßnahmen geplant. c an iprnno SDielplatz 734,00 €
1. Kindergarten - Investitionskostenanteil - Sanierung bpieipia
2. Zuweisungen für 1.000,00 €
Dorferneuerungsmaßnahmen. 12.000,00 €
3. Straßenbau allgemein.•.
4. Fertigstellung des Baugebietes 422.000,00 €
“Vor der Kreuzwiese”.
5. Straßenbeleuchtung 40.000,00 €
- Umbau und Erweiterung. 3 000,00 €
6. Friedhof - Bauausgaben. 5.000,00 €
7. Grunderwerb.
8. Zuführung an Rücklagen 266,00 €
TÄnzS
zur Verfügung:
1. Erschließungsbeiträge - nn0 Q0 €
“Vor der Kreuzwiese”. 60 OOO’.OO €
2. Grundstückserlose.. 485 00 €
3. Investitionsschlüsselzuweisungen . nnn nn f
4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.icc’cic’nn e
5 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.ibb.oio,uu «
Ausblick 2007 bis 2009
Zuweisungen für die Dorferneuerung bilden den Investitionsschwerpunkt künftiger Haushaltsjahre. Den Berechnungen der Finanzplanung zur Folge können die Investitionen problemlos realisiert werden. Benutzungsordnung für den Jugendraum beschlossen Folgende Benutzungsordnung würde in der jüngsten Sitzung des Orts- gemeinderates einstimmig beschlossen:
§ 1 Benutzungsberechtigte
(1) Der Jugendraum steht allen Jugendlichen der Ortsgemeinde Großholbach im Alter vom 16. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zur Verfügung.
(2) Auswärtigen Jugendlichen ist der Zutritt nur mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Personen erlaubt.
(3) Benutzer, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vom Ortsbürgermeister von der Benutzung ausgeschlossen werden.
§ 2 Öffnungszeiten
(1) Der Jugendraum ist von montags bis freitags von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr geöffnet. Wenn sich an Freitagen Mieter im Bürgerhaus befinden und/oder Veranstaltungen stattfinden, ist eine Öffnung nicht erlaubt.
(2) Von Absatz 1 abweichende Öffnungszeiten sind spätestens eine Woche vor der außerordentlichen Öffnung beim Ortsbürgermeister zu beantragen.
§ 3 Hausrecht und Verwaltung
(1) Das Hausrecht übt der Ortsbürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person aus.
(2) Für die Ordnung im Jugendraum sind die dem Ortsbürgermeister namentlich zu benennenden Gruppenleiter verantwortlich. Diese sind insoweit gegenüber jedem Besucher des Jugendraumes weisungsbefugt.
(3) Ein Gruppenleiter erhält den Schlüssel für den Eingang zum Jugendraum. Der Empfang ist dem Ortsbürgermeister schriftlich zu bestätigen. Die Weitergabe des Schlüssels ist nur an einen namentlich dem Ortsbürgermeisterzu benennenden Stellvertreter gestattet. Diese sind insbesondere für die Einhaltung der Öffnungszeiten nach § 2 HausO verantwortlich.
§ 4 Pflichten der Benutzer
(1) Jeder Benutzer hat sich im Jugendraum und auf dem Gelände des Bürgerhauses so zu verhalten, dass andere Personen nicht belästigt werden. Insbesondere nach 22.00 Uhr dürfen die Nachbarn des Bürgerhauses nicht durch Lärm belästigt werden. Musikwiedergabegeräte sind auf Zimmerlautstärke zu stellen. Das Verlassen des Außenbereiches mit Kraftfahrzeugen hat unverzüglich zu erfolgen, damit eine Lärmbelästigung durch Motorgeräusche möglichst gering gehalten wird.
(2) Der Raum und das Inventar sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jeder Benutzer hat Schäden, unabhängig davon, ob er sie selbst verursacht hat, unverzüglich dem Ortsbürgermeister über die verantwortlichen Personen nach § 3 Absätze 2 und 3 HausO zu melden.
(3) Alle Benutzer sind für die Sauberkeit und Ordnung des Raumes mit verantwortlich. Die verantwortlichen Personen nach § 3 Absätze 2 und 3 HausO haben dafür Sorge zu tragen, dass der Jugendraum in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen wird. Dies gilt auch für die Nebenräume, die Toiletten und den Außenbereich des Bürgerhauses.
