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Nr. 23/2005

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fj .. n /, des BebauungsplanesOberm " nenqarten der Ortsgemeinde Hübingen

i k rafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

* n nrtsaemeinderat von Hübingen in seiner Sitzung am 09.05.2005 I Änderung des BebauungsplanesOberm Görgengarten wur-

besetiiosw F|ächennutzu ngsplan der Verbandsgemeinde Montabaur ent- deaU ft endass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wester- b 'qes nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Die Satzungsunterla- "b-nnen bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201,

15 ellk0 j Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit i ne dienstags und mittwochs von 08.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 [ KSerstags von 08.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von ml 2 30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann 5 Hpn inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen. Mit dieser ^fnntmachung tritt die Satzung in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 foai ßB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften n unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit die- i r Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung l Ü Mundeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde geltend gemacht I rden ist Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. iRauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintre- I .den Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen [ entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Bebauungsplan

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§44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die leden §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti- P beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- 1 ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- | [jsten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs I herbeigeführt wird.

§24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) i (Auszug):

j jungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften jPes Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen Ind ; 9©lten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig | ustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 di e Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung

2 .

verletzt worden sind oder

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­

oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Hübingen, 06.06.2005 Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Wir brauchen wieder viele ausgeblasene Eier für die Kirmeskrone

Eine lange Tradition setzt auch die diesjährige Kirmesgesellschaft fort. In wochenlangen Treffen bis zur Kirmes dreht sich (fast) alles um die Kir­meskrone, für die wieder jede Menge ausgeblasene Eier benötigt werden. Hier ist wieder mal Unterstützung angesagt und der Speiseplan der näch­sten Wochen immer wieder mal um Eierspeisen zu ergänzen. Schon bald die dreht die Kirmesjugend ihre ersten Runden zum Einsammeln der Eier. Bitte unterstützten Sie diese Tradition und unserer Jugend. E)er Kirmes­jugend wünsche ich schon heute ein gutes Gelingen und ein Dankeschön an alle, die mitmachen!.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Wir fangen am Spielplatz schon früher an

Mit den Arbeiten am Spielplatz beginnen wir am Freitag, 10. Juni, schon um 16.00 Uhr. Späteres Eintreffen und Anpacken ist kein Problem. Wer nur am Samstag kann: wir beginnen um 9.00 Uhr. Schubkarre, Hacken und Schaufel nicht vergessen. Theaterverein und Ortsgemeinde freuen sich auf viele Helfer und eine tolle Aktion zugunsten unserer Kinder und jungen Familien. Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Bitte keinen Rasenschnitt entsorgen

Rasenschnitt ist nicht gerade das richtige Material zum Abladen an unse­rem Lagerplatz für Baum- und Heckenschnitt oberhalb des Dorfes. Rasen­schnitt eignet sich deutlich besser zum Kompostieren im eigenen Garten oder zur Entsorgung über die braune Tonne. Daher bitte ich mit Nach­druck darum, derartige Abfälle wie kürzlich in großem Umfang gesche­hen, hier nicht nicht mehr zu entsorgen.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Hübingen im Internet

Endlich ist es soweit: Die Freiwillige Feuerwehr Hübingen präsentiert sich im World Wide Web und informiert über ihre Einsätze und technische Aus­rüstung, über ihr Fahrzeug und selbstverständlich auch rund um das The­ma Jugendfeuerwehr. Einfach mal anklicken unter www.feuerwehr-hue- bingen.de und sich informieren. Über Ideen und Anregungen freuen sich die Initiatoren. Eine E-Mail genügt.

Konzert des Kinder- und Jugend-Chores Buchfinkenland

Bitte beachten Sie den Hinweis unter Buchfinkenland!

Aufruf an die Helfer

Wir benötigen noch fleißige Hände zum Auf- und Abbauen und zur Bewir­tung unserer Gäste. Anrufe von denen, die ein bisschen mit anpacken möchten, werden von Christa Balagny, Tel. 6190, Ute Bieg, Tel. 900873, Dagmar Brohl, Tel. 909148, freudig entgegen genommen.

Wichtige Info für den Kinder- und JugendChor Buchfinkenland Hallo Kids, bitte merkt euch die Termine für die Generalprobe / das Ein­singen im Buchfinkenzentrum in Horbach am 25.06.2005 vor.

Vorchor: 14.30 -15.15 Uhr, Hauptchor: 15.30 -17.30 Uhr, Tiramisu: 17.00 -18.00 Uhr, Salto Vocale: 18.30 -19.15 Uhr.

Nach den Proben könnt ihr noch mal nach Hause, seid aber bitte pünkt­lich um 19.00 Uhr wieder in der Halle.

EISBACHGEMEINDEN

Stellenausschreibung:

Die Ortsgemeinde Girod sucht zum 1.8.2005 für ihren kommunalen Kin­dergarten für das Kindergartenjahr 2005/2006

eine Berufspraktikantin/einen Berufspraktikanten und

eine Vorpraktikantin/einen Vorpraktikanten oder

eine Sozialassistentin/einen Sozialassistenten in der Ausbildung

Sie möchten gerne beweisen, dass Sie über Einfühlungsvermögen,

Kreativität,

Durchsetzungsvermögen und Spaß an Teamarbeit

verfügen? Dann bewerben Sie sich bitte 24.06.2005 mit den üblichen Unterlagen unter folgender Adresse:

Kindergarten Schulstraße 21 56412 Girod

Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Ott unter der Rufnummer: 06485/4084.