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Nr. 43/2005

VG Montabaur

1*2005 katholische Kirchengemeinde, Tag des ewigen Gebets

k’oos ^emeinde/Kirchengemeinde, St.-Martinsumzug

j ®’ 00 5 j$Möhnenverein, Karnevalseröffnung

f^ 05 ' |<arnevalsverein, Karnevalsauftakt im Vereinslokal

9005 ‘TV Jahn“, Herbst-Crosslauf „Rund um die Sporkenburg“ ' (Start: Sportplatz „Nörrberg“)

2005 Eitelborner Schützengesellschaft, Martinsgansschießen für Mitglieder und Bürger mg,

12005 f MGV „Mozart“, Helfertreffen und Herbstessen in der Augst- '.Halle ”

£2005 Freiwillige Feuerwehr * Jahreshauptversammlung

S0.

8g,

2005 Kirchenchor „Cacilia“, Adventssingen mit kleinem Basar auf ..^dem Dorfplatz

[2005 Westerwaldverein, „Links und rechts der Lahn“; Wanderung im Dreieck Bad Ems, Fachbach u. Nievern

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( ttitelborn/Neuhäusel

[)|;:jj«Mehaft

s ; pnachaft

; ']®mtag, 30.10.05, l uS Niederberg - SG Eitelborn/Neuhäusel, Spiel- ,1p: 14.30 Uhr.

I, nnschaft

I l'j pntag, 30.10.05, SG Eitelborn/Neuhäusel II - SC Vallendar II, Spiel- fern: 11.00 Uhr in Neuhäusel.

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imstag, 29.10.05, AH Hillscheid - AH Eitelborn/Neuhäusel.

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Kadenbach

iprechers

sind herzuMstunden des Ortsbürgermeisters

echerin. Hags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

2005,19.3*i.nach Vereinbarung

n Eiteibom t im Pfarrgi cheidet Ihr, ht. Ihr gebt rden muss. S Itellvertrete'M

lindeverwaltung.Tel. und Fax: 02620/633

rgermeister privat.Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

, www.kadenbach-ww.de

Ing der Grillhütte: Helmut Stein.Tel. 02620/8175

Bekanntmachungen

nung eines allgemeinen Betretungsverbotes Feld-, Flur- und Waldbereiche IfflaPht der Verbandsgemeinde Montabaur:

“taefnden Eitelborn, Kadenbach und Simmern, am _2005, von 09.00 Uhr bis 15.00Uhr

i einer großflächigen, Verbandsgemeinde-, Kreis- und

ir juge (rubergrei^ndcn-* Treibjagd zur Reduzierung von überhöhten

jsprecne» jrz wi « eständen ergeht gemäß §§ 1 Abs1i 9> 89i 90 und 9 i des

^t Und “ dnun ? sbehörden 9 esetzes ( P0G ) vom 10.11.1993 (GVBI. ungWalww ln der.derzeit geltenden Fassung folgende hlberechPjun§grechtliche Allgemeinverfügung.

von ^^.OO Uhr bis 15.00 Uhr ist das Betreten der Feld-, Wahive 1 und Wpdbereiche im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur, in töigenden Grenzen verboten: westl.: L309 bis Kreisgrenze, |Neuhausel-KH4-Kalterbach, nördl.: Kalterbach/ B 49, südl.: Kreis- zum Flhein-Lahn-Kreis. Ausgenommen von diesem Verbot ist der nkreis, der in diesem Bereich an der Jagd beteiligt ist, sowie alle Urdnungs- und Rettungskräfte und deren Helfer.

■ung:

Bereich zwischen Rhein-Lahn und Westerwald ist ein stetiges nmen. u *jRe^? de ® Wildschweinbestandes festzustellen. Auf Grund zahlrei- iia Abfahrt» unr.c ^ür en aus der Bevölkerung wegen zerstörten Grundstücken L. rJh k-u nd Wiesenflächen durch Schwarzwild, ist es erforder- LUDerhohten Bestand durch eine großflächige-, revier-, ver- TPBroinde- und kreisübergreifende Bejagung auf ein für alle erträg- «rnnäi» U u edu i ieren und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung lre?oh H x en Schweine Pest zu leisten

^ Verbandsgemeinde Montabaur sind die Jagdbezirke: Staat idiel& mmem ’ ^' te ' born I und Kadenbach betroffen. l6chwalr S,e !!? nde Verfügung soll eine Gefährdung von Personen bunnei^ Wl *u 0der durcb die Jagdausübung ausgeschlossen und “Ungsloser Ablauf der Jagd gewährleistet werden

Chor zi n. Wir wenig ipertoire vt ;ommen

Anordnung der sofortigen Vollziehung:

Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 BGBl. I S. 17 in der zur Zeit geltenden Fassung wird aus Grün­den des öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung dieser Allge­meinverfügung angeordnet.