(4) 5 er Ju 9 en draum, die Nebenräume und die Toiletten sind bei Bedarf mindestens jedoch einmal im Monat nass zu reinigen.
§ 5 Feiern, Alkohol- und Tabakgenuss
(1) Öffentliche und private Feiern sowie Veranstaltungen sind nicht gestattet A ‘ k0h01 Und Tabak 9e “ en die B-ti™gen des
§ 6 Haftung
( 1 ) Die Benutzer haften als Gesamtschuldner für an
Ortsgemeinde an den überlassenen Einrichtunapn Zugangswegen sowie dem Inventar entstehen unrtJ aniG %l lässig verursacht werden. una Vo ^| ic Q|
(2) Die Benutzer stelle die Ortsgemeinde von et*
Sprüchen für eigene oder Schäden Dritter frei die im? 96 " der Benutzung des Jugendraumes, der Zuqänap stehen. Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle iS? meinde nicht. UDer nimmtd
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Jeder Benutzer erkennt mit seinem Aufenthalt im i„
sordnung als verbindlich an. m Ju »au,
(2) Bei grober und wiederholter Verletzung der Han^ Ortsgemeinde den Raum schließen.
(3) Die Hausordnung ist zusammen mit einem Auszug a
schutzgesetz an gut sichtbarer Stelle im Jugendraumln 'N Großholbach, 25. April 2006 9U
Die KEVAG informiert
Stromversorgung wird unterbrochen
Notwendige Arbeiten machen es leider unumgänglich da« Versorgung in der Gemeinde Großholbach am Sonntaa'
6.00 Uhr bis 9.00 Uhr unterbrochen wird. Wir bitten um’lhrVei^
Freiwillige Feuerwehr Großholbach
Diesjährige Tagesübung
Entgegen des Dienstplanes wird die diesjährige Tagesübum 08.07.2006 sondern am 15.07.2006 durchgeführt.
Hierzu treffen wir uns um 10.00 Uhr am Gerätehaus. BittetraqtEyd sen Termin jetzt schon ein.
AH Großholbach
Am Samstag, 20.05.2006 um 16.30 Uhr empfangen wirdieAHlJ Platzaufbau: Marco Hommrich, Joachim Quast.
Am Mittwoch, 24.05.2006 um 19.00 Uhr erwarten wir die AH »[j dorf. Platzaufbau: Reinhard Meurer und Klaus Püsch. Zuschauer sind wie immer herzlich willkommen.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Langengarten u.a.” der Ortsgemeinde Großholbach;
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner 25.04.2006 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. ß( planes öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umwelt! gen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.05, 30.06.2006 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwal! tabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56" baur, während der Dienststunden (montags, dienstags undmil 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags voj] 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12,1 Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgei waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift« werden.
Planinhalt:
Durch den Bebauungsplan “Langengarten u.a." soll ^ er te Grünfläche ausgewiesene Teil der ursprünglichen Pi|M Bebauung in zweiter Reihe geöffnet werden. Darüber in einen innerörtlichen, rund 1000 qm großen, Kleingart* ungsmöglichkeiten zugelassen werden. Entsprechend o ■ nen tatsächlichen Bestand in Bezug auf Art und M aß . gp zung wurde der Planbereich durchgehend als a llgemei mit entsprechend differenzierten Festsetzungen zu Grün * sflächenzahlen, Gebäudehöhen usw. ausgewiesen- ua ^ Teilzone bestimmte Dorfgebiet wurde wegen dem ren j wirtschaftlicher Nutzungen aufgehoben. ..
Zur Förderung der Investitionsbereitschaft von senten sowie zur Steigerung der Attraktivitätdes alte n^g" eine Bebauung in zweiter Reihe zugelassen sowie ci Nutzungsmöglichkeiten verbessert und großzügiger g ^ Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Men ' ^ zen, Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- ^ güter sowie mögliche negative Wechselwirkungen un zu erwarten. .. , gne ip
Als Ausgleich für die mit der Bebauung von Gru nd ® tuc |tu()( jS den Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserbau den zu bepflanzende private Grünflächen und kc’ Vorschriften für die einzelnen Baugrundstücke v 0 .[L n( jigve^ aus dürfen private Verkehrsflächen usw. nicht von

