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S»»* 1 " 9 p ebrua r beschloss der Ortsgemeinderat, die Ausrichtung ® san1 an Doris und Jürgen Mans zu vergeben.
Kirrne 5 m Tagesordnungspunkt erschienen war, sprach sich
- la n ,rrhfnhrunq eines Discoabends am Kirmesfreitag aus. Die d ' e des Abends sollte wie bisher erfolgen.
hender Beratung stimmte der Ortsgemeinderat einstimmig zu. kt meinderat erklärte sich einverstanden, dass der Kirmeswirt mit ^•Enelle verhandelt, ob es möglich ist, das Konzert am Kirmes- lS Ct im Anschluss an den Gottesdienst zu terminieren. |sonntagP' r ® . eden un(J Neuanschaffung eines Spielgerätes 7or JnJplatz einstimmig beschlossen
° X-meister Jung trug vor. Dass verschiedene Unterhaltungsar- r ^ Kinderspielplatz anstünden. Die Doppelschaukel sei zu erset- * )elten dfein Querbalken der Seilbahn soll erneuert werden.
U fehaltsplan sieht eine Neuanschaffung eines Spielgerätes vor. Als J?. die Doppelschaukel soll ein Kletterspielgerät angeschafft wer- Hierfür steht auch ein Spendenbetrag zur Verfügung, ausschuss wird eine Ortsbesichtigung vornehmen und das Wei-
inlassen.
Nr. 19/2006
die Einnahr; te Einnahme iteinnahmen#** 1 ^ Tjahr 71,52f!j der Neubeti:
ntmachung
c 6 9 Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Itmachung vom 23.09.2004 (BGBl. IS. 2414), in der ,n Fassung
—jrterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das ifgsgebiet “Im Flürchen- Erweiterung” der Ortsgemeinde Oberelfnäß § 66 BauGB durch Beschluss des Umlegungsausschusses 27 f 3.2006 aufgestellt worden.
legungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umle- irzeichnis. Der Umlegungsplan kann bei dem Vermessungs- und mt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, iontabaur, Zimmer 135, während der Dienststunden von jedem en werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
§ 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre
"rundet .iiechteletreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechts- unasi «:i^ e | ehrung zugestellt.
die Ausgabe •jahr verändail labendest:
36
Montabaur, 04.05.2006
(S.) Martina Hasselmann Die Vorsitzende des'Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Oberelbert
ionsprogra 1
ushaltes.
aplant:
.
Senioren-Ausflug am 31.05.2006
Wirlhren um 8.00 Uhr in Welschneudorf am Rathaus ab, in Oberelbert einige Minuten später. Sollte jemand, der zur Fahrt angemeldet ist, verhindert sein, der möchte uns das bitte umgehend mitteilen, denn wir haben nocheine lange Warteliste. Bis dann, Lucie, Tel. 611, und Liesel, Tel. 418
MGV “Liederkranz” 1893 Oberelbert
Am'ßitag. 12.05.2006, fällt die Chorprobe aus. Wirtreffen uns am Samstag, 13.‘Mai, um 18.00 Uhr in der Laurentiusstube zur Chorprobe, anschließendfahren wir zum JGV nach Eschelbach. Am 14. Mai nehmen wir in Welscfräeudorf am Chorforum teil, anlässlich der Einweihung des Dorf- platzesTßeginn: ca. 11.45 Uhr, Näheres wird noch bekannt gegeben. Vollzähligkeit ist Trumpf.
SV Oberelbert
TENNIS
Am 14. r 05.2006 spielen ab 9.00 Uhr die Herren: Oberelbert - Heiligenroth, Damen: Welschneudorf - Oberelbert jr Uber^schauer wird sich immer und überall gefreut.
‘ Nordic-Walking-Kurs
’ p D ,!% c te ^ urs startet nicht wie angekündigt am 08.05.2006, sondern '"'i (fennUL 5 ' 05-2006 um 1800 Uhr am Sportlerheim. Anmeldungen wer- . ’ jl 258 abl 7 00 Uff 119,enommen bei Margret, Tel. 1344, oder Bianca, Tel.
' Herren
Unsere
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es Vermögt' 16.00 Uhr
>n Einnal'» '|NachJem Spiel wollen wir dann noch unserem Sportkameraden Stefan
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U^MT n Ch u e i^ ei . mspiel tra 9 en wir am Samstag, 13.05.2006, gegen die - nnschaft Haiderbach-Deesen aus. Anstoß: 16.30 Uhr, Treffpunkt:
unasftinp c 1 , wollen w ' r dann noch unserem Sportkameraden Stefan zum Geburtsta 9 gratulieren. Treffpunkt ist um 18.30
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-hstundc des Ortsbürgermeisters
..von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
CeS' 9 .Tel. und Fax 02608/204
llietung Griiini * n ..Tel. und Fax 02608/810
nietuno k! r az ’ Wilhe| m Eberth.Tel. 02608/202
■; l ' urf urstenhalle, Helmut Rotter.Tel. 06439/7710
Öffnungszeiten der KÖB - Kath. Öffentliche Bücherei
dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 2006 vom 08.05.2006
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 04.05.2006 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf .666.000,— €
in der Ausgabe auf .666.000,— €
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf .333.000,— €
in der Ausgabe auf .333.000,— €
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.62.000,— €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. —,— € §3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe .(Grundsteuer A)269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).!...317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.25,— €
für den zweiten Hund.38,— €
für jeden weiteren Hund.51,— €
4. Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, nach der Landesverordnung über die Haltung gefährlicher Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für jeden Hund.500,— €
II. Genehmigung der Haushaltssatzung
Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 2006 auf 62.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns nicht vor.
56410 Montabaur, 04.05.2006 Kreisverwaltung
‘des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 2-20 Az. 029/901.10 gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05.2006 - 29.05.2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Welschneudorf, 08.05.2006 _ (S.) Schmidt
Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Förmvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Straßensperrung aus Anlass des Dorffestes
Ab Freitag, dem 12.05.06 bis einschl. Sonntag, dem 14.05.06 kommt es wegen des Dorffestes im Bereich der Schulstraße und Lindenwegs zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Wegen der Sicherheit der Fußgänger muss der Anliegerverkehr in dieser Zeit ab der Kurfürstenhalle über die Nassauer Str. - vorbei am Sportplatz - geführt werden. Die Verbindungsstraße Lindenweg zur Schulstraße wird gesperrt. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Thomas Schmidt, Ortsbürgermeister

