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Wochenblatt VG Montabaur

Vermöqenshaushalt ..267.000,— €

in der Einnahme auf.. €

in der Ausgabe auf .

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt: .—,— €

l % "S Ä auf «

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1 "Sd- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 33 g v h

1 gÄ^Äbe.ri g .füVHundeVd,einneVhalbd e sGerneind e -

gebietes gehalten werden. 25, €

für den ersten Hund.gg| g

für den zweiten Hund.g

4.

degebietes gehalten werden. J

250,— €

II.

Genehmiaung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haus­haltsjahr 2006 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 04.05.2006 l A MecKel

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Aht. 2-20 Az. 029/901.10

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05.2006 bis 29.05.2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Oberelbert, 05.05.2006 (S.) Jung

Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 . die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2 . vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Oberelbert

vom 27.04.2006

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2006 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und

Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzuna 2006 an. s

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgeleqt. Der zuständige Haushaltssachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltuna Montabaur, Herr Claus Reusch, erläuterte den Planinhalt. Anschließend erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 2006, die die summarische

setzungen nfaSSUn9 ^ Hausha,ts P lanes dars tellt, enthält folgende Fest-

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. ie 671 nnn nn c

Vermögenshaushalt . J b n 000,00 €

Einnahmen/Ausgaben. i 2fi7 nnn

gdegt emeindeSteUem Werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt fest- Grundsteuer A.

Grundsteuer B. .^69 v - H-

Gewerbesteuer.... v. H.

Die Hundesteuer beträgt . v - H -

für den ersten Hund.

für den zweiten Hund.ZZ....].. . €

für jeden weiteren Hund .38,00 €

.. ,00 €.

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fht indesteuer beträgt je Hund 2501.

Die Kämpfen ^ g6g6nübe r dem Vorjahr uw* „

D,e Steuersatz Ha ushaltssituation bzw. Pro^S

Rückblick 2005 _

aut das abgeiaufene Haushaltsj^J^^io Oer B ückbli i Oberelbert als positiv zu bezeichnen. “XTortsi

Ortsgemeinae durch einen Rücklagen^ JJiAusi'

Zum Ausdruck k ommt a ^ ^ ^nglich zumH

€ Erfreulich ,s * ^“'entnähme in Hohe von 125%;Lerha

vorgesehene RuCKiuy^ de Zum Ausgleich des Ha^r&denf

em Umfang6 0 gen.

113.980,07 «heid^y EntwicWung insbesondere Mefe

Gewerbesteuer. , bert bleibt weiterhin schütte*

Die Ortsgemein

Haushalt 2006 Haushalts 2006 beläuft sich arf

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Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 604.4 f auf nunmehr 671.000 €. Die deutlich bessere fi«J Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen änttj wörtlich.

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Geprägt ist der Verwaltungshaushalt 2006 wie auch derfe. erneut wieder durch die Tatsache, dass der Ausgleichnujj Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 34.000, Hervorgerufen wird dies durch einmalige Sonderfaktoren# und Planungskosten.

Für die Ortsgemeinde Oberelbert sind weiterhin dieEinnate! ern und allgemeinen Zuweisungen das wichtigste Einnahme: Verwaltungshaushalt. Der Anteil an den Gesamteinnahmen., tungshaushaltes beläuft sich auf 76,61 v.H. (Vorjahr71,52t? Trotz der Ausweisung von Baugebieten und der Neita Gebäuden erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die Ausgate, gabebereichen gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändenj chen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben (M haushaltes haben.

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Personalausgaben

%-Anteil 06 9,73

Verwaltungs- und Betriebsausgaben

26,58

Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen

6,56

Umlagen

57,07

Zinsausgaben

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Zuführung zum Vermögenshaushalt

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Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene InvestitionsprcpT Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Demnach sind für 2006 folgende Maßnahmen geplant:

1. Anschaffung von Spielgeräten.

2. Grunderwerb im Umlegungsverfahren.

3. Zuweisung für Dorferneuerung.

4. Erschließung “Im Flürchen - Erweiterung“

5. Friedhof - Bauausgaben .

6. Stelzenbachhalle - Bauausgaben.

7. Anschaffung Rasenmäher.

8. Wirtschaftswegebau.

9- Naturpark Nassau - Obstbaumschnitt.

10. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.

11. Zuführung an Rücklagen

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Die Finanzierung der vorgenannten Ausgaben des VemipflM ■ f tes sind durch durch die nachfolgend aufgeführten Ein®“'] , de

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Zuweisung der Freiwilligen Feuerwehr für den Not#

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Erschließungsbeiträge

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