^2005
VG Montabaur
Nr. 23/2005
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
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.06439/1764
.06439/909362
.og-gackenbach @ t-online.de
.06439/900990
.06439/900968
. Ulrich.Weidenfeller@t-online.de
ÜSSSXZL—
Halfterweg 16
Telefon privat.
Fax privat.
E-Mail:.
öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Jasem” der Ortsgemeinde Gackenbach;
Wer; Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
ni e vom Ortsgemeinderat von Gackenbach in seiner Sitzunq am 1805-2005 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem . /ase m” wurde aus dem Flachennutzungsplan der Verbandsgemeinde ilontabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisver- wa | tu ng des Westerwaidkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur eauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur’ nährend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8 00 [.12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 und 14.00 - 15,00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs 1 Nr Ibis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
I über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- wgensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
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§ A4 Abs. 3 BauGB (Auszug): verlangen, wenn die
Der Entschädigungsberechtigte kann Entscri Sl e j n g e treten sind.
5 tat §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögen»herbeiführen, dass er die Er kann die Fälligkeit des Anspruchs ^adurcn ne spflichtl .
Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entscn 9en beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gackenbach, 31.05.2005 Ulrich Weidenfeiler
Ortsbürgermeister
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung
Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310
Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/909227
Privatanschrift: Im Boden 1
E-Mail privat: uli@kleinkunst-mons-tabor.de
Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: aemeinde-horbach @ amx.de
Internetseite der Ortsgemeinde Horbach: www.horbach-ww.de Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.
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Ortschronik
Nach 25 Jahren noch immer „aktuell“
Vor nunmehr 25 Jahren erschien die „Chronik von Horbach im Buchfinkenland“. Erarbeitet wurde sie von Frau Dr. Marianne Polier aus Dernbach. Im Vonwort schrieb unser damaliger VG-Bürgermei- ster Wilhelm Mangels: „ Die Erinnerung an die Vergangenheit wach zu halten und sie unserer Jugend und den kommenden Generationen zu vermitteln, ist die besondere Aufgabe der vorliegenden Chronik. Gerade in unserer Zeit, da man über mangelnde Solidarität und fehlenden Bürgersinn klagt, ist eine Rückbesinnung auf die Werte der Vergangenheit notwendig. Die Geschichte unserer Gemeinden ist zu allen Zeiten auch gleichzeitig die Geschichte ihrer Bürger. Vieles, was entstanden ist oder geschaffen wurde, ist das Ergebnis gemeinsamer und auf das Gemeinwohl ausgerichteter Arbeit der Bürger des engeren Lebensraumes. Die Rückbesinnung auf diese Tradition sollte ein belebender Ansporn sein zu neuem Schaffen, zur Erhaltung, aber auch zur Fortentwicklung der großen Werte, welche die Vergangenheit in unsere Hände gelegt hat“. Soweit unserer leider zu früh verstorbener VG-Chef. Unser damaliger Ortsbürgermeister Kurt Meuer äußerte die Hoffnung, das Werk möge im Besitz jeder Horbacher Familie sein. Falls dies noch nicht der Fall ist: die Ortsgemeinde verfügt über eine Restauflage der Chronik und gibt diese für nur 15,- Euro ab.
Was aber steht drin in unserer Chronik? Natürlich viel über die Ortsgeschichte und das Brauchtum seit der ersten urkundlichen Erwähnung von Horbach im Jahre 1486. Aber auch Anekdoten und Dorforiginale werden erwähnt: „Ein Dorforiginal war Johann Nebgen, „Stein“ genannt. Er konnte weder lesen noch schreiben, nur die Ziehharmonika spielend zog er durch die Lande. 1952 wurde er 90 Jahre alt. Ein Jahr später kam er durch einen Verkehrsunfall ums Leben“. Ein weiteres Beispiel: “Ein anderes Dorforiginal war Adam Meuer, „Schneider-Vögelchen“ genannt. Die Dorfjugend trieb mit ihm so manchen Schabernack“. Wer Interesse hat, mehr über Horbachs Geschichte(n) zu erfahren, der sollte sich das zwar schon etwas verstaubte aber noch immer lesenswerte Buch schnell besorgen.
Uli Schmidt, Ortsbürgermeister
Altenheim
Förderverein wurde gegründet und Vorstand gewählt
Auf Initiative der Barmherzigen Brüder als Einrichtungsträger und der Ortsgemeinde Horbach wurde jetzt der Startschuss für den neuen Trägerverein unseres Altenheimes gegeben. Mit Prof. Dr. Klaus Kocks (Horbach)