Begründung der sofortigen Vollziehung:

Durch die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs wäre die Durch­führung der Jagd zur Reduzierung des Schwarzwildes nicht möglich bzw. stark beeinträchtigt.

Die Treibjagd ist unter Berücksichtigung des Tierschutzes und des Jagd­rechtes nur in dieser Zeit vertretbar und sinnvoll.

Da durch ein weiteres, bereits jetzt absehbares Anwachsen des Schwarz­wildbestandes Gefahren für die Sicherheit- und Ordnung drohen, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung gerechtfertigt und erforderlich. Montabaur, den 24. Oktober 2005 In Vertretung

Verbandsgemeindeverwaltung Andree Stein

Erster Beigeordneter

Freihaltung des öffentlichen Verkehrsraumes

Den bevorstehenden Termin zur Abfuhr von Grünabfällen am Mittwoch, den 09.11.2005 möchte ich zum Anlass nehmen, auf die Regelungen zur Freihaltung des öffentlichen Verkehrsraumes hinzuweisen.

Nach der bestehenden Satzung über den Schutz des Ortsbildes ist es erforderlich, die öffentlichen Verkehrsflächen freizuhalten von überhän­genden Ästen und Zweigen von Bäumen, Hecken und Sträuchern. Hierzu zählen sowohl der Fahrbahnbereich als auch der Gehweg, damit alle Verkehrsteilnehmer, ob Fußgänger oder Kraftfahrer, die vorgesehe­nen Verkehrsflächen ungehindert nutzen können.

Daher bitte ich Sie zu überprüfen, ob der Bewuchs auf Ihrem Grundstück den geforderten Auflagen entspricht.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass Grund­stückseinfriedungen durch Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden sind, dass in Straßeneinmündungs- und Kreuzungsbereichen freie Sicht auf den fließenden Verkehr uneingeschränkt möglich ist.

Das bedeutet, dass alle Bepflanzungen auf eine Höhe von 60 cm zu begrenzen sind. Ferner ist auch zu gewährleisten, dass die Sicht auf Ver­kehrszeichen nicht durch Bäume und Sträucher beeinträchtigt wird.

Helmut Marx, Ortsbürgermeister

Vorankündigung: Martinszug

Der diesjährige Martinsumzug findet am Mittwoch, den 9.11.2005 statt. Ich bitte diesen Termin bereits vorzumerken. Weitere Informationen hier­zu erhalten Sie in der kommenden Woche an gleicher Stelle.

Helmut Marx, Ortsbürgermeister

Kaninchenzuchtverein Kadenbach

Die Ausstellung am 29./30.10.2005 im Gasthaus “Zum Westerwald” fällt in diesem Jahr leider aus.

Tennisclub 1986 Kadenbach e.V.

www.tck86.de

Am Freitag, 04.11.2005, werden wir ab 16.00 Uhr mit dem Platzabbau beginnen. Neben der eigentlichen Winterbefestigung der Plätze sollen auch noch einige Arbeiten an der Terrasse vor dem Haus durchgeführt werden.

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme an diesem Arbeitseinsatz.

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.

http://www.germania-kadenbach.de

Fußball:

Senioren:

Bereits am nächsten Freitag, 28. Oktober 2005 bestreitet die 1. Mann­schaft ihr nächstes Saisonspiel beim FC Arzheim. Spielbeginn auf dem Sportplatz in Arzheim ist um 20.0Q Uhr.

Am letzten Spieltag bezwang die Germania, in einem begeistertem Spiel, den VfL Kesselheim durch zwei Tore von Daniel Schmitt mit 2:1.

Alte Herren:

Die AH-Mannschaft hat während den Herbstferien spielfrei.

Jugend:

Die Jugendmannschaften haben während den Herbstferien spielfrei.

Gymnastik / Walking / Nordic-Walking:

Walking-Treff:

Jeden Mittwoch um 17.30 Uhr Treffpunkt: Tennisplatz Kadenbach

Lauftreff:

Jeden Freitag um 17.00 Uhr Treffpunkt: Sportplatz Kadenbach

Tischtennis:

Junioren:

Training: Dienstag und Donnerstag/18.00 - 20.00 Uhr

Senioren:

Training: Dienstag, 20.00 - 22.00 Uhr

Das Training findet jeweils in der alten Augstturnhalle in Neuhäusel statt.