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Wochenblatt VG Montabaur
als Vorsitzendem sollen alle Interessenten die Möglichkeit erhalten, das traditionsreiche Ignatius-Lötschert-Haus mit Rat und Tat zu fordern.
Für die Barmherzigen Brüder begrüßten Geschäftsführer Jürgen imon und Bruder Vorsteher Christoph Heun zahlreiche Interessenten aus Gackenbach, Hübingen, Horbach und weit darüber hinaus. Zugesummt wurde einem Satzungsentwurf, der mehrere wichtige Ziele fe ;’ tsc !2 r ®)D t n Damit soll langfristig die hervorragende Arbeit des Hauses auch in Zeiten geringerer finanzieller Möglichkeiten erhalten werden. Mitglied können ane werden, die das Haus im Rahmen ihrer zeitlichen oder finanziellen Möglichkeiten unterstützen wollen.
Unter Leitung des Vorsitzenden Prof. Dr. Klaus Kocks wurden als weite- re Vorstandsmitglieder gewählt: Ortsbürgermeister Uli Schmidt, Horbac (2. Vorsitzender), Gregor Nelles, Montabaur (Kassenfuhrer) sowie woi - gang Paul, Stahlhofen und Roland Fetz, Welschneudorf (Beisitzer). Festgelegt wurde ein Jahresförderbeitrag von 24,- €. Der Vorstand wird einen Flyer entwerfen und drucken, mit dem in allen Buchfinkengemeinden und den Nachbarorten für eine Mitgliedschaft in dem neuen Verein geworben werden soll. Der Vorsitzende zeigte sich optimistisch: „Bis zum Jahresende wollen wir die ersten 100 Mitglieder gewonnen haben , so Dr. Kocks. Uli Schmidt kündigte an, dass die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer das Haus am 11. Oktober besuchen wird um sich über die Arbeit mit dementen Bewohnerinnen und Bewohnern zu infor
mieren.
Uli Schmidt, Ortsbürgermeister
Sportplatzsanierung
Fußballer im Buchfinkenland sehnen sich nach neuer Spielfläche
82 Jahre Ballzauber hat er nun auf dem Buckel: gemeint ist unser Sportplatz „in den Buchen“. Gebaut in den Nachkriegsjahren 1922/23 wurde er erst 1966 erweitert und in einen für einen geregelten Spielbetrieb tauglichen Zustand gebracht. Im Jahr 1984 wurde der Platz dann an alter Stätte mit viel Eigenleistung der Sportler neu gebaut. Es folgte 1986 der Bau des Sportplatzgebäudes, später kam eine Flutlichtanlage dazu und in diesem Jahr die Einweihung des Erweiterungsbaues mit Duschen.
Nun ist unser „Waldstadion“ wieder in die Jahre gekommen. Die Platzdecke wird immer fester und ist den Sportlern aus Hübingen, Gackenbach und Horbach aber auch den Gastmannschaften auf Dauer nicht zumutbar - zu hoch ist das Verletzungsrisiko. Noch in diesem Jahr wird eine Weichenstellung darüber angestrebt, wie es weitergehen soll. Es ist grundsätzlich zu entscheiden, ob unsere vielen Nachwuchs- und Seniorenkicker aus dem Buchfinkenland künftig weiterhin auf „Roter Erde“ oder Kunstrasen auf Torjagd gehen dürfen.
Am 16. Juni wird nun ein „Arbeitskreis Sportplatzsanierung“ seine Arbeit aufnehmen, der die Dinge voranbringen und ein Konzept erstellen soll. Mitglieder des Sportvereins und des Gemeinderates haben sich bereits in der letzten Woche die Kunstrasenplätze in Stahlhofen, Marienrachdorf und Nauort angesehen und vor Ort wichtige Informationen erhalten. Diese müssen nun ausgewertet werden und in die weiteren Überlegungen einfließen.
Uli Schmidt, Ortsbürgermeister
Konzert des Kinder- und JugendChores Buchfinkenland
- Bitte beachten Sie den Hinweis unter Buchfinkenland -
Aufruf an die Helfer
Wir benötigen noch fleißige Hände zum Auf- und Abbauen und zur Bewi tung unserer Gäste. Anrufe von denen, die ein bißchen mit anpacke möchten, werden von Christa Balagny, Tel. 6190, Ute Bieg, Tel. 90087: Dagmar Brohl, Tel. 909148, freudig entgegen genommen. ’
Wichtige Info für den Kinder- und JugendChor Buchfinkenland Hallo Kid’s, bitte merkt euch die Termine für die Generalprobe / das Eil singen im Buchfinkenzentrum in Horbach am 25.06.2005 vor.
Vorchor: 14.30 -15.15 Uhr, Hauptchor: 15.30 -17.30 Uhr, Tiramisu-17 C -18.00 Uhr, Salto Vocale: 18.30 -19.15 Uhr.
Nach den Proben könnt ihr noch mal nach Hause, seid aber bitte oünkt- lieh um 19.00 Uhr wieder in der Halle. H
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MGV “Cacilia” Horbach e.V.
Chorprobe 12.06.2005
Unsere Chorprobe diese Woche findet für alle Stimmen gemeinsam Sonntag, 12.06.2005, um 10.30 Uhr, statt Wegen des bevorstehend Wettbewerbes bitten wir unbedingt um Vollzähligkeit. nen di
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20 dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister.
Telefax Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister.....
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: OG.Huebingen @freenet.de Internet: www.huebingen.de
Telefon Buchfinkenlandhalle:.
Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung
(Herr Thiel):.
Telefon Vermietung Grillhütte
(Herr Weidenfeiler):.
• 06439/901784
■ 06439/901807
. 06439/6128
•06 439/901911 . 06439/7425
Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel
56457 Westerburg, den 02.06.2005 Jahnstraße 5 Telefon: (02663)292-1) Telefax: (02663)292-220
Flurbereinigungsverfahren Zimmerschied,
Az.: 81839 HA. 11.5 Schlussfeststellung
§ 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
I. Feststellung
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teil- nehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet.
Gründe
Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen vor.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.
Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Flurbereinigung berich tigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sindfer- tig gestellt und der Katasterbehörde übergeben worden.
Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen sind der Ortsgemeinde Zimmerschied in die Unterhaltung übergeben.
Aufgaben, welche die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hälfe, sind nicht bekannt.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird der Ortsgemeirde| Zimmerschied zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen! Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vor- j stand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
- Westerwald - Osteifel - Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur oder wahlweise bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruch^! nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der ni einer der beiden Behörden eingegangen ist. «
Westerburg, 02 . 06.2005 im Auftrag: (Theodor Bm"
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