Wochenblatt VG Montabaur
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Rnrhpn-Scheidholz zu verkaufen
Das Forstrevier Eisenbach bietet in der zum^aufan Der Preis
Raummeter Buchen-Scheidholz geruckt am Weg der Te |.
beträgt 170,- €. Interessenten werden gebeten, sich be Nr. 02602/90741 oder 0170/3314324 zu melden. ^ Revterförs ter
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chen. An dieser Textstelle wird erkennbar,
Zeit auch vor Lehrfragen standen, die einer Antwort bedumen und wie sie damit umgegangen sind. Bestimmte der Mensch oder Gott was göttlich ist. Bestehennicht auch Parallelen zur heutigen Zeit? Jeder, der s'ch^h'ember austauschen möchte, ist ganz herzlich eingeladen. Dies gilt natürlich auch für diejenigen, die noch nicht an einem solchen Abend teilgenommen haben.
Country & Westernclub Nomborn 1986
The Bull-Riders
Hallo Nombomer, wie Ihr in unseren Flugblättern gelesen habt veranstalten wir am 13./14.05.2006 an der Nombomer Grillhütte eine “Open Air”-Veranstaltung mit der durch Funk und Fernsehen bekannten Coun- tryband “Fiedel Joe + Co". Wir bitten daher alle Anwohner um Verständnis für den eventuell auftretenden Lärm.
Obst- und Gartenbauverein Nomborn
Der Wandertag des Obst : und Gartenbauvereins am 27. oder 28.05.2006 fällt wegen terminlichen Überschneidungen aus.
Kath. Kirchengemeinde
“Romfahrt und St. Laurentius braucht Freunde”
Bitte beachten Sie den ausführlichen Hinweis in dieser Ausgabe unter Nentershausen.
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ELBERTGEMEINDEN
Reinigungspflichten
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung
Bitte beachten Sie den ausführlichen Bericht in dieser Ausgabe unter der Rubrik “Die Verwaltung informiert”.
Verbandsgemeinde Verwaltung
- Ordnungsamt -
Lärmschutz in Wohngebieten
Schutz der Mittags- und Nachtruhe Gebrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen
Bitte beachten Sie die ausführlichen Hinweise in dieser Ausaabe unter der Rubrik: “Die Verwaltung informiert”.
Verbandsgemeinde Verwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde -
SG Elbert / Welschneudorf informiert:
Saison 2005/2006 im Kreis WW/ Wied am 14.05.2006 Kreisklasse B - Süd WW/ Wied
SG Dierdorf / W. - SG Elbert / Welschn. 114.30 Uhr in Dierdorf
Kreisliga D - Sudost WW/ Wied
SG Herschbach II -SG Elbert / Welschn.il 12.30 Uhr in Herschbach
Spieltermine der Jugendteams
der JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden
A-Jugend: So., 13 Uhr: JSG - Engers II (in Oberelbert)
B-Jugend: Sa., 15 Uhr: JSG - Oberbieber (in Oberelbert)
C- ugend: Sa 15.15 Uhr: JSG - Eisbachtal II (in Welschneudorf)
tE Sa 'is'uh 1 ;. r Wled,a h '‘ JSG " (in Niederbreitbach/ Jugend. Sa-, 13 Uhr. Gorgeshausen II - Horbach II (in Görgeshausen)
Niederelbert
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donnerstags.
im Rathaus .Tel.: 02602/34a7 y c U| %L Qfl hai
E-Mail: gemeinde@niederelbert.de
Internet: www.niederelbert.de
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Ortd der Ortsgemeinde Niederelbert; safli hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbui Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in 08.05.2006 die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wurde zungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt'
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Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Western 10 BauGB nicht erforderlich ist. m
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Die. Satzungsunterlagen können bei der Verbandst*, r „ ah
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Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, KonraHä7
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56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montan*, r* „„, mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 ■ 16.00 5Ä?!i d -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 - SSHde mann eingesehen werden. Jedermann kann über den inh!»ii?ü\/r ungsplanes Auskunft verlangen. 6n
Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
1 . In der Nordstraße wird im Bereich des Flurstückes JEr E
Straßenverkehrsfläche ausgewiesen, dieverketirstec^IwAbs. weichbucht angelegt werden soll. fcEntscl
2. Die überbaubare Fläche auf dem Flurstück Nr. 72 wirdfeXen §§ kehrsfläche angepasst und um 2 m in nördliche Richtungvlkann di
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. s pHf c Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in §2U(S be ® nt 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfährst Abs. und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wennsbiiEntsci halb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schritte(nach/ 1 legung des die Verletzung begründeten Sachverhalts ge:;'; Ü^en Gemeinde geltend gemacht worden ist. iripK
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowieAbst 24 Abs.
über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan einte mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöset»:) ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlang®, in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingft Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädig« gen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb« ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz3 Satz!:
neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit desto Hj emar
herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz(GemO] (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvcr ^ dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegsc nna i sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfangs zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 .
2 .
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,.^Q esar migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung®^^ verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsich®« ^ Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzungaer * • >
oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeindevew^ Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzungceg schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gem - auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jederman zung geltend machen.
Niederelbert, 09.05.2006 Willi Müller,
Öffentliche Bekanntmachung
1- Änderung des Bebauungsplanes
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hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuchesi Jnerinnen
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seine
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