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Nr. 20/2006
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fl.05.2006
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jprat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für N^f'i toiaende Haushaltssatzung beschlossen, die nach and ’ P 3 h rch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- «Jgäe hiermit bekanntgemacht wird:
mshaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im
tungshaushalt .570.000 — €
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euersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr ™gt festgesetzt:
Srundsteuer
1) für die land- und forstwirtschaftlichen
jetriebe (Grundsteuer A).269 v.H.
>) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
ewerbesteuer .330 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde- lebietes gehalten werden:
Orden ersten Hund.25,— €
; ür den zweiten Hund.38,— €
ijeden weiteren Hund.51,— €
Ihmigung der Haushaltssatzung
ie ; die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das laltsjahr 2006 werden keine Bedenken erhoben.
JO Montabaur, 10.05.2006
maltung des Westerwaldkreises Im Auftrag
MO Az. 029/901.10 Meckel
ipushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.05.2006 - 06.06.2006 iÄrbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- ‘ Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker- eit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von führ bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 iis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. vgeshausen, 15.05.2006 Burkhard
mindeverwaltung Görgeshausen Ortsbürgermeister
leis
mgen. die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften r ies Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig nde gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
ior Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den J *j sc ™ss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- j Mer Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, »ehrlich geltend gemacht hat.
wh Ak 06 ^ erletzun 9 na ch Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann ^ blau f der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- iälzira n ^, macben (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Jüemo) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
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r bdortmrt5! en Wirzu unseren Freunden UEFA Cup 96 Bad Ems und ouble <?io ne c^ r ^'jähriges Bestehen und natürlich auch den Dopte in Mn 8r F< ^ Ba y ern - Unsere nächste Clubsitzung findet am 26. isie|nfn<; nSerem Vereinsl °kal zum Westerwald statt.
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Ergeshausen
Tto-ng Jugend /Schüler
P^chaftsniihfH^' 0 * 16 und Schüler die in der Saison 2006/2007 in einer H^öwenstPinh 1 ^ ol, ® n zur Spielersitzung am 22. Mai 2006,18:00 Uhr ®' anR Tel nfi/oc o ein ‘ Bol ' te jemand verhindert sein, bitte bei Günter (andssitzung / ° 692 oderTorsten Werner, Tel. 06485/4594 melden.
Vorstandssitzung findet am Samstag 18:00 Uhr statt.
SV Görgeshausen
™ ™ r ?,? ies j ährige Jahreshauptversammlung findet am 19.05.2006, um 20.00 Uhr, im Gasthaus “Zum Westerwald” statt.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags...von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel. 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel. 02602/970867.
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Großholbach
vom 25.04.2006
Haushaltssatzung und Haushaltsplan einstimmig verabschiedet
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt. Nach der Vorstellung von Haushaltsplan und Haushaltssatzung durch Herrn Claus Reusch von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung.
Die Haushaltssatzung 2006, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen / Ausgaben.je 534.000 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen / Ausgaben.:.je 484.000C
Gemeindesteuern
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgelegt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke
(Grundsteuer A).269 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v. H.
für die Gewerbesteuer.330 v. H.
Die Hundesteuer beträgt:
für den ersten Hund.35,00 €
für den zweiten Hund.71,00 €
für jeden weiteren Hund. 107,00 €
Gegenüber dem Vorjahr verändern sich die Steuersätze nicht.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus- 1 haltsjahr 2006 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben: Rückblick 2005
Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres spiegelt sich in einem Rücklagenbestand von 523.868,57 € wieder. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.2004 in Höhe von 595.108,32 € sollten gemäß Haushaltsplan 2005 38.616,00 € entnommen werden, was einem Bestand von 556.492,32 € gleichgekommen wäre. Tatsächlich mussten aber 71.239,75 € entnommen werden, wegen fehlender Grundstückserlöse.
Die Ortsgemeinde Großholbach bleibt auch weiterhin schuldenfrei.
Für die Aufstellung des Etats 2006 bilden somit sehr solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage.
Haushalt 2006
Das Gesamtvolumen des Haushalts 2006 beläuft sich auf 1.018.000,00 €. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 534.000,00 € und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 484.000,00 €.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 463.000,00 € um 71.000,00 € auf nun 534.000,00 €. Die deutlich bessere Finanzausstattung im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen ist für den Anstieg verantwortlich.
Während der Verwaltungshaushalt des Vorjahres nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (28.000,— €) ausgeglichen werden konnte, können im Haushaltsjahr 2006 wieder freie Mittel des Verwaltungshaushaltes dem Vermögenshaushalt (27.000,— €) für investive Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Für die Ortsgemeinde Großholbach sind weiterhin die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen das wichtigste Einnahmenpotential im Verwaltungshaushalt.
Angesichts dieser Bedeutung wird die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr im Folgenden dargestellt:
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sicn aie Ausgaoen, nacn aut- gabenbereichen gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.

