" henblatt VG Montabaur
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Nr. 43/2005
Fr 22 30 Uhr Neuhäusel, Haltestelle Eitelborner Straße, [fahrt Mo. - Mjn ' vor Abfahrt telefonisch unter 02620/953388 anmel- (Fre™ 7 iir Bushaltestelle gehen. Auf der Rückfahrt wird man bis
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* Lemuria- Grundkenntnisse im Umgang mit Computer und dem *0/d/|JiÜj$system Windows
Miftwoch, 9. November 2005, 18.30 Uhr 6 Abende
Augst-Schule, Neuhäusel
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.^ ^Informationen und Anmeldung unter Tel. 02602-126-321.
Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel
jk und Texte zur Reformation
£g, 31.10.2005,19.00 Uhr, ev. Erlöserkirche Neuhäusel P rwtlertn PWMBteÜoachim Westphal, Orgel / Klavier; Matthias Neuesüß, Tex-
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DRK-Ortsverein “AUGST” e.V.
|zum Blutspenden auf
onnerstag, 17. November 2005, findet in der Zeit von 16.00 bis 20.00 := i der Grundschule Augst (Neuhäusel) ein Blutspendetermin statt. Fladen wir die Bevölkerung der Augstgemeinden herzlich ein.
■ st seit ijeher eine Mangelware, und wenn heute schon 600 bis 700 tonserven benötigt werden, um den täglichen Bedarf der Krankender nur in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu decken, dann muss «erkennen, wie unersetzlich Blutprodukte für die Versorgung von yerverletzten, bei der heilenden Behandlung von Patienten mit Blut- (cheiten, bei Operationen, Transplantationen und zahlreichen weite- jleilmaß^iahmen geworden sind.
jr Spender erhält kostenlos einen Unfallhilfe- und Blutspenderausweis jeinen persönlichen Daten (Blutgruppe, Rhesusfaktor). Das gespen- Blut wird untersucht und ein von der Norm abweichendes Laborer- bs dem^lausarzt mitgeteilt - eine kostenlose Gesundheitsvorsorge, Phon oft zur Früherkennung von Krankheiten beigetragen hat. finweis an Erstspender: Bringen Sie bitte einen gültigen Personalreis mit.
utspende kann nur dann erfolgen, wenn Sie spätestens 45 Minuten n Terminende vor Ort eintreffen, und sie sollten schon ausreichend ikeit zu sich genommen haben, igen auch Sie sich an der Blutspende und helfen Sie damit den Kran- id Verletzten. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns herzlich.
veiler in FL
Jahn 1892 e.V. Eitelborn
Idenljerbstferien bieten wir wieder zu den gewohnten Zeiten unse- MBbic-Ubungsstunden an:
ab 07.11.05 von 18.30 bis 20.00 Uhr bei Silvia Best und diens- ab 08.11.05 von 20.00 bis 21.30 Uhr bei Silvia Fuchs, eser Stelle möchten wir Frau Fuchs zur bestandenen Prüfung als »Sterte Aerobic-Übungsleiterin herzlich gratulieren.
Horbach" anders spezialisiert hat sie sich im Bereich der “Bauch-Beine-Po”- nSGOumstik.
Hielt sind neue Mitglieder, für die dieser Zeitpunkt ein optimaler Ein- |ist, herzlich willkommen.
Iluen uns auf eine rege Teilnahme.
