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Wochenblatt VG Montabaur

während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und 22

bis 12.30 und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis _ und von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12 30 7p * jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den n ungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Vorm­und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Dar­legung des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnamchteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

(Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

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Bauherr:

Ortsgemeinde Eitelborn

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Bearbeiter:

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26.07.2004

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11.07.2005

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Eitelbom, 21.10.2005

Norbert Blath,

Kath. Kirchengemeinde “Mariä Himmelfahrt” Eitelborn

Wahl der Jugendsprecherin/des Jugendsprechers , . Alle Jugendlichen unserer Pfarrgemeinde sind herÄfBClMl Wahl des Jugendsprechers / der Jugendsprecherin.

Wann: Donnerstag, 10. November 2005,1

Wo: Im Gemeindehaus „Arche” in Eitelbom Ündev*

Der Jugendsprecher/die Jugendsprecherin ist im Pfarrga £p errT berechtigtes Mitglied. Durch eine Wahl entscheidetihr.sÄww sprecher/in in den Pfarrgemeinderat einzieht. Ihr geWi ■hng Eurem Anliegen eine Stimme, die gehört werden muss.] cher/die Jugendsprecherin (und ggf. ein/e SteHvertretea BMB Jahre gewählt. MOnu

Wahlberechtigt sind: jFeld-

Alle in der Gemeinde wohnenden oder dort tätigenlü Katholiken, die am 9. November 2005 mindestens 14 1 Jahre alt sind. J.2005,

Wählbar sind: _ J—MQ

Alle in der Gemeinde wohnenden oder in der J ugenda^rü bergi de tätigen Katholiken, die am Tag der JugendspredWAirzwilc Jahre alt sind.

Bitte reicht bis zu Beginn der Wahlversammlung Wa M W ln d( Wahlvorschlag muss von wenigsten fünf wahlberecmiungsri unterschrieben sein. Die Einverständniserk atung W.1 1.21 Kandidatin muss beigefügt sein oder in der Waniw»*) erfolgen.

MGV „Mozart” 1880 e.V. Eitelborn Konzert in Ettringen bei Mayen Der MGV Ettringen b/Mayen hat unseren Chor®* Samstag, dem 29. Oktober 2005 eingeladen, w Chorsätze aus unserem umfangreichen Repen sierte Zuhörer sind wie immer herzlich wlll " om . h , a k|t Ettringen ist für alle Teilnehmer kostenlos. Die um 18.30 Uhr erfolgen.

Termine der Eitelborner Vereine im Monat November 2005

Freitag,

Westerwaldverein, Stammtisch im

»Maß; Iropäii »reich d

04.11.2005

Samstag,

05.11.2005

Westerwaldverein, Familienabend Augst-Halle