att VG Montabaur
Nr. 19/2006
isnnsDlanänderung hat folgenden Inhalt:
,Bebaui?ngs>K w ortsentlastungs-/Erschließungsstraße vor-
Die>m Kreuz ^ ejne DruC |< ei +,öhungsanlage zur Wasserver- hene ntfällt Das entsprechende Symbol wird aus dem Plan her- ®^ Un9 mrnen.' Die überbaubare Fläche für das direkt angrenzen- PKindstück wird erweitert. de G ™. Fckarundstücke an
ÄntStunas/Erschließungsstraße/künftiger Erschließungs-
“e wird zu der jeweiligen Straße ein Zufahrts- und Zugangsge-
hs^vJrrher'Verlängerung der Ortsentlastungsstraße wird aus ver- ln Khnischen Gründen eine öffentliche Verkehrsfläche ausge- «s n die im Plan dargestellte öffentliche Grünfläche entfällt.
wird nachrichtlich der weitere Verlauf des Lärmschutzwal- 5® Bauabschnitt) entlang der L 327 dargestellt.
L .firäuf hinaewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. * o 1*2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form-
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Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner- m onfaq s ;: f5wei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Dar- ^onneSlSs die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der °-12.30yffinde geltend gemacht worden ist.
r d en Inhal^CS Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB riielntschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- It: SjfMchteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre-
lurstückesigH| n,schäcligungsansprüche wird hin 9 ewiesen - ■kehrsfechrv^Abs3 BauGB (Auszug):
jÜfchädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die • 7 2wird(M£K§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. eRichtunofäkannldie Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die raft. iMRder Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti-
der in§21üjBffi tra 9 t Jten Verfak|44Abs. 4 BauGB:
it, wennsiejfhÄihädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- ig schrifidiinach|blauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- fltfjgmögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs £tygführt wird.
24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
J):
len, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften iesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen pten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ‘ 'sgekommen. Dies gilt nicht, wenn
(^Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung _letzt worden sind, oder
.«^Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den "7 luss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter [Zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, riftlich geltend gemacht hat.
iand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzend machen.
\lbert, 09.05.2006 Willi Müller, Ortsbürgermeister
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nest - Niederelberter Dorfspatzen - Eva Frink und Caterina Mai- imtleitung: Walter Frink nntag. 14. Mai 2006 - 17.00 Uhr ^ufsicht$i)c$ ai ^ irche St. Josef - Niederelbert zungderVp'tte.OO Euro
indeveiwaifowerkauf bei allen Sängerinnen und Sängern und unter Tel. 2315. tzung begrüß;
KOB - Kath. Öffentliche Bücherei im Rathaus
Öffnungszeiten
Dienstag und Freitag.von 17.00 bis 18.00 Uhr
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SVNiederelbert e v
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‘im Rolfe! Fitn^!!l e ^ unter fachkundiger Anleitung wöchentlich etwas für seine ÜLm bisaenon Sf ndheit tun ? Wir tre ff en uns jeden Mittwoch ab 20.00 Uhr BymnastiiT ♦ i r ' n der ^Iberthalle - Seiteneingang - zum Turnen / zur ■ gerinnen in o'‘ n ^ eress ' erte sind herzlich eingeladen, Trainerin mit Tur- seiner S^ki eue6 ®' l l er Schnupperstunde kennen zu lernen. Wir freuen uns auf Jm JAuskünftP ! derelbert und Umgebung. Herzliche Einladung!
3lan ^c#P^^ 56 32 3UCtl 9 erne ^' e Abteilungsleiterin Annemie Fluck - Tel.
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itags.d' 6 ^ berteine nicht a« 31 , 2006, um 17 - 00 Uhr findet im Rathaus in Niederel- inneisttrl Semeinde Nion,! ,u che Sitzung des Umlegungsausschusses der Orts-
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' 1 ^schnitt” 0 - die Aufstellung des Umlegungsplanes “Im Boden hlossen § SS Baugesetzbuch (BauGB) beraten und
Gemeinderatsmitglieder, die dem Umlegungsausschuss nicht angehören, können nach § 46 Abs. 4 Gemeindeordnung an der Sitzung des Umlegungsausschusses als Zuhörer t eilnehmen, sofern kein Ausschließunas- grundjiach § 22 Gemeindeordnung vorliegt.
Martina Hasselmann Vorsitzende des Umlegungsausschusses
SV Blau-Weiss Niederelbert
ALTE HERREN www.sv-niederelbert.de
Am Samstag, 13.05.2006, spielen wir um 16.30 Uhr in Siershahn. Treffpunkt: Rathaus 15.30 Uhr..
100 Jahre kath. Kindergarten St. Antonius Niederelbert
Sonntag, 21, Mai 2006
ab 11 Uhr Kinderolympiade auf dem Sportplatz Niederelbert Programm:
■ ab 13 Uhr Teilnahme an fünf olympischen Disziplinen (Spielkarte 1 €)
• Spiel und Spaß für Groß und Klein
• Hüpfburg » Torwand schießen
Alle komplett erfüllten Spielkarten erhalten eine Urkunde und einen kleinen Sachpreis. Außerdem nehmen alle Spielkarten an einer Tombola (ca. 16 Uhr) mit attraktiven Preisen teil.
Sonntag, 28. Mai 2006 10.15 Uhr Festgottesdienst
.Unser Kindergarten - ein Haus aus lebendigen Steinen“ in der Pfarrkirche St. Josef Niederelbert gestaltet von den Kindergartenkinder
ab 14 Uhr .Tag der offenen Tür“ im Kindergarten
• Workshops
• 14.30 Uhr und 15.30 Vorstellung mit Zauberer Ludini
• Darbietung der musikalischen Früherziehung
• Fotoausstellung
• 17 Uhr Luftballonwettbewerb
An beiden Tagen wird für Essen und Trinken bestens gesorgt!
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595
Fax: .02608/9449805
eMail: gemeinde@oberelbert.de
Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 2006
vom 05.05.2006
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 04.05.2006 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.671.000,— €
in der Ausgabe auf.671.000,— €