igenTuSGip Infos erteilt die Geschäftsstelle: Marita Saal, Streimerich 47,56337
1 Tel.+Fax: 02620/902576 - info@tveitelborn.de - www.tveitel- .de
Eitelborn
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^stunden des Ortsbürgermeisters
«ÄSi... von 0900 bls 1230 Uhr
18 . .von 18.00 bis 19.30 Uhr
.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Abfahrt i'
net: www.eitelborn.de
Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eitelborn
(Altes Rathaus, Unterdorfstraße)
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der Augst-Gemeinden):
montags.von 15.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Jugendtreff “Underground X” in der Augst-Schule
Öffnungszeiten:
dienstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
donnerstags...von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachungen
Anordnung eines allgemeinen Betretungsverbotes für Feld-, Flur- und Waldbereiche im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur: Ortsgemeinden Eitelborn, Kadenbach und Simmern, am 05.11.2005, von 09.00 Uhr bis 15.00Uhr
Zur Durchführung einer großflächigen, Verbandsgemeinde-, Kreis- und revierübergreifenden- Treibjagd zur Reduzierung von überhöhten Schwarzwildbeständen ergeht gemäß §§ 1 Abs.1, 9, 89, 90 und 91 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vom 10.11.1993 (GVBI. S. 595) in der derzeit geltenden Fassung folgende Ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung.
Am 05.11.2005, von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist das Betreten der Feld-, Flur- und Waldbereiche im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur, in den folgenden Grenzen verboten: westl.: L309 bis Kreisgrenze, östl.:Neuhäusel-K114-Kalterbach, nördl.: Kalterbach/ B 49, südl.: Kreisgrenze zum Rhein-Lahn-Kreis. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Personenkreis, der in diesem Bereich an der Jagd beteiligt ist, sowie alle Polizei-, Ordnungs- und Rettungskräfte und deren Helfer.
Begründung:
In dem Bereich zwischen Rhein-Lahn und Westerwald ist ein stetiges Anwachsen des Wildschweinbestandes festzustellen. Auf Grund zahlreicher Beschwerden aus der Bevölkerung wegen zerstörten Grundstücken sowie von Feld- und Wiesenflächen durch Schwarzwild, ist es erforderlich, den überhöhten Bestand durch eine großflächige-, revier-, verbandsgemeinde- und kreisübergreifende Bejagung auf ein für alle erträgliches Maß zu reduzieren und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Europäischen Schweinepest zu leisten. Im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur sind die Jagdbezirke: Staat Neuhäusel, Simmern, Eitelborn I und Kadenbach betroffen. Durch die vorstehende Verfügung soll eine Gefährdung von Personen durch Schwarzwild oder durch die Jagdausübung ausgeschlossen und ein reibungsloser Ablauf der Jagd gewährleistet werden. Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 BGBl. IS. 17 in der zur Zeit geltenden Fassung wird aus Gründen des öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung angeordnet.
Begründung der sofortigen Vollziehung:
Durch die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs wäre die Durchführung der Jagd zur Reduzierung des Schwarzwildes nicht möglich bzw. stark beeinträchtigt. Die Treibjagd ist unter Berücksichtigung des Tierschutzes und des Jagdrechtes nur in dieser Zeit vertretbar und sinnvoll. Da durch ein weiteres, bereits jetzt absehbares Anwachsen des Schwarzwildbestandes Gefahren für die Sicherheit- und Ordnung drohen, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung gerechtfertigt und erforderlich. Montabaur, 24. Oktober2005 i.V. Andree Stein
Verbandsgemeindeverwaltung Erster Beigeordneter
Öffentliche / nicht öffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses
Am Mittwoch, 9. November 2005, um 17.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Eitelborn, Triftstr. 6, eine öffentliche / nicht öffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Eitelborn statt. Einziger Tagesordnungspunkt des öffentlichen Teils der Sitzung ist die Verpflichtung der nicht dem Gemeinderat angehörenden Mitglieder des Umlegungsausschusses gemäß § 30 GemO.
Gemeinderatsmitglieder, die dem Umlegungsausschuss nicht angehören, können nach § 46 Abs. 4 Gemeindeordnung an der Sitzung des Umlegungsausschusses als Zuhörer teilnehmen, sofern kein Ausschließungsgrund nach § 22 Gemeindeordnung vorliegt.
Martina Hasselmann Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Struthfeld” der Ortsgemeinde Eitelborn
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Eitelborn in seiner Sitzung am 19.10.2005 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes „Struthfeld” wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Erarbeitung eines Umweltberichts war ebenfalls nicht notwendig, da das Planverfahren vor dem 20.07.2004 eingeleitet worden war.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur,

